Frage zu Warenrücknahme

Schneematsch schrieb:
ja wenn die dir von vornherein schon defektes zeugs geschickt haben werden die natürlich alles versuchen um dich abzuwimmeln, wenn du im besitz einer rechtschutzversicherung bist ruf die dochmal an und schildere dein problem und das du doch gern mal von einem rechtsanwalt über das problem aufgeklärt werden möchtest, für gewöhnlich verbinden die dich dann zu einem anwalt mit dem die zusammenarbeiten und der dich dann für lau am tele berät und dir vllt auch weiterhelfen kann

bissle übertrieben oder?

Vielleicht tritt der Defekt ja auch nur in Kombination zweier Komponenten auf.
Wenn er immer nur eins einschickt finden die Händler natürlich nichts.
 
Hi,

bissle übertrieben oder?

Sehe ich auch so. Das kann man bestimmt anders regeln.

Wenn er immer nur eins einschickt finden die Händler natürlich nichts.

Stimmt. Wieso fragst du nicht bei dem Händler nach, dass du ihnen den PC als Ganzes schickst? Dann sehen Sie, dass er so nicht funktioniert. Einfach reden mit den Leuten, hilft in der Regel. Und dann vor allem nicht du, sondern dein Vater wenn er es schon auf seinen Namen bzw. seine Firma kauft.

VG,
Mad
 
Schneematsch schrieb:
...wenn du im besitz einer rechtschutzversicherung bist ruf die dochmal an...
Wow... Öhm, man muss es nicht gleich mit der Brechstange versuchen...

Rome1981 schrieb:
Wer sagt, dass man als Selbständiger kein Rückgaberecht hat?!?
Viele Firmen haben es in ihren AGB oder "Wiederrufbelehrungen" drin stehen. So wie mix-computer zum Beispiel ;)
-> Quelle (mix-computer)

Und das haben auch andere Firmen angegeben.
 
Das mit dem anwalt ist der schrit den ich einleiten will wenn das heutige gespräch nach der arbeit keinen erfolg hat.
Hardware :
Core i5 Sandybridge 4x3,3GHz
Asus P8P67 P67 Sockel 1155 Rev.3

bin jeetzt erstmal bis 15uhr weck. bis naher
 
Poste hier auf jeden Fall mal Deine Hardwaredetails und den Bluescreen. Vielleicht wird dann klar voran es liegt. Versuche mal die Hardware außerhalb des Gehäuses zu betreiben. Hatte mal so ein Phänomen bei nem Kumpel, da lief der PC nur, wenn er ausgebaut war. Da hatte wohl das Gehäuse irgendwo Kontakt mit einem Mainboardpin.
 
Daniel2606 schrieb:
Ich habe die ware ja als defekt zurück geschickt aber wie gesagt die haben germeint das da alles läuft bei denen. Ich habe beim 2. mal os wenig wie möglich angeschlossen um möglichst auszuschließen das irgendwo was fehler verursacht.
Da standncoh der nette satz drunter:
Bei einer neueeinsendung der ware werden wir nicht mehr für die versandkosten aufkommen
ich wette die haben nur das mainboard geprüft...die CPU hat nämlich genauso ausgesehn wie davor(habe noch etwas WLP drauf gehabt)
Habe alles bei einem Händler bestellt, habe auch vor der rücksendung mit dem support gesprochen.
Direkt über intel und ASUS wäre evt. auch eine Option...
Und es wurde deswegen über die firma bestellt weil mein vater wollte das ich ihm einen rechner fürs Büro usammenbauen kann den er dann absezen kann...

Lasse sie defekten Komponenten von einem anderen Händler/Computerservice prüfen.
Das kostet Geld. Aber wenn sich herausstellt, dass die Ware doch defekt ist, muss der Händler die Kosten dafür übernehmen. Er hatte ja behauptet, das die Ware einwandfrei funktioniert.
Wichtig ist das Du nicht noch mehr Zeit verliehren darfst.

Der illegale Weg den Du vorschlägst geht auch, und macht wahrscheinlich weniger Stress.
 
Ich vermute das du irgendwas falsch gemacht hast. Allein der Teilsatz macht mich stutzig...

Daniel2606 schrieb:
... und den Prozessor(in dem ja der festplattencontroller sitzt) ...

Wie sieht den die gesamte Konfiguration des Rechners aus? Welche Treiber wurden installiert? Ab wann tritt das Problem auf?
 
jup ihr habt ja recht, sorry! war ja mal so ein gedanke, ja könnte natürlich sein das die komponenten nicht richtig mit einander zusammen arbeiten, ich hatte selbst solche probleme bei mir war es der ram der mit meiner cpu nicht zusammen gearbeitet hat
 
Bei B2B Geschäften gilt primär das HGB. Einige Händler bieten zwar generell für alle die gleichen Rechte an, aber das ist dann Kulanz / Service.

Und hast du noch andere Komponenten mit denen du das testen könntest? ( Anderer Speicher wäre sicher mal ein Ansatz ). Ansonsten halt mal nur mit einem Riegel die Installation versuchen? Auch mal einen anderen SATA Port ausprobiert?

Und hast du es zum Händler oder zum Hersteller geschickt? Gibt e eine Möglichkeit das Mainboard mit anderen Komponenten aus einem anderen Rechner kurzfristig zu testen?
Und nun ganz wichtig, hast du eine SSD Platte verbaut? Diese neigen gerne mal dazu zu solchen Fehlern zu führen. In dem Fall mal mit einer HDD testen.
 
Steht alles in der einleitung. Habe keine SSD sondern ne normale HDD
Dir restliche konfiguration werde ich ncoh posten
 
Nur mal so in den Raum:
In dem Prozessor ist KEIN Festplattencontroller und wird es wohl auch nie sein... ;)
Was du meinst ist der Arbeitsspeicher-Controller, der sitzt mittlerweile in der CPU...
 
Ok das hat mir der tüp vom support weis gemacht
 
Poste bitte die gekaufte Hardware, und die Bluescreen.
Dann könne wir dir auch weiterhelfen.
Sonst bleibt nur der Weg zu einem Computerservice.
 
Suxxess schrieb:
Bei B2B Geschäften gilt primär das HGB. Einige Händler bieten zwar generell für alle die gleichen Rechte an, aber das ist dann Kulanz / Service.

Das ist unzutreffend, das HGB gilt primär für Geschäfte, an denen Kaufleute beteiligt sind und auch bei diesen gelten generell natürlich die Vorschriften des BGB.
 
matty2580 schrieb:
Machen kann man das schon.
Der "betrogene" Händler wird es schwer haben, den "Betrug" zu erkennen.
Aber nett ist anders...:(

Das ist aber schon harter Tobak. Selbst der kleinste Händler (kann) hat heute eine Serienummernverwaltung und was glaubst Du, wie das aussieht, wenn der ein Mainboard als Rücksendung im Rahmen eines Fernabsatzvertrages bekommt, was schon einmal in der Gewährleistungsabwicklung bei ihm gewesen ist?

matty2580 schrieb:
...Der illegale Weg den Du vorschlägst geht auch, und macht wahrscheinlich weniger Stress.

Interessante Ansichten hast Du.

@TS

Da der Händler in der Nachbesserungspflicht ist, mußt Du ihm schon die Gelegenheit dazu geben, alle Komponenten zu überprüfen. Allein Deine Annahme, es könne sich nur um Mainbaord und /oder CPU handeln, ist da nicht maßgebend.

Es würde mich aber nicht wundern, wenn sich herausstellt, daß der Händler den Fehler nicht zu vertreten hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist ja so das ich nachgefragt habe und mir der support gesagt hat das ich nur die cpu und das mainboard einschicken soll und das ich bereits funktionierenden Ram aus einem anderen rechner reingebaut habe genauso wie eine andere funktionierende festplatte steht im eröffnungsbeitrag schon...
 
@heiner.hemken:
Ich komme aus dem Einzelhandel. Mit meinen fast 40 Jahren, habe ich ca. 20 Jahre im EH verbracht.
Eine "Serienummernverwaltung" hatte ich bei 5 verschiedenen Arbeitgebern nicht.
Weder auf den Einkaufslisten, noch anderen Dokumenten steht eine Seriennummer.
Selbst nicht im MM, wo wir ein sehr gutes Warenwirtschaftssytem hatten.
Als Nachweis für mögliche Garantieansprüche zählte immer der Kaufbeleg.
matty2580 schrieb:
Aber nett ist anders...:(
Ich finde es nicht toll, wenn "Daniel2606" seine "defekte" Hardware bei einem anderen Händler umtauscht.
Mit meinen ehemaligen Kollegen im Service hatte ich immer Mitleid.

Aber der Händler will den Rechner nicht noch einmal prüfen.
Daniel2606 schrieb:
Da standncoh der nette satz drunter:
Bei einer neueeinsendung der ware werden wir nicht mehr für die versandkosten aufkommen
Was soll "Daniel2606" denn deiner Meinung nach jetzt machen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rechner selbst zusammen geschraubt -> Fehler selbst suchen... Wenn der Händler sagt die Teile wären Ok, vllt. sind die ja auch Ok, der Fehler liegt woanders und die Einschickerei wäre eh umsonst.

Händler be***** finde ich äußerst S*****.
 
Ein Vorschlag, wie das Ganze rechtlich wie moralisch sauber zu lösen ist:

Du kaufst, wie beabsichtigt, die kritischen Teile noch einmal neu bei einem Händler Deiner Wahl, muss kein Onlinehändler sein, wäre aber besser. Bei Nicht-Onlinehändler sinnvoller weise Stück für Stück, zeitlich nacheinander. Die so erworbenen Ersatzstücke tauscht Du jetzt Schritt für Schritt gegen die Erstkaufkomponenten aus. Spätestens beim letzten Austauschstück sollte der PC ja funktionieren, falls Du nicht den seltenen Fall von Hardwareinkompatibilität hast, der aus eigenständig funktionierenden Teilen partout kein betriebsfähigen Computer entstehen lässt.

Nachdem Du durch diese Vorgehensweise dass defekte Teil aus dem Erstkauf identifizieren konntest, weist Du, bei welchem Händler das defekte Teil zu reklamieren ist. Beim MB + CPU kannst Du wegen abschlägiger Gewährleistung Kaufpreisrückerstattung geltend machen, bei den anderen Händlern aus dem Erstkauf geht das nur über Kulanz. Alternativ bekommst Du von denen ein neues funktionierendes Teil wegen Gewährleistung, welches Du aber wohl nicht noch einmal brauchen wirst.
Wobei für den Test nur noch RAM, NT und HD gebraucht werden, die als mögliche weitere Fehlerquellen in Frage kommen können. HDD lässt sich durch Dich leicht woanders prüfen, RAM auch, bliebe evtl. noch das NT als Fehlerquelle. Mehr braucht es ja nicht, um Windows testweise zu installieren.

Sollte der Schuldige das MB + CPU sein, solltest Du an diesen Ersthändler herangehen.
Das ist moralisch sauber und rechtlich einklagbar!
 
unter windows xp das hier:
Stop 0x0000007b (0xf78d2524, 0xc0000034, 0x00000000, 0x00000000)

unter windows 7:
0x00000050 (0x87316618, 0x00000000, 0x85d90321, 0x00000000)

wmFsf.sys - Adress 85D90321 base at 85d8d000. datestamp 49ee8bcb
 
Zurück
Oben