Ein Vorschlag, wie das Ganze rechtlich wie moralisch sauber zu lösen ist:
Du kaufst, wie beabsichtigt, die kritischen Teile noch einmal neu bei einem Händler Deiner Wahl, muss kein Onlinehändler sein, wäre aber besser. Bei Nicht-Onlinehändler sinnvoller weise Stück für Stück, zeitlich nacheinander. Die so erworbenen Ersatzstücke tauscht Du jetzt Schritt für Schritt gegen die Erstkaufkomponenten aus. Spätestens beim letzten Austauschstück sollte der PC ja funktionieren, falls Du nicht den seltenen Fall von Hardwareinkompatibilität hast, der aus eigenständig funktionierenden Teilen partout kein betriebsfähigen Computer entstehen lässt.
Nachdem Du durch diese Vorgehensweise dass defekte Teil aus dem Erstkauf identifizieren konntest, weist Du, bei welchem Händler das defekte Teil zu reklamieren ist. Beim MB + CPU kannst Du wegen abschlägiger Gewährleistung Kaufpreisrückerstattung geltend machen, bei den anderen Händlern aus dem Erstkauf geht das nur über Kulanz. Alternativ bekommst Du von denen ein neues funktionierendes Teil wegen Gewährleistung, welches Du aber wohl nicht noch einmal brauchen wirst.
Wobei für den Test nur noch RAM, NT und HD gebraucht werden, die als mögliche weitere Fehlerquellen in Frage kommen können. HDD lässt sich durch Dich leicht woanders prüfen, RAM auch, bliebe evtl. noch das NT als Fehlerquelle. Mehr braucht es ja nicht, um Windows testweise zu installieren.
Sollte der Schuldige das MB + CPU sein, solltest Du an diesen Ersthändler herangehen.
Das ist moralisch sauber und rechtlich einklagbar!