Fragen zum Erbrecht etc.

@MichaelaRegena

Jura lässt sich eben oft nicht mal eben googeln.

Das hast du ja gezeigt, als du behauptet hattest, man könne nicht einfach so für einen anderen etwas tun und dafür Gegenleistung verlangen. Was, in dieser Absolutheit, eben nicht korrekt ist.
https://www.computerbase.de/forum/t...it-im-rechnung-stellen.2099542/#post-27223780


Für vermeintlich einfache Sachverhalte ("Elektromarkt will meine 3 Monate alte Waschmaschine nicht umtauschen, es liegt ein klarer Sachmangel vor.") kann es also womöglich einfache Lösungsansätze geben. Für komplexere Sachverhalte wie hier sind vielerlei Ebenen zu beachten: Der kontoführenden Bank sind andere Themen wichtig als dem Finanzamt und die Erben haben offensichtlich auch genaue Vorstellungen von der weiteren Zukunft, aber womöglich nicht auf dem Schirm, was bei erneuter Heirat der Witwe geschieht.

Insofern halte ich es für sinnvoll und angebracht bei hohen Chancen (= hier hohes Erbe wie Haus etc.) auch die etwaigen hohen Risiken (= hier womöglich Gesamtverlust) abzuklären. Natürlich kostet das Geld. Deshalb ist eine stetige Chancen-Risiken-Abwägung notwendig und sinnvoll.

Die Entscheidung trifft letztlich natürlich der TE. Ist ja sein Leben.


Ich selbst lasse sowas schon aus Haftungsgründen von einem Rechtsanwalt oder, wenn notwendig, einem Notar erledigen. Völlig unabhängig was meine Profession sein könnte oder auch nicht.
 
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Tut euch selbst einen Gefallen und geht damit zu einer fachkundigen Person. Am besten ein RA für Erbrecht. Die optimale Lösung eures Problem hängt auch von den steuerrechtlich jeweils relevanten Freibeträgen ab und kann mit den hier geposteten Daten überhaupt nicht ermittelt werden.
Ihr habt offensichtlich Beratungsbedarf in einer komplexen Angelegenheit. Da fährt man am besten, wenn man es einfach erledigen lässt.

Wie Idon über mir schon erwähnt hat, hat man dann auch jemanden, der im Ernstfall haftet. ;)
 
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Wer die 10. Klasse bestanden hat, kann sich ausrechnen, dass bei einem Freibetrag von 400.000€/Kind bei 5 Kindern +Witwe es sich schon um ein mehrfaches Millionenerbe handeln müsste, um über die Freibeträge zu kommen.
Man kann sich das natürlich auch für rd. 1000€ von einem Rechtsanwalt vorrechnen lassen oder in ein geeignetes Buch für 25€, z. Bsp. von Warentest, investieren.
 
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anappleaday schrieb:
Hach ja, dann also auch noch Anwaltskosten.
Dachte nicht das dies erforderlich ist, da es bei uns halt absolut null und nada Streitthemen gibt und Mutter halt einfach wie bisher weiter leben soll
Bei uns hat das damals ein Notar gemacht. Wobei wir einen in der Familie hatten, der alles vorbereitet hat, auch wenn er das selber nicht beurkunden durfte.

Darin wurde dann u.A. auch einvernehmlich geregelt, dass die ETW auf die Mutter überschrieben wurde. Sowas muss m.M.n. auch immer noch ein Notar durchführen. Da reicht es nicht, den Erbschein und einen formlosen Brief an das Grundbuchamt zu senden.

Ob die Erben bei sowas ohne Ausschlagung auf ihren Pflichtanteil verzichten können, weiss ich nicht. Bei uns gab es damals anscheinedn genug andere Erbmasse, die meine Mutter sowieso nicht wollte und deren Aufteilung dann genügt hat, damit das ganze durchführbar war.

um über die Freibeträge zu kommen.
Alles gut und schön, dafür muss aber erst einmal jemand offiziell den Wert des Hauses und der übrigen Dinge der Zugewinngemeinschaft (?) beziffern.

Da wird hier so "schön" beschrieben, dass das Haus (natürlich inkl. Grundstück) schon nur zu 50% in die Erbmasse einfließen dürfte und dass es außer dem Sparbuch nichts gibt. Was ist mit allen anderen Dingen, die im Laufe der Ehe angeschafft wurden? Und dass es sonst keine Rücklagen gibt, die nicht explizit der Mutter zugeordnet sind (also auch kein gemeinsam geführts Rücklagenkonto für Reparatueren am Haus) mag zwar sein, hört sich für mich aber etwas seltsam an.
 
ThomasK_7 schrieb:
Wer die 10. Klasse bestanden hat, kann sich ausrechnen, dass bei einem Freibetrag von 400.000€/Kind bei 5 Kindern +Witwe es sich schon um ein mehrfaches Millionenerbe handeln müsste, um über die Freibeträge zu kommen.
Man kann sich das natürlich auch für rd. 1000€ von einem Rechtsanwalt vorrechnen lassen oder in ein geeignetes Buch für 25€, z. Bsp. von Warentest, investieren.
Ja, und was man in der 10. Klasse auch lernt, ist, dass man die 20.000€ Freibetrag bei Schenkungen von Kindern an ihre Eltern mit 1/24 Haus knacken kann. Die dem entsprechende Lösung ist vom TE offensichtlich auch schon favorisiert worden (hast Du sicherlich bemerkt...).
Der TE hat selbstverständlich über die Freibeträge hinausgehenden Beratungsbedarf (der sich nicht mit Grundrechenarten lösen lässt und hier auch nicht ohne Weiteres vollständig ermittelt werden kann). Wenn es um erhebliche Vermögenswerte geht und auch noch eine Vielzahl an Personen beteiligt ist, dann finde ich es einfach vernünftiger mit einer professionell ausgearbeiteten Lösung, die die Belange des Einzelfalles ausreichend berücksichtigt, zu arbeiten. Das gilt umso mehr, wenn man als Laie in einem Forum um Rat fragt. Ich gebe dir insoweit Recht, dass sich viele Erbsituationen auch alleine ganz ordentlich lösen lassen, aber - wie Du ja selbst schreibst - nur wenn man sich etwas auskennt.
 
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Man muss halt die Risiken fehlender fachlicher Beratung kennen und bewusst eingehen.

Ich verkneife mir jetzt aus Rücksicht auf den nahen und tragischen Verlust des TE ein plakatives Beispiel. Aber hier im Thread wurden ja bereits Wege genannt, wie so ein Erbe plötzlich zu erheblichen Teilen in ganz fremde Hände gelangen kann. Und am Ende wird dafür ein Schuldiger gesucht werden. Mit der Schuldfrage und den Konsequenzen bekommt man dann auch stabile Familienverhältnisse nachhaltig zerstört.


Aber immerhin hat man zuerst ein wenig Geld gespart.
 
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anappleaday schrieb:
Aber selbst dann kommt man wohl um einen Anwalt nicht herum… echt übel 🤮

Die Welt ist halt nicht so simpel. Mag sein, dass ihr euch (noch) einig seid. Es gibt aber noch andere Akteure und Aspekte: Finanzamt, Grundbuchamt, Nachlassgericht und weitere rechtliche Rahmenbedingungen. Könnt ihr natürlich versuchen selbst zu regeln. Ein Anwalt ist aber nicht nur für Streitthemen da, sondern auch zur Rechtsgestaltung, Rechtsberatung und zukünftigen Streitvermeidung.

edit und ohne Gewähr: Wenn alle Kinder des Verstorbenen, Eltern des Verstorbenen, Geschwister des Verstorbenen und Großeltern des Verstorbenen die Erbschaft ausschlagen, dann erbt die Ehegattin alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz ganz wichtig ist, dass sollte doch irgendwer das Erbe ausschlagen wollen sofort zum Notar. Es gibt hier eine Frist von 6 Wochen und die startet nicht wenn der Brief vom Amt reinflattert sondern wenn man Kenntnis über den Tod erhalten hat. Man weiß auch nicht (unbedingt) ob man der nächste in der Erbreihenfolge ist, weil man nicht offiziell informiert wird ob alle vor einem das Erbe ausgeschlagen haben (oder angenommen haben).

Ich hatte so einen Trauerfall wo ich wusste da sind nur massig Schulden zu erben. Das Schreiben vom Notar über meine Ausschlagung des Erbes flatterte noch beim zuständigen Amt ein bevor die mich angeschrieben hatten. Die Erbreihenfolge geht sogar soweit, dass ich noch bestätigen musste das ich keine Kinder erwarte. Auch ungebohrene Kinder haben Anspruch auf Erbe.

Und auch ganz wichtig in so einem Fall. Wenn ihr irgendwas aus dem Haus/Wohnung des verstorbenen mitnehmt und sei es nur das Fotoalbum habt ihr das Erbe automatisch angenommen. Mit all seinen Konsequenzen.

Daher Erbe ist sehr tricky, weil auch der Staat kein Interesse hat Schulden zu erben (auch wenn das bei dir/euch nicht der Fall ist).

Daher auch mein Rat sucht euch jemanden vom Fach, ist gut investiertes Geld und spart Ärger.
 
habe mal eine Frage zu den Kosten, habe mir sagen lassen, die sind bei einem Notar auf 2000 Euro gedeckelt, können bei einem Anwalt aber zwischen 4000-8000 Euro liegen, ist das wirklich so?
 
Beim Notar gilt die Gebührenordnung. Beim Anwalt kannst du frei verhandeln. Bei RVG (gesetzliche Gebühren) orientiert es sich am Gegenstandswert. Alternativ rechnet der Anwalt pro Stunde ab oder ihr vereinbart eine Pauschale.
 
Okay, war mir nicht sicher. Haben bei einem Notar Grundstück gekauft und später Testament machen lassen und im Nachhinein dachte ich, ich hätte gelesen, dass man da auch was hätte aushandeln können. Also weniger als in der Verordnung steht.
 
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