Frage zum Schutzalter

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pvalerio

Gast
Hallo zusammen

Ich habe eine Frage zum Schutzalter. Da das Schutzalter ja je nach Land etwas abweicht, welches Recht/Gesetz gilt dann? Von meinem Heimatland, vom Heimatland der "anderen" Person, oder vom Land, zu dem Zeitpunkt man sich aufgehalten hat (z.B. in den Ferien)? Falls das Heimatland zählt: Was, wenn man Doppelbürger ist?

Oder um ein konkretes Beispiel zu nennen: Person A, 19 Jahre, Doppelbürger (CH und IT) hat sexuellen Kontakt mit Person B, 14 Jahre alt, CH. In der Schweiz wäre dies nach gesetzlicher Lage verboten. Was aber, wenn der Kontakt (nur) z.B. in Italien stattgefunden hat, wo dies gesetzlich kein Problem wäre?

Danke und Gruss
 
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