Falsche GTX bekommen

Wenn der Haendler den Kuehler tauscht, entspricht die gelieferte Ware der bestellten Ware.
Es sie denn es gaebe noch mehr Unterschiede zwischen den beiden Karten als nur den Kuehler.
 
Alleine die Seriennummer der Karten sind unterschiedlich und somit ist nachweisbar, welche Karte in dem Besitz des Kunden ist. Das ist nunmal nicht die Karte, die bestellt wurde, auch wenn sie mittlerweile den gleichen Kühler hat. Somit ist der Händler seiner Vertragsplicht nicht nachgekommen! Egal wie groß die Unterschiede zwischen den Karten sind!

Wenn du eine 2900xt bestellst, eine 2900pro bekommst, dies reklamiert und der Händler einfach das Bios der Pro editiert und dort die xt Taktraten einfügt, hast du deswegen ja noch lange keine xt. ;)
 
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eine GTX ACS3 Edition, ist eine GTX ACS3 Edition die genau so von EVGA ausgeliefert wurde ... und nichts anders ... keine GTX mit anderem Kühler, keine Ultra mit anderem Kühler

sonder eine GTX ACS3 Edition

und genau das habe ich bestellt, und bezahlt ... nicht mehr und nicht weniger
 
Ausserem sollte der Shadertakt statt mit 1350MHz bei der AC3 Version mit 1450MHz laufen.

Recht hast du, Lord Quas!
 
Also ihr laber hier was rum!

Natürlich darf der Händler nachbessern! Ist sogar per Gesetz so vorgesehen, bevor es das Geld oder ne neue Karte gibt! Ausserdem hatte er die Karte schliesslich lange Zeit in Gebrauch!

Und das mit deinem XT und Pro vergleich ist ja mal Schwachsinn!

Ne Pro ist ne XT! Es wurde lediglich ein Pro Bios geflasht.


Nehmen wir mal an ich bestelle mir im Dezember nen Golf mit Klimaanlage! Im Sommer merke ich dann, dass keine Klima verbaut ist,habe aber schon 10000KM auf dem Tacho! Was denkst du was der Hersteller macht? Mir ein neuen Golf ab Werk zu geben(welcher eine Klima verbaut hat) oder in den von mir bis jetzt gefahrenen Golf ne Klima nachzurüsten?

Also laber hier nicht die Leute zu!
 
Der Vergleich mit dem Golf ist noch schlechter!

Da passt der Vergleich mit der Pro und der XT schon wesenlich besser.

Natürlich hast du recht und der Händler darf nachbessern, aber nicht in dem Stil, dass er einfach einen anderen Lüfter verbaut, da das bestellte Modell ein anderes ist, als das was er bekommen hat. Wenn er die richtige Karte bekommen hätte, dort der Lüfter ne Macke hätte, dann könnte der Lieferant einfach einen anderen Lüfter aufbauen und die Karte zurücksenden, er kann aber nicht aus Modell A einfach Modell B machen und dann sagen, er hätte die richtige Karte.

Das Beispiel mit dem Golf ist deshalb problematischer, da das Modell das gleiche bleibt. Hier wird nur nachgerüstet. Hättest du jetzt einen Golf II mit Klima bestellt und einen Golf I ohne Klima erhalten, mit den ansonsten identischen Leistungswerten, kann der Händler nicht einfach sagen "Och, bauen wir beim Golf I eine Klima ein, dann entspricht er dem Golf II und die Kundin soll zufrieden sein". Ähnlich ist es nämlich in diesem Fall hier.

Es handelt sich um zwei völlig verschiedene Modelle, die dazu dann doch noch leicht unterschiedliche Leistungswerte haben.

Er kann also definitiv in diesem Fall nicht einfach die Kühler tauschen und eventuell ein anderes Bios flashe, bzw. den Shadertakt ändern. Er hat dann noch immer ein anderes Modell, was anhand der Seriennummer der Karte definitiv belegbar ist!
 
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wenn ich mir den golf von einem freien händler gekauft habe, und der eigenstädig ne klima einbaut und mir das auto als "vom werk mit klima" verkauft ... ist das sehrwohl ein unterschied

soweit ich weiß erlischt zb beim entfernen des kühler die garantie ...

ich mach mir fotos von der karte, aber echt ... wenn die so dreißt sind und ne anderen lüfter drauf klatschen gibts ärger, denn ich bezahle keine 60 euro mehr für "Nur" ne anderen kühler ... wer weiß ob auf den von evga ausgelieferten edtionen nicht bessere chips verbaut sind?!

und zum thema, schon 100000km aufm tacho ... ich musste die 100.000km ohne klima fahren, obwohl ich klima dazu gekauft habe UND BEZAHLT

das schreit nach einer entschädigung ...

EDIT:

@AvenDexx

woher weißt du das die ACS3 edition einen höheren shadertakt hat?! bitte nicht mit der ACS3 KO verwechseln, denn erst die ist "übertaktet" ... die ASC3 hat nur das layout von der KO ohne übertaktung ... meines wissens -_-

hab auch auch die schnelle nix dazu gefunden im netz
 
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Lassen wir die Diskusionen! So wie es scheint bekommst die gewünschte Karte wenn nicht machste Rabatz :-)

Und Drohst, das alle CB Member nie wieder was bei denen bestellen:evillol:
 
Die ACS3 KO Version hat folgende Werte:
CPU: 626MHz
Shader: 1450MHz
RAM: 1000MHz

Die ACS3 Version hat die Werte:
CPU: 575MHz
Shader: 1450MHz
RAM: 900MHz

Die normale GTX hat:
CPU: 575MHz
Sahder: 1350MHz
RAM: 900MHz

Das sollte man auf der Herstellerseite entnehmen können, du kannst es aber auch auf der Seite von Alternate sehen.

Alternate ACS3
Alternate ACS3 KO
 
AvenDexx schrieb:
Ausserem sollte der Shadertakt statt mit 1350MHz bei der AC3 Version mit 1450MHz laufen.

Recht hast du, Lord Quas!

Shadertakt ist gleich und wenn der Händler von EVGA die Bestätigung bekommt, daß es sich bei den Karten um identische Modelle handelt (bis auf den Kühler) und sich bei EVGA den Kühler besorgt und das bestätigen läßt, wird das funktionieren, da kannst Du Dich drehen und winden wie Du willst.

Wobei ich mir vorstellen kann, Du pochst dann noch auf den Aufdruck bei der Kartonage?

Der Mangel wurde dann behoben und zwischen den Karten gibt es keinen Unterschied mehr. Alles andere geht ins Lächerliche. Stell Dir mal vor, Du bist stolzer Besitzer eines Neuwagens und das Gerät hat eckige Seitenblinker. Nun werde aber in der Serie ab dem 2. Monat nur noch runde aber kompatible Blinker geklipst. Nach 5 Monaten macht der Blinker ne Grätsche und dein Händler will Dir runde Blinker andrehen!!! Aber nicht mit AvenDexx, da muß ein neues Auto her (ist nun nicht direkt vergleichbar, aber zeigt deien Einstellung auf).

Ach ja und wie ist deine Meinung zu meinen anderen Punkten wie z.B. Abnutzung usw.? So etwas übersieht man ja gerne, denn es darf nur das Positive zum tragen kommen. Er soll froh sein, wenn der Händler sich kulant zeigt.

Wie würdest Du reagieren, wenn jemand bei Dir etwas kauft und nach 8 Monaten kommt und erzählt im ist GAR NICHT AUFGEFALLEN, daß die benutzte Karte gar nicht dem entspricht was er bestellt hat? So wie ich Dich einschätze wird sich das Fähnlein recht schnell im Wind drehen.

flipp
 
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abgesehen davon das ich wenn er es nicht bemerkt hätte gutes geld gemacht hätte ... würde ich mich entschuldigen.

denn ohne meinen fehler, wäre es niemals dazu gekommen ... eigene fehler sollte man nicht auf den kunden übertragen ... das glaube ich ist mir als händler bewusst.

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wie schon erwähnt kann man auf der einen seite sagen, was für ein glücksfall ... man bekommt ein falsche produkt und kann das dann nutzen bis ich keine lust mehr drauf habe. perfekt !!

aber würdest du für den selben preis, wissentlich erstmal ne polo fahren anstatt deinen golf den du schon bezahlt hast um z.B. den golf zu schonen und nicht zu verschleißen?!

wenn ich mich dazu entschlossen habe, ein produkt zu kaufen ... weiß ich doch, das es ab dem ersten tag der benutzung verschleißt.

wenn ich das nicht will, kaufe ich es später für weniger geld ... was ich damit sagen will, keiner will für den gleichen preis am tag x eine schlechtere ware bekommen ... oder sich sogar darüber freuen

you know ...

das der händler jetzt eine karte wegschmeißen kann oder nichtmehr als neu verkaufen, ist nicht meine schuld ... ich hab nicht gesagt biite schickt mir die falsche ware ...
 
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Flipp, so ein schwachsinn. Da muss nicht gleich ein anderes Auto her. Das Beispiel was du bringst ist ein völlig anderer Fall. Dort geht es um eine Designänderung, die es in diesem Fall bei EVGA und der GTX nicht gegeben hat.

Zum Thema "Abnutzung" kann ich nichts sagen, ich weis da nicht, inwiefern man als Händler da was machen kann. Kenne mich rechtlich da nicht aus, weshalb ich da auch bisher nicht drauf eingegangen bin.

Wenn nun aber jemand nach 8 Monaten kommt und mir erzählen würde, dass er es nicht gemerkt hat, würde ich mich als Händler erst mal versuchen, dagegen zu wehren. Fakt ist aber nun mal, dass sich das ganze im Gewährleistungszeitraum abspielt. Es sind zwar 6 Monate vergangen und die Beweislastumkehr greift nun, doch ist es für den Käufer ein leichtes zu belegen, dass er eine ACS3 bestellt hat und eine normale GTX bekommen hat.

Und ob es mir als Händler nunmal nicht passt, es bleibt mir nichts anderes übrig, als meiner Erfüllung des Kaufvertrages nachzukommen. Hier ist ja nichts defekt, es muss also nichts nachgebessert werden, hier ist schlicht und ergreifend der Vertrag nicht erfüllt worden. Das wird bemängelt und das ist völlig rechtens.

Nochmals, es sind zwei verschiedene Karten mit verschiedenen Leistungswerten (die ACS3 hat definitiv einen höheren Schadertakt als die normale GTX), verschiedenen Lüftern und verschiedenen Seriennummern.

Als anderes Beispiel: Du bestellst einen Drucker. Z.B. den Lexmark E312. Bekommst aber einen Lexmark E322. Die sehen ähnlich aus, haben aber unterschiedliche Leistungswerte. Das bemerkst du aber erst einige Zeit später (aus was für Gründen auch immer). Nimmst du das hin oder willst du deinen E322?
 
flipp schrieb:
Er soll froh sein, wenn der Händler sich kulant zeigt.

flipp

Der Meinung bin ich auch.

Soweit ich im Inet (hab leider gerade keinen Link zur Hand) gelesen habe ist es uebrigens rechtens, Fristen fuer eine Sachmaengelruege (bei Falschlieferung) per AGB zu setzen.
Die Frist muss allerdings "angemessen" sein und es wird da auch noch unterschieden zwischen offensichtlichen Maengeln (wie hier der Fall) und versteckten Maengeln.

Wenn das Gesetz immer so eindeutig waere, wie hier einige suggerieren, dann braeuchten wir keine Gerichte, Richter und Anwaelte.


btw. wenn es wirklich vor Gericht ginge, dann koennte sich Lord Quas den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs einhandeln.

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmissbrauch
 
Zuletzt bearbeitet:
@AD
Da hast Du schon recht und so klingen deine Argumente auch schon deutlich sachlicher ausgeführt. Ich weiß auch, daß er die falsche Karte hat und ja klar will man das "richtige" Produkt. Aber ich habe einfach nur gesagt, daß der Weg dahin nicht zwingend über eine nagelneue Karte gehen muß. Der Mangel muß beseitigt werden und wenn die Karten wirklich bis auf den Lüfter identisch !!! sind und EVGA das bestätigt und auch die restliche Gewährleistung dadurch nicht erlischt, dann wird das ein legetimer Weg sein. Aber wie auch immer, warten wir es einfach mal ab (wahrscheinlich fliegt bei dem im Lager noch so nen Fernabsatzgesetz Rückläufer rum :) ...).
flipp

Nachtrag:
Wobei ich einfach auch denke, wenn schon soviel auf dem Recht rumgeritten wird,daß man auch als Käufer auf gewisse Weise in der Pflicht steht. Mündig sein wollen, aber 8 Monate lang nicht mitbekommen was man eigentlich im PC stecken hat, zumal das ja offensichtlich ist. Bestell ich mir nen rosa Auto (schon wieder Autos) und bekomme ein blaues, stelle ich das doch auch nicht erst nach 8 Monaten fest, selbst wenn die Farbe nur die ersten 24 Stunden unter dem Dreck zu sehen ist?! Auch wenn ich mich nun weit aus dem Fenster lehne, aber so etwas sollte nicht passieren :).
 
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@Kisser
Dann such mal bitte nach dem Link!

Denn ich habe bisher die Info, dass diese Klausel gegen § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB verstößt, da sie eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen zur Folge hat. Man könnte es nämlich so auslegen, dass durch diese Klausel der Verbraucher Fehler von gelieferten Artikeln sofort rügen muss, da er sonst seine Gewährleistungsansprüche verlieren würde.

Nach § 475 Abs. 2 BGB ist dies aber unzulässig. Diese Regelung trifft dabei auch auf offene Mängel zu, wie es hier ja der Fall ist.

1998 hat das BGH in einem Urteil (BGH, NJW 1998, 3119) zwar beschlossen, dass eine Rügefrist von 2 Wochen angemessen sei, doch gab es damals den § 475 Abs. 2 BGB noch nicht.
 
@Lord Quas: Lass dich von manchen seltsamen Vergleichen hier nicht bequatschen... die arbeiten vermutlich selbst in Versandhäusern und hassen es, wenn sie für ihre eigenen Fehler zur Rechenschaft gezogen werden können (sorry, aber anders kann mich mir manche sachlich total falschen Aussagen nicht erklären).

Fakt: Wenn ich eine Grafikkarte kaufe und es wird eine andere geliefert, muss der Händler die richtige schicken. Alles andere ist Betrug.

Und wegen dem Golf Vergleich: Wenn du eine Grafikkarte kaufst, auf die laut Kaufvertrag der Händler den Lüfter auszutauschen hat, dann dürfte er dieses theoretisch zu einem späteren Zeitpunkt machen. Aber die beschaffenheit der Karte ergibt sich hier weder aus händler- noch kundenspezifischer Konfiguration, sondern ab Werk. Und so muss sie geliefert werden.

Und wegen Rechtsmissbrauch: Das ist jetzt doch etwas weit hergeholt.
 
@all
Ich weiß gar nicht, was hier noch so wild rumdiskutiert wird. Lord soll die Karte einschicken und gut ist. Bleibt doch mal alle locker. Wir warten mal ab, was passiert und dann kann aufgrund des dann herrschenden Sachverhalts ja gerne weiter rumargumentiert werden. Dass der Händler den Lüfter austauscht, kann ich mir kaum vorstellen - viel zu viel Aufwand, und wehe bei dem Umbau geht was kaputt (welcher (Online-)Händler hat denn heute noch Personal, dass das richtig könnte?). Dann lieber Lord's Karte als defekt an den Hersteller und Lord die andere schicken. Ende aus :).
 
IgG schrieb:
Lass dich von manchen seltsamen Vergleichen hier nicht bequatschen... die arbeiten vermutlich selbst in Versandhäusern und hassen es, wenn sie für ihre eigenen Fehler zur Rechenschaft gezogen werden können (sorry, aber anders kann mich mir manche sachlich total falschen Aussagen nicht erklären).

War auch mein erster Gedanke bei einigen Posts hier, aber ich wollt niemandem zu Nahe treten :rolleyes:

@Lord: Falls du wirklich bei Hardwareversand bestellt hast (wegen den Bildern aus #1)... na dann Prost... da hab ich schon so einiges über deren Service, insbesondere was RMA etc angeht, gelesen... soll angeblich unter aller Sau sein was die manchmal abziehen! Ich kann für dich nur hoffen, dass es in deinem Fall ein besseres Ende nimmt!
 
ehm wie kommst du bitte drauf das er bei Hardwareversand bestellt hat??
 
Schau dir mal die Links der Bilder an, die er gepostet hat. Kann natürlich sein, dass es zufall ist, aber es vermittelt auch den Eindruck, als wenn er dort bestellt hätte.
 
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