So, ich bräuchte mal wieder einen Rat derer die sich besser im Gesetz auskennen wie ich, was kein großes Kunststück ist.
Kurze Vorgeschichte: So, ich sitze hier gerade über einer Insolvenz. Es geht näher um das pfändbare Arbeitseinkommen. Bzw. um den Arbeitgeber der ja eigentlich verpflichtet ist den pfändbaren Teil nach § 850c ZPO zu berechnen und abzuführen.
So, jetzt das was ich weis:
Die Abtretung der pfändbaren Bezüge durch den Insolvenzschuldner an den Treuhänder ist ja nach § 287 Abs. 2 S. 1 InsO Voraussetzung für die Erlangung der Restschuldbefreiung.
Die Abtretung geht unter Beachtung der Spezialregelungen des § 114 InsO anderen Lohnpfändungen, Lohnverpfändungen und Lohnabtretungen vor.
Die Abtretung nach § 287 InsO ist durch den Arbeitgeber für einem Zeitraum von sechs Jahren nach Insolvenzeröffnung zu beachten und in der Höhe durch die Summe der angemeldeten Forderungen begrenzt.
Hoffe das ist so weit so richtig.
Mit Abschluss der Abtretung (Abtretungsvereinbarung ist in dem Fall ja § 287 InsO) tritt der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren für die nach § 850c ZPO berechneten Bezüge ja an die Stelle des Arbeitnehmers/Gehaltsgläubiger gem. § 398 BGB. Mit schuldbefreiender Wirkung kann ja daher der nach § 850 ZPO berechnete Betrag nur an den Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren bezahlt werden. Durch Überweisung dieser pfändbaren Beträge an den Insolvenzschuldner ist daher keine Erfüllung gegenüber der Insolvenzmasse eingetreten (§ 407 Abs. 1 BGB).
Sehe ich das soweit richtig?
Die Wirksamkeit der Abtretung tritt nicht erst mit Aushändigung der Abtretungsvereinbarung sondern bereits mit Abschluss der Abtretungsvereinbarung ein (§ 398 S. 2 BGB).
So, das ist auch alles was ich weis. Ich hoffe die Leute die mehr mit Recht und Paragraphen zu tun haben lachen jetzt nicht über mich.
Kann mir aber bitte einer den Paragraphen nennen nach welchem der Arbeitgeber VERPFLICHTET ist das pfändbare Gehalt selbst zu berechen?
Finde dazu absolut nicht's. Gibt es vilt. auch eine Spezialvorschrift für die InsO?
Und nein, ich möchte jetzt nicht einfach zu meinem Chef rennen und nachfragen. ^^ Ich suche selbst auch weiter. Aber vilt. kann mir ja der ein oder andere auf die Sprünge helfen.
Ich danke in jedem Fall schon mal für jeden Hinsweis.
Kurze Vorgeschichte: So, ich sitze hier gerade über einer Insolvenz. Es geht näher um das pfändbare Arbeitseinkommen. Bzw. um den Arbeitgeber der ja eigentlich verpflichtet ist den pfändbaren Teil nach § 850c ZPO zu berechnen und abzuführen.
So, jetzt das was ich weis:
Die Abtretung der pfändbaren Bezüge durch den Insolvenzschuldner an den Treuhänder ist ja nach § 287 Abs. 2 S. 1 InsO Voraussetzung für die Erlangung der Restschuldbefreiung.
Die Abtretung geht unter Beachtung der Spezialregelungen des § 114 InsO anderen Lohnpfändungen, Lohnverpfändungen und Lohnabtretungen vor.
Die Abtretung nach § 287 InsO ist durch den Arbeitgeber für einem Zeitraum von sechs Jahren nach Insolvenzeröffnung zu beachten und in der Höhe durch die Summe der angemeldeten Forderungen begrenzt.
Hoffe das ist so weit so richtig.
Mit Abschluss der Abtretung (Abtretungsvereinbarung ist in dem Fall ja § 287 InsO) tritt der Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren für die nach § 850c ZPO berechneten Bezüge ja an die Stelle des Arbeitnehmers/Gehaltsgläubiger gem. § 398 BGB. Mit schuldbefreiender Wirkung kann ja daher der nach § 850 ZPO berechnete Betrag nur an den Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren bezahlt werden. Durch Überweisung dieser pfändbaren Beträge an den Insolvenzschuldner ist daher keine Erfüllung gegenüber der Insolvenzmasse eingetreten (§ 407 Abs. 1 BGB).
Sehe ich das soweit richtig?
Die Wirksamkeit der Abtretung tritt nicht erst mit Aushändigung der Abtretungsvereinbarung sondern bereits mit Abschluss der Abtretungsvereinbarung ein (§ 398 S. 2 BGB).
So, das ist auch alles was ich weis. Ich hoffe die Leute die mehr mit Recht und Paragraphen zu tun haben lachen jetzt nicht über mich.
Kann mir aber bitte einer den Paragraphen nennen nach welchem der Arbeitgeber VERPFLICHTET ist das pfändbare Gehalt selbst zu berechen?
Finde dazu absolut nicht's. Gibt es vilt. auch eine Spezialvorschrift für die InsO?
Und nein, ich möchte jetzt nicht einfach zu meinem Chef rennen und nachfragen. ^^ Ich suche selbst auch weiter. Aber vilt. kann mir ja der ein oder andere auf die Sprünge helfen.
Ich danke in jedem Fall schon mal für jeden Hinsweis.