Hallo,
ich habe mal ein paar Fragen zum Erbrecht. Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus.
Eine Person ohne familiere Angehörige (keinen Ehepartner,keine Kinder, Onkel, Tanten Neffen, Nichten....) setzt ein handschriftliches nicht notarielles Testament auf und verstirbt.
In diesem Testament werden 2 Erben aus dem befreundeten Umfeld benannt, die sich zu gleichen Teilen die Erbschaft aufteilen sollen.
Fragen:
1. Hat man als Erbe das recht, vor Annahme der Erbschaft die Vermögensverhältnisse und die offenen Verbindlichkeiten zu prüfen?
2. Wie kann man bei einem handschriftliches Testament das Erbe ausschlagen?
3. Benötigt man einen Erbschein, wenn beispielsweise die Erben die Wohnung des Verstorbenen beim Vermieter kündigen wollen?(nach BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters) Oder wird ein Erbschein nur beantragt, wenn es um Grundstücksvererbung geht?
Vielen Dank.
ich habe mal ein paar Fragen zum Erbrecht. Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus.
Eine Person ohne familiere Angehörige (keinen Ehepartner,keine Kinder, Onkel, Tanten Neffen, Nichten....) setzt ein handschriftliches nicht notarielles Testament auf und verstirbt.
In diesem Testament werden 2 Erben aus dem befreundeten Umfeld benannt, die sich zu gleichen Teilen die Erbschaft aufteilen sollen.
Fragen:
1. Hat man als Erbe das recht, vor Annahme der Erbschaft die Vermögensverhältnisse und die offenen Verbindlichkeiten zu prüfen?
2. Wie kann man bei einem handschriftliches Testament das Erbe ausschlagen?
3. Benötigt man einen Erbschein, wenn beispielsweise die Erben die Wohnung des Verstorbenen beim Vermieter kündigen wollen?(nach BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters) Oder wird ein Erbschein nur beantragt, wenn es um Grundstücksvererbung geht?
Vielen Dank.