Fragen zum Erbrecht etc.

anappleaday

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Hallo liebes Forum,

da ich und meine Geschwister (5 Kinder insgesamt) keinerlei Ahnung haben was hier teils zu tun ist mal hier einige Fragen:

Mein Vater ist vor ein paar Tagen verstorben, ein Testament oder Ähnliches ist nicht ansatzweise vorhanden. Unser Haus ist abbezahlt und im Grundbuch sind zum Glück beide Elternteile auch eingetragen. Dazu gibt‘s noch ein Sparbuch mit einer gewissen Summer drauf.

Wir 5 Geschwister sind uns hier ohne Streit oder dergleichen völlig einig:
Meine Mutter soll das Haus und das Geld komplett bekommen und nach ihrem Tod (hoffentlich in 100 Jahren) Teilen wir Geschwister alles gerecht unter uns auf.

Leider tritt hier schon das erste Problem auf:
Beim uralten Sparbuch bei der Postbank ist nur mein Vater eingetragen (kann sich keiner erklären).
Wie gehen wir nun am besten vor das meine Mutter das Geld komplett erhält? Und muss beim Haus auch etwas beachtet werden?
An wem wendet man sich den normalerweise mit solchen Fragen? Anwalt? Notar?

Tldr:
Eigentlich ist die Sache ja recht einfach: Muttern soll Alles bekommen, wie gehen wir da am geschicktesten vor?
Brauch man da tatsächlich rechtlichen Beistand oder kann man das irgendwie intern alles regeln?
 
Eine Möglichkeit: Das Erbe ausschlagen (Fristen beachten). Die Postbank möchte sicher einen Erbschein (beim Nachlassgericht beantragen).
 
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Da gibt es einiges zu bedenken, besonders steuerlich!
Das kann man alles alleine managen, braucht aber Jemanden, der sich wirklich gut damit auskennt.

Mit der Sterbeurkunde sperrt die Bank erst einmal dieses Konto.
Das ist die schlechteste Variante für die zukünftigen Erben, falls bis zum Erbschein einmal Geld davon gebraucht wird und bringt auch so keine Vorteile, wenn man wie von den Kindern gewünscht, mit dem Erbe verfahren will.

Erste Anlaufstelle ohne Kostenanfall: das Nachlassgericht (beim Amtsgericht) für den Wohnort des Verstorbenen

Ach ja, noch wichtig! Bei Erbausschlagung jetzt, kann sich die Erbfolge ändern, wenn die Mutter noch einmal heiratet.
 
@ThomasK_7 Ist das (der mögliche Erbfolgeunterschied) dann hier ein Hauptunterschied zu einem Berliner Testament? (Das natürlich zu Lebzeiten hätte bereits verfasst werden müssen.)
 
Ja, das ist der Hauptunterschied.
 
ThomasK_7 schrieb:
Ach ja, noch wichtig! Bei Erbausschlagung jetzt, kann sich die Erbfolge ändern, wenn die Mutter noch einmal heiratet.

Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Denn wenn die Mutter nochmal heiratet, dann ist der neue Ehepartner automatisch mit dabei, wenn die Mutter dann nicht extra ein Testament macht.
 
Also am besten Erbe antreten für alle und dann intern klären. Ok thx 🙏

Dann müssen wir ein Termin beim Nachlassgericht machen als nächsten Schritt, auch gut zu wissen.
 
Erst einmal mein Beileid und viel Kraft

anappleaday schrieb:
Eigentlich ist die Sache ja recht einfach: Muttern soll Alles bekommen, wie gehen wir da am geschicktesten vor?
Brauch man da tatsächlich rechtlichen Beistand oder kann man das irgendwie intern alles regeln?
Puhh, normalerweise steht jetzt an, das Erbe auszuschlagen. Aber ein Haken wurde schon weiter oben genannt. Zudem müsst Ihr dann auch für eure Minderjährigen Kinder dieses Erbe ausschlagen und selbst da bestehen noch Stolperfallen.

Ich würde, soviel wie möglich über einen Anwaltlichen Rat machen. Kann ja auch sein, dass das Nachlassgericht noch nach weiteren Erben forschen will.

Ansonsten, wie ist es, wenn euch eure Mutter mit einem symbolischen Betrag am Erbe teilhaben lässt? Den kann man im selben Atemzug auch als Geschenk zurück geben?

---

Auch schon im Freundeskreis erlebt, das Neffe/Nichte verzichtet hat und nach Jahren ankam und den Erbteil eingefordert hat, da stand schnell eine 6-stellige Zahl im Raum :kotz:
(ich will euch nicht unterstellen, das einer gierig wird, aber was passiert, wenn einer stirbt und die Kinder oder Ehepartner das dann einfordern, und sei es nur, um Schulden zu begleichen?)
 
Gibt keine minderjährigen Kinder bei uns, auch weitere Erben sind zu 100% ausgeschlossen.

Werden dann wohl einfach alle das Erbe antreten und dann meiner Mutter das Geld geben und gut ist.
Bei uns gibt es zum Glück kein Drama mit sowas, noch nie, auch nicht bei den Verwandten, da sind wir extrem felsenfest/konstant in dieser Hinsicht.
 
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Und wie wird das mit dem Haus geregelt, müssen da auch jetzt schon Erben benannt werden?
 
Du merkst aufgrund der vielen Nachfragen doch bereits selbst, dass das Thema nicht trivial ist und hier Fachrat eine sinnvolle Investition sein kann, die sich vielmals auszahlen könnte, wenn in keine erbrechtliche, steuerrechtliche etc. Falle getappt wird?
 
Hach ja, dann also auch noch Anwaltskosten.
Dachte nicht das dies erforderlich ist, da es bei uns halt absolut null und nada Streitthemen gibt und Mutter halt einfach wie bisher weiter leben soll. Hier will sich keiner bereichern oder sonstigen Mist.

Aber selbst dann kommt man wohl um einen Anwalt nicht herum… echt übel 🤮
 
Das mit den minderjährigen Kindern ist fachlich falsch.

Bei dem Haus werden alle als Erbengemeinschaft eingetragen, inkl. der Mutter.
Kann man umgehen mit einer Erbauseinandersetzung beim Notar. Danach wird z. Bsp. nur die Mutter als Alleineigentümerin eingetragen. Bei der Erbauseinandersetzung kann auch schon die spätere Erbfolge geregelt werden (kostet aber alles).
Ich sehe aber keinen Nachteil, jetzt schon die Kinder ins Grundbuch mit einzutragen. Erleichtert meist etwas den späteren Verkauf nach Mutters Tod und sollte auch die Nutzung durch die Mutter nicht beeinträchtigen. Sie kann damit auch das Haus nicht allein zu Lebzeiten mehr komplett verkaufen.

Ein Notar hat in dieser Hinsicht Beratungspflicht ohne gesonderte Berechnung, wenn dann auch der Vertrag über ihn abgeschlossen wird. Wenn sich alle einig sind, braucht es keinen Anwalt.
 
Empfehle da eher den Anwalt. Mit Notaren habe ich zu viele schlechte Erfahrungen gemacht. Da steht und fällt alles mit dem Personal des Notars. Selbst machen die wenig.
 
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anappleaday schrieb:
Wir 5 Geschwister sind uns hier ohne Streit oder dergleichen völlig einig:
Meine Mutter soll das Haus und das Geld komplett bekommen und nach ihrem Tod (hoffentlich in 100 Jahren) Teilen wir Geschwister alles gerecht unter uns auf.
Gesunde Familienverhältnisse sind schön, je mehr Geschwister man hat, desto höher aber auch immer das Risiko, sich irgendwann, aus irgendwelchen zu zerstreiten.
Bei meiner Mutter hat die neue Frau ihres ältesten Bruders ihn zB so unter Kontrolle gehabt, das sie ihn gegen alle andern sieben Geschwister aufgebracht hat.
Das wünsche ich dir jetzt nicht, aber sollte man immer im Hinterkopf behalten.

Und was man auch immer bedenken sollte: wird deine Mutter aus irgendeinem Grund zum Pflegefall und ist auf einen Heimplatz angewiesen, reicht Rente und Pflegeversicherung dafür oft nicht aus, der Staat kann dann ihr Haus oder Vermögen einsacken, um die Kosten zu decken, sofern es nicht von den Angehörigen gedeckt wird und das geht mWn bis zu zehn Jahre rückwirkend, das ist eine lange Zeit in der viel passieren kann.

Meine Eltern sind beide Mitte 60, meine Mutter aber auch bereits schwer Vorerkrankt, ich rede auch regelmäßig auf die beiden ein, das sie zumindest das Haus meiner Schwester überschreiben sollen, damit die Frist abläuft.
Wir sind auch nur zwei Geschwister und in der Familie ist alles in Ordnung und wir sind auf einer Wellenlänge, aber ich habe keine Lust, das in näherer Zukunft die Hütte, für die Beide lange und hart gearbeitet haben, nicht in der Familie bleibt.

Wohnrecht und das ganze Zeugs lässt sich ja festhalten, dafür würde ich aber einen Notar/Rechtsanwalt zu Rate ziehen, wenn man sich selbst nicht damit auskennt, dafür ist das Thema zu komplex.
 
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Gibt leider zu viel Fallstricke daraus. Und aus Erfahrung, wenn es ums Geld geht passieren manchmal die unglaublichsten Dinge. Also besser alles fachmännisch regeln, Anwalt der auch Steuerberater mit in der Kanzlei hat. Die haben nämlich unterschiedliche Ansichten. Nur mal am Rande wenn ihr das Erbe antretet und das alles dann eurer Mutter überlasst ist das auch wieder eine Schenkung und ihr müsst auf die Grenzen aufpassen.
 
Erst Erbe antreten und dann schenken macht überhaupt keinen Sinn!
 
Idon schrieb:
Du merkst aufgrund der vielen Nachfragen doch bereits selbst, dass das Thema nicht trivial ist und hier Fachrat eine sinnvolle Investition sein kann, die sich vielmals auszahlen könnte, wenn in keine erbrechtliche, steuerrechtliche etc. Falle getappt wird?

Kann es sein, dass du selber Anwalt bist?
Deine Beiträge sind fast immer nur Werbung für einen Anwalt.
 
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