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Im Normallfall ja. Die Mwst können Vorsteuerabzugberechtigte Unternehmen als Vorsteuer wiedeholen, so dass rein netto bezahlt wird.
Wobei ich meine, dass die Fortbildung auch hier im direkten Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit zu tun haben muss.
Link: http://www.betriebsausgabe.de/fortbildungskosten-14.html
Wenn der Arbeitgeber die Kosten übernimmt, kann er sie auch als Aufwand von der Steuer absetzen. Oder meinst Du er zahlt es aus seiner privaten Schatulle? Es sind ja Kosten für Weiterbildung der Arbeitnehmer. Er kann sich aber die Kosten dafür von Dir zurückerstatten lassen, wenn Du den Betrieb nach einer gewissen Zeit verlässt.
Shyne meint, ob der Betrieb eine beruflich veranlasste Fortbildung als Betriebsausgaben geltend machen können - also gewinnmindernd in der Gewinnermittlung ansetzen können. Das ist der Fall, wenn die Aufwendunge in betrlieblichem Zusammenhang stehen.
Siehe hierzu:
§ 4 (4) EStG: Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Bibliographische Angaben (entnommen aus NWB SteuerXpert):
EStG § 4 i.d.F. 20.12.2007