Frage zur Schulabmeldung und Kindergeld

Chibi88

Lt. Commander
Registriert
Dez. 2007
Beiträge
1.329
Hallo Community,

da ich dieses Jahr die Oberstufe meiner Schule leider nicht schaffen werde, möchte ich diese wiederholen. Jetzt stellen sich mir jedoch einige Fragen:

Vorab: Ich bin nicht mehr Schulpflichtich

Wenn ich mich jetzt bis zum neuen Schuljahr von meiner Schule abmelde um zu arbeiten, kriegen wir ja kein Kindergeld mehr, soweit klar. Wie sieht es aber aus, wenn ich nicht arbeite und keiner Beruflichen Tätigkeit in dieser Zeit nachgehe? Kriegen wir das Kindergeld dann weiterhin oder wird dieses auch gestrichen? Ich bin dann ja "Arbeitslos".

Grüße

Chibi88
 
Du kannst eine geringfügige Arbeit annehmen,sprich Teilzeit und ich mein mich zu erinnern das du Ausbildungssuchend gemeldet sein musst beim A-Amt.

Näheres kannst du aber bei der Kindergeldstelle erfahren.

PS:SchulpflichtiG,nur als Hinweis ^^
 
Doch du bekommst Kindergeld bis September, es wird ja immer für ein Jahr gewährt! Das wird garnicht bemerkbar, du kannst also ruhig bis Sommer arbeiten gehen. Aber du solltest die 600€ nicht überschreiten monatlich
 
Was spricht denn dagegen, das schuljahr bis zum ende mitzumachen, und so schonmal fürs nächste jahr "vorzulernen"?
 
Morhaith schrieb:
Was spricht denn dagegen, das schuljahr bis zum ende mitzumachen, und so schonmal fürs nächste jahr "vorzulernen"?

Stoff ist soweit durch. Was jetzt kommt, sind die Prüfungen und den Stoff habe ich bis Dato schon.

Edit: Ergo gibt es Kindergeld, wenn ich mich nicht beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend für diesen Zeitraum melde?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du tatsächlich arbeitslos bist und keiner Tätigkeit nachgehst, hast du dich als arbeitssuchend zu melden. Dies hat versicherungstechnische Gründe (Krankenversicherung). Und somit bekommst du halt bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Machst du aber weiterhin Schule, Ausbildung oder Studium gibt es dieses bis zum 25. Lebensjahr. Ich weiss jetzt nicht was daran so schwer zu verstehen ist.


Edit: Hab mir gerade nochmals deinen Anfangstext durchgelesen: Wenn du eine Klasse wiederholst, bist du ja weiterhin an der Schule gemeldet unabhängig von der Schulpflicht. Wenn du die Klasse also wiederholst würdest du auch weiterhin Kindergeld bekommen. Vorrausgesetzt du hast das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet. Das alles hat mit arbeitslos überhaupt nix zu tun. Anders wäre es wenn du die Schule abbrichst und dann keine Ausbildung machst oder nicht arbeiten gehst.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich denke mal hier gehts ums abitur, er hat keine zulassung bekommen und ab jetzt sind wirklich nur noch prüfungen.

ich würde mich aber bei diesem thema nochmal beim AA oder an irgend einer anderen offiziellen stelle informieren. auch wenn hier einige im forum nen bischen was wissen, so ist das doch manchmal ehr gefährliches halbwissen, wenn du also auf nummer sicher gehen willst/solltest, dann irgendwo richtig informieren, hier handelt es sich immer noch um nen computerforum ;-)
 
rueckspiegel schrieb:
ich würde mich aber bei diesem thema nochmal beim AA oder an irgend einer anderen offiziellen stelle informieren. auch wenn hier einige im forum nen bischen was wissen, so ist das doch manchmal ehr gefährliches halbwissen, wenn du also auf nummer sicher gehen willst/solltest, dann irgendwo richtig informieren, hier handelt es sich immer noch um nen computerforum ;-)

^ This ^

Statt arbeiten zu gehen würde ich dir tunlichst empfehlen zu lernen und dich auf das kommende Jahr vorzubereiten etc. Oder denkst du, du wirst alles beim nächsten Anlauf mit Links packen?

Wenn ja, Fail vom Feinsten.
 
Einfach bei der Schule angemeldet bleiben? Dann gibts doch schonmal weiter Kindergeld. Arbeiten geht doch trotzdem, zumindest war das während meiner Schulzeit so! Man muss nur schauen, dass man eine gewisse Jahresgrenze an Verdienst nicht überschreitet, denn sonst muss das erhaltene Kindergeld zurückgezahlt werden! Der Monatliche Verdienst ist egal, es wird aufs Jahr umgerechnet. Wenn man zuviel im Monat verdient zahlt man zwar Steuern, aber die gibt es nach nem Jahresausgleich alle wieder - sofern man unter der Grenze bleibt! Wo die Grneze liegt, musst du mal googlen, oder bei der Familienkasse fragen ;) - müsste bei ~9000€ liegen (ohne Gewähr).
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben