Fragen - eBay Betrug

Hatte der Verkäufer Gute Bewertung oder überhaupt eine Bewertung?
oder hatte er Schlechte Bewertung mal gehabt oder sogar öfters?
 
@unfähige Leser von Post #1

Der TE hat schon vor > 1 Monat eigenständig überwiesen.
Einzugsermächtigung ist etwas ganz Anderes. (Exkurs: Abbuchungsauftrag ist nochmal etwas Anderes).
Eigenständige Überweisungen kann man nur zurückholen, solange der Betrag beim Empfänger noch nicht gut geschrieben wurde oder mit Zuarbeit der eigenen Bank ein Fehler in der Empfangsbankverbindung reklamiert wird (nicht übereinstimmender Kontoinhaber o.ä.).

Zum Anliegen des TE: Selbstjustiz oder Mahnbescheid oder Anwalt + Klage/Mahnbescheid, sinnvoll vorher Einblick in das Schuldnerregister nehmen, ob der Typ nicht bereits mittellos ist, dann wären Zusatzkosten unproduktiv
 
@arrehder
Dann hast Du aber eher Glück gehabt. Normalerweise buchen die nichts zurück, nur wenn das Geld von Deinem Konto per Lastschrift abgebucht wurde.
Wenn Du es selbst überwiesen hast wirds schwierig.
 
- Anzeige bei der Polizei wegen Betrug
- Bei ebay Melden (ggf. kannst auch hier ncoh weiter gehen)
- Selbst Vorbei fahren wie aber schon gesagt
- Mahnbescheid (wenn er dumm ist reagiert er nicht und er Schuldet dir nun von Rechtswegen das Geld)
(- ob das so möglich kp, aber teilweise kaufen Ausländische Geld Eintreiber diese "Teile" ab, bekommst dann sicher nciht mehr deine 550€ aber besser als nix und die holen sich das Geld wieder)
- Wenn er wieder spricht Anwalt und dann vor Gericht
 
Fred Fredburger schrieb:
@arrehder

Nein das geht bei einer Überweisung nicht

laber doch kein käse. Klar geht das, zumindest nen bestimmten Zeitraum lang.

Ich habe an einem Bekannten ausm Netz meine Xbox verkauft, er hat per überweisung gezahlt. Hatte aber bei meiner kontonummer nen zahlendreher drin, und hat sich an die Bank gewendet, das die das Geld zurück holen sollen.

Möglich ist es.
 
Kommt drauf an welche Bank und wieviel Tage.
VR Bank z.B. drei Tage möglich, wobei 2 Tage die Überweisung dauert, also weniger hilfreich :D
Aber ich kenne keine Bank bei der es länger als ne Woche möglich ist, denke das hat auch viel mit Kulanz zutun.
Im Grunde wurden ja schon sämtliche Möglichkeiten genannt TE sollte also nun ausreichend Infos erhalten haben um sein Problem zu lösen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bitte doch ernsthaft darum nicht zu Selbstjustiz oder ähnlichem zu raten. Vor allem die unterschwellig geratene Prügel ist dumm. Erstens handelt man sich damit selber nur Ärger ein, von Nötigung bis Körperverletzung, je nach dem wie weit einige gehen wollen. Zum anderen wisst ihr nie, wer da auf der anderen Seite sitzt.

Es wurden genug Tipps zu legalen Wegen gegeben und das langt dann völlig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Sparkasse kann man sogar 14 Tage lang Überweisungen zurückbuchen lassen, kostet aber nach ein paar Tagen dann 20€ Gebühr ...

.
 
Überweisungen kann man nicht zurück buchen !
Nur Bankeinzüge (Lastschrifft).

Wenns doch geht möchte ich eine Sicherre Quellen angabe.
 
Konnte man nie, besser gesagt nur bis zu einem gewissen Zeitpunkt.

Wird eine Überweisung durch elektronische Datenübertragung ausgeführt, entsteht der Anspruch aus der Gutschrift erst in dem Zeitpunkt, in dem - regelmäßig auf Grund Nachdisposition - die Empfängerbank durch einen Organisationsakt mit Rechtsbindungswillen die Gutschriftdaten zur vorbehaltlosen Bekanntmachung an den Überweisungsempfänger zur Verfügung stellt; bis zu diesem Zeitpunkt ist die Überweisung widerruflich.

BGH, Beschluss vom 23. 11. 1999 - XI ZR 98/ 99
http://lexetius.com/1999,1215

Jetzt haben die Banken aber seit dem 1. 11. 2009 neue AGB, mit fatalen Folgen für Kunden.

Seit dem 1. November 2009 gelten bei fast allen Banken und Sparkassen neue Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich erheblich auf die Rechte der Bankkunden auswirken. Die neuen AGB basieren auf einer EU-Richtlinie, die den Zahlungsverkehr im europäischen Wirtschaftsraum vereinheitlichen und beschleunigen will.

Doch das neue europäische Zahlungsverkehrsrecht und die darauf basierenden neuen AGB bringen nicht nur Vorteile mit sich. Insbesondere die rechtliche Position von Bankkunden bei Überweisungsfehlern, bei Diebstahl und Missbrauch der EC-Karte wird durch die neuen Banken-AGB verschlechtert und das Risiko in diesen Fällen auf den Bankkunden übertragen.


Eingeschränkter Auftragswiderruf

Weiter wurden die Widerrufsmöglichkeiten von Überweisungsaufträgen eingeschränkt. Vorher war es möglich, Überweisungen zu widerrufen, bis der Auftrag von der Bank ausgeführt worden war. Dies ist nun infolge der neuen AGB nicht mehr möglich. Ist der Überweisungsauftrag der Bank zugegangen (Abgabe, Briefkasteneinwurf), kann eine Rückabwicklung höchstens aus Kulanzgründen erfolgen.

Ausgenommen sind hier Online-Überweisungen, bei denen ein gesondertes Ausführungsdatum angegeben werden kann. Hier ist ein Widerruf bis spätestens einen Geschäftstag vor dem angegebenen Ausführungstag möglich. Auch wer das Überweisungsformular per Post an die Bank schickt, kann die Überweisung grundsätzlich widerrufen, spätestens bis zum Zugang des Schreibens beim Kreditinstitut.

http://www.mittelstandswiki.de/Banken-AGB

Insbesondere gibt es keinen Abgleich mehr von Kontonummer und Empfängernamen. Das war schon vorher die Rechtslage bei Online-Überweisungen, gilt jetzt auch für beleggebundene Überweisungen.


Überweisung stur nach Kontonummer

Einmal kurz vertippt, versehentlich eine Zahl verkehrt geschrieben – und schon kann das Geld auf Nimmerwiedersehen bei einem falschen Empfänger landen. Bisher lag nur bei Online-Überweisungen das Risiko für solche Überweisungsfehler beim Kunden selbst. Doch dies gilt jetzt auch bei Überweisungen vor Ort, sei es nun per Überweisungsformular oder Überweisungsterminal.

Im Gegensatz zum Online-Banking war bislang bei diesen Überweisungsformen vor Ort das Kreditinstitut verpflichtet, einen Abgleich der Kontonummer und des Empfängernamens bei der Überweisung durchzuführen. Nach den neuen AGB ist die Bank oder Sparkasse nun nicht mehr zur Durchführung eines solchen Empfängerabgleichs verpflichtet.

Dies hat zur Folge, dass man nun selbst für unrichtige Angaben auf dem Überweisungsformular gerade stehen muss. Daher ist es ratsam, nun noch genauer die Angaben auf der Überweisung zu überprüfen. Denn wenn alles schief läuft, kann das falsch überwiesene Geld auch weg sein. Zwar hat man dann gegen den unberechtigten Empfänger einen Anspruch auf Rückerstattung des Betrages gemäß § 818 BGB. Allerdings tauchen immer wieder Fälle auf, in denen das Geld verschwunden ist, z.B. wenn es der Empfänger bereits ausgegeben hat oder zahlungsunfähig ist.

Bislang haben die Gerichte die Bankkunden bei beleggebundenen Überweisungen besser gestellt als diejenigen, die Überweisungen per Online-Banking tätigen (BGH, Urteil vom 15. November 2005, Az.: XI ZR 265/04). War in einer AGB-Klausel bestimmt, dass bei der beleglosen Online-Überweisung automatisch ein Verzicht des Kunden auf die Empfängerüberprüfung angenommen wird, so war diese AGB-Regelung zulässig und die Kreditinstitute nicht zu einem Abgleich verpflichtet (AG München, Urteil vom 18. Juni 2007, Az.: 222 C 5471/07). Mit den neuen AGB gelten nun auch bei Überweisungen vor Ort die gleichen Bedingungen wie bei beleglosen Online-Überweisungen: Das Geldinstitut ist in keinem der beiden Fälle mehr zur Überprüfung von Kontonummer und Namen des Empfängers verpflichtet. Bei jeder Überweisung ist jetzt allein die Nummer des Empfängerkontos maßgeblich.
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Geprellter eBay-Käufer: “Ich brech Dir jeden Knochen! Ich krieg Dich!”

„Ich habe mich halt wahnsinnig geärgert, war in verzweifelter Lage, und bekam damals nur Hartz IV. Und ich hatte zu hohen Blutdruck, so versuchte ein 46-jähriger eBay-Nutzer vor dem Richter seine Tat zu entschuldigen. Das jedoch ließ der Richter natürlich nicht gelten, so zu lesen in der Rhein-Zeitung.

Der Hintergrund des Falls: Ein eBay-Betrüger (23) aus Koblenz prellte den Bayer um 126,30 Euro. Der Betrogene fuhr 370 Kilometer nach Koblenz und überfiel den Gauner. Er fesselte ihn, drohte ihm mit einem Schreckschussrevolver und zwang ihn, bei der Bank Geld abzuheben. Jetzt, fast ein Jahr später stand der eBay-Käufer vor dem Schöffengericht Koblenz.

Im Sommer 2009 ersteigerte der Angeklagte, der 70.000 Euro Schulden hatte sowie bereits mehrfach vorbestraft ist, über den Online-Marktplatz eBay ein Mischpult. Am gleichen Tag noch überweist er dem Verkäufer aus Koblenz den Preis von 126,30 Euro. Am Sonntag erfährt er, dass der Koblenzer Händler schon mehrere eBay-Kunden geprellt hat. Per Mail droht er ihm: „Ich brech Dir jeden Knochen! Ich krieg Dich!“

Am Montag der darauf folgenden Woche fährt der Geprellte mit seinem PKW nach Koblenz und klingelt direkt nach seiner Ankunft in der Stadt am Deutschen Eck an der Haustür des Betrügers: „Aufmachen! Kriminalpolizei Koblenz!“ Sofort wird die Tür vom Koblenzer geöffnet und der Bayer bedroht ihn mit seinem Revolver legt ihm Handschellen an und erklärt: „Sie sind festgenommen!“

Danach nimmt er ihn zu seinem Auto mit und gibt sich als der „Mischpult-Kunde“ zu erkennen. Er zwingt den eBay-Verkäufer Geld am Automaten Geld abzuheben, um ihm seine 126,30 Euro zurückzugeben. Da das Konto des Betrügers fast kein Guthaben aufweist bekommt der bayrische eBay-Käufer nur 85 Euro. „Netterweise“ fährt er jedoch den Gauner wieder zu seiner Wohnung zurück.

Im Prozess entschuldigte der 46-Jährige für seine Tat und die Tatsache sich als Polizist ausgegeben zu haben. Der Koblenzer sagte im Prozess als Zeuge aus und gab zu, dass er das Mischpult tatsächlich nicht losschicken wollte. Das Gericht verurteilte den Bayern wegen erpresserischen Menschenraubs zu 16 Monaten Bewährungsstrafe mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren. Die Staatsanwältin hatte eine Bewährungsstrafe von 23 Monaten gefordert. Der Anwalt des Mannes schloss sich ihr an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch der Koblenzer eBay-Betrüger wurde jüngst verurteilt. Er bekam wegen Betrugs eine Bewährungsstrafe von 5 Monaten.

http://www.onlinemarktplatz.de/1609...r-ich-brech-dir-jeden-knochen-ich-krieg-dich/
 
Dass meinte ich damit Prügel bringt nix. Nur Ärger ;)
 
hm.. ich hatte auch schon probleme mit so nem ebaytypen.. der war aber ein "großer" Verkäufer , und da hab ich ihn mit der Bewertung in die Enge getrieben.. aber wenn dein Verkäufer da nen scheißdreck drauf gibt.. ich weiss nciht. .. vorbeifahren mit Anwalt vielleicht. oder jemand der sich als Anwalt ausgibt.. wie gesagt keine selbstjustiz.. aber Presenz zeigen ist doch auch nciht schlecht.
 
Als Anwalt ausgeben ist auch verboten.
 
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