Falsche GTX bekommen

ich hab die karte donnerstag losgeschickt, nochmal bilder von den nummern und details auf der karte gemacht ... und hoffe nun schnellstmöglich die ACS3 zu bekommen.

ich schreib dann nochmal, was passiert ist

aber so wies aussieht nehmen sie sie zurück ...
 
10 Tage später folgende Situation ...

habe sie donnerstag vor ein-einhalb wochen zurückgeschickt ... und gestern nach zwei unbeantworteten mails angerufen ... "leider noch nicht bearbeitet", nach ein paar klarstellungen "wird umgehend an die versandabteilung gegeben"

verarschen?! ... und heute guck ich in mein account, immernoch keine bewegung

shop is übrigens wie schon kurz erwähnt

hardwareversand.de

die karte ist "sofort" lieferbar, aber braucht knapp 2 woche um durch die bearbeitung zu gehen ... sauerei

hab grad ne thread über atelco gelesen, da war die rede davon das atelco und hwv zusammengehören ... und atelco lieferschwierigkeiten hat.
 
NVIDIAfan schrieb:
Meine Mutter sagt immer: Ein aufgegessenes Wiener Schnitzel kannst du nicht zurückgeben.

Das stimmt so nicht ganz :D

ANGENOMMEN:

Dein nicht geschäftsfähiges Kind kauft sich ohne Dein Wissen bei der nächsten Würstelbude ein Schnitzel und isst das dann auf.

Du hingegen warst damit nicht einverstanden, somit ist das Geschäft nichtig, der Verkäufer muss das Geld rausrücken, das Schnitzel kann natürlich nicht zurück gegeben werden :)
 
Wenn man deswegen gleich vor Gericht geht...:rolleyes:
Bei kleineren Sachen spielt das keine Rolle.

Aber es sollte wohl klar sein, dass ein Autoverkäufer einem Kind kein Auto verkaufen darf.

mFg tAk
 
Falcon schrieb:
Das stimmt so nicht ganz :D

ANGENOMMEN:

Dein nicht geschäftsfähiges Kind kauft sich ohne Dein Wissen bei der nächsten Würstelbude ein Schnitzel und isst das dann auf.

Du hingegen warst damit nicht einverstanden, somit ist das Geschäft nichtig, der Verkäufer muss das Geld rausrücken, das Schnitzel kann natürlich nicht zurück gegeben werden :)

Da sag ich nur "Taschengeldparagraph" und widerrufe deine Aussage damit zum größten Teil, denn ich gehe davon aus, dass ein 6-Jähriger weniger dazu in der Lage ist, alleine loszurennen und sich ein Schnitzel zu kaufen. ;)
 
das hatten wir doch schon alles ...

mich stört es einfach, das ich scheinbar ignoriert werde ... habe heute ne beschwerde mail geschrieben

aber was kann ich machen wenn sie einfach jetzt ewig brauchen?! ich meine 2wochen ohne pc ist schon nicht so toll ... und jeden tag verliert die karte an wert ;)
 
Was du machen kannst, setz ihnen eine angemessene Frist, in der sie zu reagieren haben.
 
ja und was ist wenn nicht ... kann ich mein geld zurückverlangen?!

ich meine, im grunde ist es austausch wegen defekt(so wird es behandelt) ... und da kann man ja nicht das geld zurückverlangen.

oder sehe ich das falsch, würde gern das geld nehmen ... und mir ne GTS refresh holen oder so
 
AvenDexx schrieb:
Da sag ich nur "Taschengeldparagraph" und widerrufe deine Aussage damit zum größten Teil, denn ich gehe davon aus, dass ein 6-Jähriger weniger dazu in der Lage ist, alleine loszurennen und sich ein Schnitzel zu kaufen. ;)

Der Taschengeldparagraph zieht aber nicht, wenn das Kind NICHT Geschäftsfähig ist. Und man wird erst mit 7 teilweise Geschäftsfähig.
 
Zum Thema Kind kauft Schnitzel udn Geld zurück..

ich weiss schon was ich amche wenn ich ein Kind habe und ich finanzielle Probleme hab :D

Ne, aber geht das echt?
 
Falcon schrieb:
Der Taschengeldparagraph zieht aber nicht, wenn das Kind NICHT Geschäftsfähig ist. Und man wird erst mit 7 teilweise Geschäftsfähig.

Hast du auch gelesen, was du zitiert hast? Was hab ich denn geschrieben?
 
@Lord Quas: In diesem Fall müsstest Du wie folgt vorgehen:

1. Angemessene Frist setzen (2 Wochen sind zu kurz, 4 Wochen gehen)
2. Androhen, dass Du dann Klage einereichen willst (Verletzung des Vertragspflicht)

Wenn sie innerhalb der Frist nicht reagieren, kannst du es einklagen. Ein Gericht wird das dann prüfen, auch erwägen ob du Frist angemessen war (deswegen nicht zu kurz) und sie dann verurteilen bzw. freisprechen.

Du kannst in der Klage z.B. dein Geld einfordern.
 
@Lord Quas
Wenn das so weitergeht, können wir bald den CB-Selbsthilfekreis der HWV-Geschädigten aufmachen. Bisherige Mitglieder: MondPrinzessin und Deiner einer :D.
 
conglom-o schrieb:
@Lord Quas
Wenn das so weitergeht, können wir bald den CB-Selbsthilfekreis der HWV-Geschädigten aufmachen. Bisherige Mitglieder: MondPrinzessin und Deiner einer :D.

Ich war auch Hardware Versand Geschädigter:mad:

nach letzter Fristsetzung und Androhung von Anzeige bei der Örtlichen Polizei habe ich innerhalb von 2 Tagen das Geld auf meinem Konto gehabt;)

hatte per Vorkasse bezahlt , nie eine Ware bekommen und wurde am Telefon auch noch bewusst belogen.
 
Ich denke schon, daß Du dein Geld zurückbekommst, aber es wird Dir aufgrund von 9 Monaten Nutzung sicher etwas abgezogen. Und bla, kommt mir nicht schon wieder mit der Ungerechtigkeit der pösen Hardwareverkäufer :( .

Aber auch wenn ich hier der einzige bin, den so ein Ablauf stört, hier mal eine Übersicht:

- Karte im Februar gekauft
- nach 9 Monaten "festgestellt", daß es der falsche Lüfter ist bzw. nicht die bestellte Karte
(bis hier stand ich ja zum Teil alleine mit meiner Meinung, daß er froh sein sollte wenn sich der Shop überhaupt in einer Weise kulant zeigt, zumal sich gelieferte Karte NUR durch den Lüfter von der bestellten unterscheidet) ... .
- nun noch Sprüche klopfen wie:
Lord Quas schrieb:
ja und was ist wenn nicht ... kann ich mein geld zurückverlangen?!

ich meine, im grunde ist es austausch wegen defekt(so wird es behandelt) ... und da kann man ja nicht das geld zurückverlangen.

oder sehe ich das falsch, würde gern das geld nehmen ... und mir ne GTS refresh holen oder so

Sorry, das ist Abzocke und zwar diesmal nicht von Verkäuferseite aus. Bin mal gespannt wie das ausgeht :) ... .

flipp
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@flipp: Das ist nicht Abzocke von Käuferseite sondern versuchter Betrug von Verkäuferseite. Dass er, falls die nicht liefern können, den vollen Preis zurück erhält ist üblich (Alternate macht das sicher nicht zum Spaß, mir ging mal ein DVD-Player nach 1,5 Jahren kaputt) und auch rechtlich einwandfrei - schließlich hat der Verkäufer die Pflicht gemäß Kaufvertrag nicht erfüllt und wenn er dazu nicht in der Lage ist, ist er zur Rückgabe aller erhaltenen Leistungen (in diesem Fall sein Geld) verpflichtet.
 
@IgG
Du hast aber gelesen, daß der Gegenstand nicht wirklich kaputt ist :) bzw. in einem Zustand den Du als kaputt bezeichnen würdest ... . Ich habe eben ein wenig gegoogelt (bin leider rechtlich nur Laie), aber der volle Kaufpreis ist nicht zwingend. So etwas geschieht freiwillig.

Dazu mal ein Heise link, da ich Heise für recht seriös halte:
http://www.heise.de/ct/faq/hotline/05/03/10.shtml

Auch andere Quellen sprechen davon daß, wenn man den Gegenstand in Benutzung hatte und es dabei keine Einschränkungen gab, der Verkäufer berechtigt ist nur einen Teil des Kaufpreises zu erstatten (selbst das BGB durchwühlen habe ich wenig Lust).

In Bezug auf den Händler gebe ich Dir teilweise Recht, nur denke ich von Betrug kann man nicht reden. So etwas passiert auch mal "unbeabsichtigt" oder aus Dummheit, wie auch immer man dazu steht. Der Händler muß ja in diesem Fall wohl auch hinnehmen, daß der Kunde den Gegenstand scheinbar nicht geprüft hat, sich also auch "geirrt" hat.
flipp

edit: Ich belasse es einfach mal bei dem Spruch:"eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Weder wollte ich an einen unkulanten Hardwareversender geraten, noch einen Kunden haben, welcher sich in Anbetracht einer dicken "für lau mitgenommen Nummer" die Hände reibt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
flipp schrieb:
So etwas passiert auch mal "unbeabsichtigt" oder aus Dummheit, wie auch immer man dazu steht. Der Händler muß ja in diesem Fall wohl auch hinnehmen, daß der Kunde den Gegenstand scheinbar nicht geprüft hat, sich also auch "geirrt" hat.
flipp

ich habe auch lange gedacht ich habe mit etwas "vorzuwerfen" oder sei "selber schuld" ... wenn man den ganzen thread liest, merkt man das ...

aber mal ganz im ernst ... der einzige hier, der ohne eigenes einwirken geschädigt ist, bin einfach mal ich ... niemand anderes, denn wie du schon gesagt hast ... es "kann passieren", aus "dummheit" ... ja aber es ist ein fehler ihrerseits.

tag für tag wurde mein schaden größer, da ich bis heute mit einer minderen leistung leben musste als ich bezahlt habe.

klar könnte man denke, ...

"och wenn ich was falsches gelieftert bekomme, warte ich ne weile und forder dann das ein was ich bestellt habe" ... aber wenn du ne GTX bestellst, aber ne GTS bekommst ... und so und nur so muss/darf man das sehen, es ist ein produkt minderer wertigkeite (knapp 60euro) ... sagst du dir nich "was für ein glück" sondern du willst die GTX !!

wenn man sich dazu entschieden hat ne GTX zu kaufen(+ bezahlt hat) will man auch verschleißfrei keine GTS haben ... fakt !!

bisher hatte ich auch kein problem mit dem shop ... deshalb habe ich ihn auch nicht genannt

doch zwei wochen NICHTS von ihnen zu hören + keine antwort auf mails zu bekommen, nachdem ich meine karte eingeschickt habe ... dazu noch nach anruf festzustellen das sie es in keinster weise bearbeitet haben ... ist einfach schwach

ich weiß das die GTX ein dino ist der vom aussterben bedroht ist, deshalb will ich sie in meinem rechner ... oder anderweitig nutzen(!!) was mir hier verwehrt wird
 
ich würde es auch mit androhung einer strafanzeige und einschalten eines anwalts versuchen. entweder schnellstmögliche lieferung oder überweisen des kaufpreises auf dein konto. falls sich natürlich nix bewegt sollte das dann auch durchgezogen werden.
 
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