Frage zum Führerschein

Tranix

Lt. Commander
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Sep. 2007
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1.027
Hallo,

ich denke jeder von uns hat irgendwann, irgendwo mal eine Jugendsünde begangen ;)

Ich habe im Alter mit 18 Jahren ein Auto gekauft und dann unter Alkohleinfluss in ein Feld gefahren....lang lang ist es her. Damals habe ich eine 9 monatige Speere bekommen und eine Geldstrafe von 3000 DM.

Ich habe danach nie versucht einen Führerschein zumachen und bin auch nie mehr im Strassenverkehr negativ aufgefallen.
Nun muss ich aus Beruflichen Gründen einen Führerschein machen, ich bin mir aber nicht sicher, ob ich Probleme bekomme einen zu beantragen, wegen der damaligen Sache.

Das ganze ist mittlerweile 18 Jahre her. Kennt sich jemand damit aus und kann mir evtl. helfen ?
 
Hi!

nein wenn es schon 18 Jahre her ist kein problem.

So weit ich weiß werden Einträge im Verkehrszentralregister in Deutschland nach 10 Jahren gelöscht.

In Österreich sind es nur 5 Jahre.
 
Als ich denke auch, dass das verjährt ist. Einfachste Möglichkeit: Geh zu einer Fahrschule in deiner Nähe und frag, oder ruf da einfach an, die werden das schon mit Sicherheit sagen können ;)

Ich hoffe mal, dass jetzt nicht wieder alle Moralapostel schreien, dass du sowieso nie einen machen solltest, aber das wird kommen, glaub mir.

Fahren unter Alkoholeinfluss ohne Führerschein, das ist schon heftig (zumindest wenn ich es so verstanden habe, denn du sprichst ja von Führerschein machen), aber so lange her, dass das niemanden mehr interessieren dürfte, wenn überhaupt noch eine Akte darüber existiert. Dank der Löschfristen sollte das nach 18 Jahren erledigt sein, es ist ja kein Mord der nie verjährt und Menschen ändern sich nunmal in so einer langen Zeit ;)
 
Stelle einen Antrag für einen neuen Führerschein und geh zur Fahrschule damit. Du musst einen ganz neuen FS machen, das wird schon kein Problem werden.
 
Ich hoffe mal, dass jetzt nicht wieder alle Moralapostel schreien, dass du sowieso nie einen machen solltest, aber das wird kommen, glaub mir.

Fahren unter Alkoholeinfluss ohne Führerschein, das ist schon heftig

Das es eine Riesendummheit war, weiß ich heute auch und ich bin froh das ich keinen verletzt habe.
Aber mittlerweile habe ich 2 Kinder, bin 7 Jahre verheiratet und trinke max. Alkohol zu Silvester ;)
 
hehe, schon klar, ich wollte ja auch nicht den Apostel mimen, aber lies einfach mal hier die Threads zum Thema Verkehrssünden durch, in den meisten Fällen soll derjenige, der einmal geblitzt wurde direkt gelüncht werden ;)

OK, sorry für den Spam, ich bleibe dabei, frag einfach bei der nächsten Fahrschule nach :)
 
Dein Posting ist nicht ganz eindeutig:

Hast du nach der Jugendaktion mit dem Gerichtsverfahren irgendwann eine Fahrerlaubnis erworben, die jetzt beruflich bedingt erweitert werden muss oder handelt es sich um den Ersterwerb einer Fahrerlaubnis nach seinerzeitiger Sperre und Geldstrafe?

Handelt es ich um einen Busführerschein, der zu erwerben ist, bei dem eine MPU zur "Grundausstattung" gehört?

Im MPU-Fall versendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) deine Akte an die Stelle, bei der du die MPU abzulegen hast.
Es kommt darauf an, ob sich in der Akte der zuständigen Straßenverkehrsbehörde noch die Jugendsünde befindet.
Der seinerzeit zuständigen Behörde musste die Sache wegend er Sperrfrist mitgeteilt werden. Seither warst du nicht auffällig, so dass auch die MPU-Stelle die Angelegenheit nach inzwischen 18 Jahren nicht überbewerten und wahrscheinlich als unbeachtlich ansehen wird.
Zur Straßenverkehrsbehörde - Führerscheinstelle hingehen und Akteneinsicht unter Aufsicht verlangen, ggfls. anwaltliche Akteneinsicht beantragen lassen.
Der Anwalt bekommt die Akte i.d.R. zur Ansicht in die Kanzlei geschickt.
Anwaltliche Beauftragung kostet natürlich Geld.

Ansonsten sind die Löschungsfristen - KBA und Führungszeugnis - abgelaufen, wenn die Sache im Führungszeugnis überhaupt eingetragungspflichtig war.
Du kannst bei beiden Behörden eine - wohl kostenpflichtige - Selbstauskunft einholen.

Eine Fahrschule kann dir vorliegend nicht weiterhelfen.
 
Um die Sache einmal grundsätzlich anzugehen:

Was hast Du denn für eine "9-monatige Sperre" bekommen ?

Eine Führerscheinsperre war das wohl nicht, denn Du hattest ja wohl keinen ? Oder doch ? Wenn ja, dann erkläre Deine Situation doch bitteschön einmal etwas präziser, wenn Du hier von jemandem präzise Auskunft erwartest !

Denn: wenn es keine Führerscheinsperre war, was war es dann für eine Sperre ! Alkoholverbot oder Radfahrverbot können es ja auch nicht gewesen sein !

Wenn es aber doch eine Führerscheinsperre war, dann hättest Du ja nach 9 Monaten den Lappen wieder erhalten - wozu diesen dann jetzt wieder neu machen ?

Also bitte erkläre uns mal genau, wie die Sachlage ist und welchen Führerschein Du jetzt zu erwerben gedenkst !

Im Übrigen ist ansonsten die Führerscheinstelle Deiner Heimatgemeinde für alle verbindlichen Auskünfte zuständig; da brauchst Du keine Anwaltskosten zu bezahlen ! Du beantragst Deinen neuen Führerschein und die sagen Dir dann schon, ob Du den bekommst oder nicht oder unter welchen Auflagen.

Ansonsten gehst Du ins EU-Ausland und machst ihn dort !

Aber wie meine Vorredner schon sagten, nach 18 Jahren sollte Dein Anliegen heute kein Problem mehr darstellen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Kampfspatz: Warum so unfreundlich? Es hat dir keiner was getan...

Für mich sieht es so aus. Er ist ist damals gefahren ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Sperrzeit bezieht sich wohl auf die Zeit, in der er keinen Führerschein machen durfte. Sonst hätte er wahrscheinlich davon geschrieben, dass ihm der Führerschein entzogen worden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Nasenbär: Geben wir dem TE die Chance, sich zu erklären, smile.

Zur Auswahl stehen:

FE war vorhanden, wurde entzogen mit 9 Monaten Sperrfrist bis zur Wiedererteilung.
Das wäre der Normalfall.
(Wenn Kampfspatzen flügge werden, bemerken diese eventuell, dass eine entzogene FE nach einer Sperrfrist bis zur WE nicht wieder auflebt, sondern nur neu erteilt werden kann.)

Keine FE, trotzdem Alkoholfahrt.
Gewöhnlich bleibt es dann nicht nur bei einer Sperrfrist von 9 Monaten, bis eine FE erstmalig erworben werden kann.
Sperrfristen für den Ersterwerb in solchen Fällen waren auch vor 18 Jahren i.d.R. wesentlich länger.

In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob durch das Gericht vor WE bzw. EE eine MPU angeordnet wurde.
Das war und ist bei Alkoholfahrten mit entsprechender Promillezahl durchaus üblich.
In beiden Fällen erhielt die seinerzeit zuständige FE-Behörde Mitteilung des Gerichts.

Hat der TE seither keine FE - wieder oder erstmalig - erworben, hängt ihm eine eventuell noch nicht abgelegte MPU nach.
Vor WE bzw. EE wird in diesem Fall eine MPU stehen.
Vor einer gerichtlich angeordneten MPU soll er sich auch durch einen Zeitverlauf von 18 Jahren nicht drücken können.
(Der Hinweis auf Ablegung im EU-Ausland führt - bei Umgehung einer angeordneten MPU - bereits seit längerer Zeit zu einer in D ungültigen FE. Fahren ohne FE ist bekanntlich nicht so sehr "der Hit", besonders, wenn die FE beruflich benötigt wird. Abgesehen von den Wohnsitzvoraussetzungen, usw.; Kampfspatzhinweis, s.o.)

Daher der Ratschlag, sich über den Inhalt der eigenen Akte bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorab zu informieren.

Bei bereits erteilter und entzogener FE mit Sperrfrist bis zur Wiedererteilung fordert die zuständige FE-Behörde auch bei Umzügen die Akte von der bisherigen FE-Behörde an, wenn der TE eine FE beantragt.

Liegt eine Ersterteilung und ein Umzug in die Zuständigkeit eines anderen Straßenverkehrsamtes vor, kann sich der TE nach 18 Jahren i.d.R. seinen Angstschweiß abwischen, weil weder vom KBA noch im FZ Angaben zu seiner Jugendsünde der zuständigen Behörde mitgeteilt werden, vgl. Löschungsfristen.
(Bei Ersterteilung kommt i.d.R. beim nach Umzug neu zuständigen Straßenverkehrsamt niemand auf die Idee, irgendwo eine Akte abzufordern, weil davon ausgegangen wird, dass es noch gar keine gibt.)

Der TE kann immer den sichersten Weg beschreiten und entsprechende Selbstauskünfte einholen, damit Löschungen durchgeführt werden können, falls wider Erwarten nach 18 Jahren doch noch etwas "jugendsünderhaftes" gespeichert sein sollte.

Immerhin, der TE kennt sein Urteil von damals und weiß, was ihm das Gericht alles auferlegt hat.
 
Tranix schrieb:
Damals habe ich eine 9 monatige Speere bekommen und eine Geldstrafe von 3000 DM.

Du wurdest bestraft, hast die 3000 DM bezahlt und es ist 18 Jahre her.
9 Monate Sperrfrist < 18 Jahre.

Somit dürften da keine Probleme auf dich zukommen.
 
@ JurTech .....

...... eben, eben .... Du siehst ja selbst, was Du für einen Aufwand treiben musst, um alle Möglichkeiten zu erruieren ! Da muss ein Kampfspatz nicht erst flügge werden, um ein bisschen darüber verschnupft zu sein, dass hier jemand präzise Auskunft will, sich aber erstens die Würmer alle aus der Nase ziehen läßt, anstatt von sich aus zu erklären, was Sache ist, und sich im Übrigen inzwischen anscheinend vollständig in Schweigen hüllt ! Da darf man sich doch ein bisschen auf den Arm genommen fühlen ... oder ned ?

Ist ja bestimmt nicht die feine englische Art !

Und was das EU-Ausland betrifft, war ja nur ein Tipp; wenn der TE vielleicht sogar in Grenznähe lebt - wir sind ja von der EU eingezingelt - dann lohnt sich schon die Überlegung, vorübergehend seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlegen und nach drei Jahren wieder heim ins Reich zu kehren und das Läpplein (sorry - ist ja inzwischen aus Plaste ) legal umschreiben zu lassen;ich meine, anstatt keinen Führerschein zu bekommen, obwohl er einen braucht, würde sich dieser Aufwand doch sicherlich lohnen !
 
Klar, hat ja auch jeder nichts besseres zu tun als sich am Wochenende ständig im Forum herum zu treiben...
Macht er bestimmt extra um dich zu ärgern. :rolleyes:
Man kann auch einfach in höflicher Form Fragen stellen und dann schauen was er antwortet anstatt gleich beleidigt rumzunölen.
Warte doch einfach ab was er zu berichten hat.
 
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