Frage zum Handeln einer Discothek

Countdown2

Lieutenant
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Apr. 2009
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Hallo,

es ist zwar inzwischen alles geregelt, aber ich wollte trotzdem mal nachfragen, ob die Disco das eigentlich darf, was sie gestern vor hatte:

Es war mal wieder Schools-Out Party, d.h. dass alle ab 16 Jahren in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson in die Disco dürfen. Um 21.30 Uhr sind wir rein, doch da noch nichts los war, sind wir eine halbe Stunde später wieder raus, um beim nahegelegenen Dönerladen etwas zu essen. Wir haben einen Stempel bekommen, um der riesigen Schlange vor der Tür aus dem Weg gehen und sofort wieder rein zu können. Gegen 1 Uhr wollten wir wieder kurz heraus, um frische Luft zu schnappen, weil es einfach wegen extremer Überfüllung unerträglich heiß und stickig war. An der Kasse hieß es wieder: Ja, mit dem Stempel kommt ihr wieder sofort rein. Also sind wir runter und waren im Türsteherbereich, wo uns plötzlich gesagt wurde, dass wir jetzt wegen Überfüllung nicht mehr reindürfen. Super, an der Kasse wurde uns das noch klar versichert. Aber wie ihr sicher wisst, haben nahezu alle Türsteher ihren Dickschädel und lassen sich auf nichts ein.

Klar ist das ärgerlich, dass wir nun draußen bleiben mussten, aber darum ging es nach 10 Minuten gar nicht mehr; es hat ohne Ende geschneit und wir standen draußen - nicht weil wir wieder rein, sondern einfach nur unsere Jacken aus der Garderobe haben wollten. Auf Nachfrage, ob wir diese denn kurz holen könnten, hieß es wieder: Nein, heute wird niemand mehr reingelassen, geht einfach nach Hause und holt eure Jacken am Donnerstag ab.(Ist klar, ich hab an Heilig Abend besseres zu tun als abends zu einer Disco zu gehen). Sollten wir nun im kurzen Hemd durch eine eiskalte und verschneite Nacht ewig weit heimlaufen oder was? Nach ewigem Fragen und einer starken Stunde später hab ich dann endlich meine Jacke bekommen.

Dann war da noch die Sache mit dem Ausweis. Ich, als Minderjähriger, musste zusammen mit meiner volljährigen Aufsichtsperson den Ausweis im Original + einer Kopie selbigen der Mutter dort abgeben. Als ich noch immer ohne Jacke und gut 45 Minuten nach dem Herausgehen aus der Disco nachfragte, ob ich denn jetzt meinen Ausweis bekommen könnte, hieß es dort nur: Nein, du musst zusammen mit deiner Aufsichtsperson die Disco verlassen, um an deinen Ausweis zu kommen. Super! Diese Aufsichtsperson war aber in der Disco und nicht zu erreichen, genauso wie alle anderen Kumpels. Sollte ich da jetzt die ganze Nacht warten, bis sie rauskommt oder einfach heimgehen und den Ausweis von der Aufsichtsperson mitnehmen lassen?

Nach ewiger Diskussion und vergeblichem Warten, dass die Aufsichtsperson irgendwann mal herauskommt, riefen einige andere Minderjährige, die dasselbe Problem wie ich hatten und denen an der Kasse auch erzählt wurde, dass sie mit dem Stempel sicher wieder rein können, die Polizei. Als diese dann kam, schilderten wir den Sachverhalt, woraufhin die Polizisten sofort den Chef der zuständigen Security-Firma und den des Clubs zu einem Gespräch heranzogen. Als dann noch der Türsteher hinzu kam, den ich hunderte Male gefragt habe, ob ich endlich meine Jacke haben und den Ausweis bekommen könnte, redete dieser sich um Kopf und Kragen und meinte, dass ich den Club ohne Aufsichtsperson nicht verlassen dürfte. Außerdem habe die Aufsichtsperson ihre Aufsichtspflicht verletzt. Beides verneinte die Polizisten und erwiderte, dass es kein Gesetz gäbe, welches dem Minderjährigen verbieten würde, heimzugehen, die Aufsichtspflicht nur den Aufenthalt in der Disco selbst umfasst und sie deshalb sofort den Ausweis herausrücken sollten. Diesen habe ich dann auch sofort bekommen und als Entschuldigung hieß es nur, dass sie mich falsch verstanden hätten und sonst den Ausweis natürlich sofort herausgerückt hätten. Ist klar! Was gab's daran falsch zu verstehen? Was die Polizei nicht alles bewirken kann.

Um 4 Uhr bin ich dann durchnässt und halb erfroren zu Hause gewesen.

Nun meine Frage: Hätten die Türsteher rechtlich gesehen mir meine Jacke und meinen Ausweis vorenthalten und mich im Hemd in einer arschkalten und verschneiten Nacht heimschicken können? Lediglich mit der Begründung, dass der Club erfüllt sei und heute niemand mehr hereingelassen wird. In meinen Augen einfach eine Frechheit von dieser Disco.
 
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Ich kann dazu nur eins sagen:
DU hast nicht das verdammte Recht deinen Perso irgendwem zu geben! Das macht mich wütend!

Im normalen Ton:
"Dein" Perso ist nicht DEIN Perso. Das Teil gehört dem Staat und ist dir quasi geliehen. Eine Kopie etc. darfst du anfertigen lassen oder ihn auch vorzeigen, aber nicht(!!!) abgeben.
 
Gute Frage kann ich dir leider nicht so beantworten aber ich hätte einfach mal die Polizei gerufen 1 hätten sie dich nach hause gefahren und du hättest warscheinlich nicht mal Probleme bekommen, und 2 hätten sie dir sicher deine Sachen gegeben.

@benni87: Was du für einen Müll verzapfst ist unglaublich. Es gibt ausnahmen und eine Disco hat das Recht deinen Perso als Minderjähriger aufzubewahr schon allein falls irgendetwas ist. Er ist "voll" braucht nen Krankenwagen und weiß nix dann sind sie Verpflichtet mit dem Perso die Daten weiter zu geben usw. Genauso falls etwas ist schlägerei ...
 
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DarkFuzzy schrieb:
Gute Frage kann ich dir leider nicht so beantworten aber ich hätte einfach mal die Polizei gerufen 1 hätten sie dich nach hause gefahren und du hättest warscheinlich nicht mal Probleme bekommen, und 2 hätten sie dir sicher deine Sachen gegeben.
Polizei war doch da. Ist das beste was du/ihr machen konntest/konntet. Hier bestätigt sich doch der Spruch: Freund und Helfer ;)
Was die Lage mit den Persos angeht, weiß ich nicht, ich würd das Ding aber auch niemals abgeben, höchstens eine Kopie.

DarkFuzzy schrieb:
Er ist "voll" braucht nen Krankenwagen und weiß nix dann sind sie Verpflichtet mit dem Perso die Daten weiter zu geben usw. Genauso falls etwas ist schlägerei ...
Das kann dir auch als über 18-Jähriger passieren...
 
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Nein! Niemand außer der Polizei darf dir überhaupt deinen Ausweis abnehmen. Aber da der Discoveranstalter hier Hausrecht hat darf er prinzipiell entscheiden wem er Zutritt gewährt und wem nicht. Also kann er prinzipiell sagen, dass es den Ausweis will damit man Zutritt bekommt, was allerdings irgendwo gegen das Gesetz verstößt!
 
benni hat es richtiformuliert, der betreiber dürfte nicht verlangen, dass du den Personalausweis hinterlegst. Andererseit kann er auch sagen, dass du dann einfach nicht reinkommst wenn du ihn nicht hinertlegst. schöne grauzone :)
 
Bei der Sache mit der Jacke faß ich mir echt am Kopf. Nicht reingehen dürfen um die Jacke zu holen? Gehts noch?
Und dann hab ich noch nen Stempel, habe Eintritt bezahlt und darf nicht mehr wegen Überfüllung rein? Dann würd ich mal diese Überfüllung im Vorfeld verhindern. Leute mit Stempel dürfen immer rein.

Ich denke mal, der Türsteher wollte sich n bischen wichtig machen und den Kiddis mal zeigen wer hier der Boss ist. Das mit der Polizei war genau die richtige Entscheidung.
Ich hoffe der bekommt noch seinem Anpfiff. Kein Betreiber sieht es gern wenn die Polizei zu seinem Laden kommt. Der Security-Chef nimmt den hoffentlich auch nochmal ins Gebet.

Alles im allem habe ich den Eindruck, dass dieses "Disko ab 16" schon im Vorfeld eine vollkomme Fehlplanung war.
Über solche Vorfälle (Jacke holen, rausgehen) muß man schon vorher einen Plan haben.

Gott sei dank, ich bin schon groß!!
 
Ganz klar hätten sie dir Deine Jacke nicht vorenthalten dürfen. Natürlich ist es Sache der Diskothek,
wem sie hereinlassen und wen nicht aber da du ja auch schon einmal einen Stempel bekommen hast,
und dich nicht daneben benommen, hast auch das Recht auf wiederholten Einlaß.

So lange keine Anzeige gegen die Diskothek vorliegt, interessiert das den Besitzer nicht.
Selbst wenn Ihr eine Anzeige macht, dürfte er sich auch nicht besonders beeindruckt zeigen.

Eine Privatklage, mit Schadensersatzforderung ist da schon was anderes.
Das ist allerdings teuer und mühseelig.
 
Ich kann dazu nur eins sagen:
DU hast nicht das verdammte Recht deinen Perso irgendwem zu geben! Das macht mich wütend!

Im normalen Ton:
"Dein" Perso ist nicht DEIN Perso. Das Teil gehört dem Staat und ist dir quasi geliehen. Eine Kopie etc. darfst du anfertigen lassen oder ihn auch vorzeigen, aber nicht(!!!) abgeben.

Was hast du denn für ein Problem oO?
Zeig mir mal den Paragraphen in dem steht das der Personalausweis dem Staat gehört und das es verboten ist den zu hinterlegen.
Der Führerschein gehört natürlich auch nicht dir selber, genauso wie alle Urkunden die dein Leben betreffen...

Du hast dir glaube ich nochnie nen Auto oder ne Waffe geliehen, da gibst du auch deinen Ausweis / Führerschein / Waffenschein aus der Hand und das ist ganz sicherlich nicht gegen das Gesetz.
 
benni87 schrieb:
Im normalen Ton:
"Dein" Perso ist nicht DEIN Perso. Das Teil gehört dem Staat und ist dir quasi geliehen. Eine Kopie etc. darfst du anfertigen lassen oder ihn auch vorzeigen, aber nicht(!!!) abgeben.

bekomm ich dann meine 8 € wieder, wenn der Perso abgelaufen ist? :rolleyes:
 
Tatsächlich bekommt man Probleme wenn man in eine Polizeikontrolle kommt und die Jungs nen fremden Personalausweiß bei dir finden. Auch wenn man nur den Perso der Freundin einstecken hat --> darf man nicht.

Das hat aber jetzt nix oder nicht viel mit dem Problem hier zu tun.
 
Schonmal versucht mit den Verantwortlichen der Disse Kontakt aufzunehmen und denen zu schildern, wie sich deren Sec. Personal verhält? Je nach Ausgang würde ich mal den Gang zu Lokal-Presse machen. Nen Versuch ists wert, vll. schreiben sie was drüber. Bei manchen dämmerts nur so.
 
Smash32 schrieb:
Zeig mir mal den Paragraphen in dem steht das der Personalausweis dem Staat gehört und das es verboten ist den zu hinterlegen.

Ich bin mir nicht sicher, wem der Ausweis streng genommen gehört, aber §1 PersAuswG sagt:

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.

Wenn du also keinen Reisepass dabei hast verletzt du, solltest du deinen Ausweis abgeben, die Ausweispflicht - und dass ein Minderjähriger in einer Diskothek kontrolliert wird, ist sogar wahrscheinlicher, als wenn er durch die Stadt läuft.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/persauswg/__1.html


@ Topic
Ist ne heikle Situation. Ich mein jetzt allgemein diese Alterskontrolle-mit-Ausweis-Rückversicherung. Spätestens als sie dir jedoch die Herausgabe des Ausweises verwehrten, wurde der Fall sehr eindeutig gegen die Türsteher.
 
allerdings gibt es in deutschland KEINE mitführungspflicht. d.h. du kannst den perso auch zuhause liegen haben. natürlich musst du ihn auf verlangen vorzeigen/nachreichen, was rennerei und nerven kostet. aber mitführen muss den perso niemand ;)
 
Ausweis mitfuehren ist immer gut. Du musst deinen Ausweis nur bei Aemtern und Polizei vorgeben. Sonst hat soweit ich weis, niemand das Anrecht darauf nach deinem Personalausweis zu fragen. Z.B. fuer einen Tuersteher hat ein Ausweis mit Lichtbild zu reichen, z.B. ein Fuehrerschein. Behalten darf der Tuersteher deinen Perso schon mal gar nicht, sofern du den rausgeben solltest. Der darf sich das Alter darauf angucken und muss den dann wieder zurueck geben.

Meine empfehlung: Such dir eine andere Disko.
 
Schonmal versucht mit den Verantwortlichen der Disse Kontakt aufzunehmen und denen zu schildern, wie sich deren Sec. Personal verhält? Je nach Ausgang würde ich mal den Gang zu Lokal-Presse machen.
mit den verantwortlichen (besitzer) der discothek über den vorfall zu reden könnte auf jedenfall etwas bringen, in vielen fällen sind die um zufriedene kunden bemüht und du könntest auf diesem weg vielleicht so eine art kleinen "schadenersatz" wie zb. einmal freien eintritt oder sowas bekommen. (ob du das nach diesem vorfall dann noch willst ist eine andere frage.)
den tipp zur presse zu gehen solltest du aber mit vorsicht genießen, erstens bringt dich das nicht wirklich weiter und zweitens (was noch viel wichtiger ist) hast du unter umständen ganz schnell eine klage am hals sobald die etwas schreiben das du nicht beweisen kannst. sowas kann leider ganz schnell nach hinten losgehen.
ich weis ja nicht ob es bei euch in der gegend noch alternativen gibt aber ich würde mir an deiner stelle auch einfach eine andere disco suchen.
 
Danke erstmal für die zahlreichen Beiträge.:)

Stichwort "Alternativen" - genau das ist das Problem.

Es ist quasi die einzig vernünftige Disco hier in der Stadt. Ansonsten sind die Discotheken nur voller Prollos oder einfach 0815.

Ein Kumpel von mir, der an diesem Abend auch dabei war, wollte sich im Gästebuch beschweren, aber der Beitrag wurde gar nicht erst freigeschaltet. Ich schreibe später mal eine E-Mail, ist wahrscheinlich effektiver als ein Eintrag ins Gästebuch. Dadurch würde ich zwar auch die Öffentlichkeit erreichen, aber wenn sie ihn sowieso nicht freischalten...
 
kleiner tipp am rande, versuch es am besten mit einer sachlichen schilderung wenn du die mail schreibst, damit erreicht man oft mehr als wenn man irgendwas nach dem motto "ihr seid sch..." schreibt.
 
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