Fragen zum Erbrecht

log11

Captain
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Feb. 2007
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Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen zum Erbrecht. Vielleicht kennt sich jemand von Euch damit aus.

Eine Person ohne familiere Angehörige (keinen Ehepartner,keine Kinder, Onkel, Tanten Neffen, Nichten....) setzt ein handschriftliches nicht notarielles Testament auf und verstirbt.
In diesem Testament werden 2 Erben aus dem befreundeten Umfeld benannt, die sich zu gleichen Teilen die Erbschaft aufteilen sollen.
Fragen:

1. Hat man als Erbe das recht, vor Annahme der Erbschaft die Vermögensverhältnisse und die offenen Verbindlichkeiten zu prüfen?
2. Wie kann man bei einem handschriftliches Testament das Erbe ausschlagen?
3. Benötigt man einen Erbschein, wenn beispielsweise die Erben die Wohnung des Verstorbenen beim Vermieter kündigen wollen?(nach BGB § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters) Oder wird ein Erbschein nur beantragt, wenn es um Grundstücksvererbung geht?

Vielen Dank.
 
frag am besten einen Anwat für Erbrecht, dort wirst Du verbindliche Aussagen bekommen.
 
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bei unklaren Nachlassvermögen würde ich auch einen Anwalt kontaktieren ;)
 
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Der Anwalt wird mir beim Nachlassvermnögen nicht helfen können. Er kann mir freilich meine Fragen hier beantworten. Hab durch googeln jetzt einiges selbst rausbekommen.

Jedes Testament MUSS beim Amtsgericht eröffnet werden. § 2259 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Dort hat man als Erbe die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist dafür beträgt 6 Wochen.
Das mit dem Erbschein wäre noch zu klären, betrifft aber höchstwahrscheinlich nur Grundbuchberichtigungen / änderungen.
 
Warum kann dir ein Fachanwalt nicht helfen?
Konkrete Rechtsberatung ist hier nun nicht erlaubt.

Wenn du rechtsicher sein willst, frag besser nicht in einem Computerforum mit Hobbyjuristen.
 
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@Skeidinho , das war hierauf bezogen:
MrMorgan schrieb:
bei unklaren Nachlassvermögen würde ich auch einen Anwalt kontaktieren

Bei Ermittlung des Nachlassvermögen wird mir der Anwalt nicht helfen. Ansonsten kann er aber bestimmt rechtsicher antworten, da gebe ich dir recht.
 
ich kann dir aus kürzlicher Erfahrung sagen das ein Erbschein bei vielem benötigt wird. Kontenklärung, Rente, Versicherungen die wollen alle einen Erbschein.

Dieser muss erstmal beantragt werden über Notar etc. Kostet und dauert. Meine Mutter wartet schon ne ganze Weile auf den Erbschein.
 
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@MrMorgan , vielen Dank. Genau, auf Erfahrungen hier im Forum hatte ich gehofft.
Weißt du, ob der Erbschein auch für die Kündigung der Wohnung notwendig ist?
Falls ja, wäre das für die Erben richtig doof. Denn der Mietvertrag läuft ja erstmal weiter, die Erben sind dann gesamtschuldnerisch haftbar. Heißt, es muss bis zum Erbschein erstmal fleißig die Mieter weiter gezahlt werden obwohl die Wohnung nicht genutzt wird.
Eventuell Nachmieter ist natürlich ne Option, aber du weißt ja aus eigener Erfahrung, dass man im Fall der Fälle mit 1000 anderen Dingen den Kopf voll hat.

Bei der Bank wäre einfach mal nachzufragen. Einer der Erben hat eine Kontovollmacht, die schon zu Lebzeiten ausgestellt wurde. Ist die Frage, ob das in Verbindung mit der Sterbeurkunde reicht, oder ob man dennoch einen Erbschein braucht.
 
So ganz ohne Verwandte ist schon sehr selten, aber nicht unmöglich, ist das ein aktuelles, reales Szenario?

Das Nachlassgericht bzw. eine darüber beauftragte Nachlassverwaltung müsste sich um das Erbe kümmern.
Dort würde ich auch als erstes nachfragen, zumal du dich auch an dieses Zwecks einer Ausschlagung wenden müsstest, vielleicht können (dürfen?) die dir auch etwas zu Schulden und Vermögen sagen.
log11 schrieb:
Erbe das recht, vor Annahme der Erbschaft die Vermögensverhältnisse und die offenen Verbindlichkeiten zu prüfen?
Sofern du das einsehen kannst, ja, wird ohne Vollmächte aber schwierig, ob da ein Erbschein reicht, ist mir nicht bekannt.
log11 schrieb:
2. Wie kann man bei einem handschriftliches Testament das Erbe ausschlagen?
Ausschlagen kannst du innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Information über den Tod, nicht auf ein offizielles Schreiben warten.
Dafür musst du dich beim zuständigen Nachlassgericht begeben und dort die Ausschlagung bekundigen, ist in der Regel das Amtsgericht, im Zuständigkeitsbereich des Verstorbenen.
Alternativ eine notarielle Erklärung, alles andere wird ein Gericht nicht zulassen.
Der Wisch vom Notar kostet um 30€, der Gerichtsbesuch ist etwas günstiger, aber auch nicht umsonst, liegt das Gericht in der Nähe, würde ich mich direkt daran wenden.

Bei mir ist vor einigen Jahren ein Cousin verstorben (mit Schulden), da hatte ich das Vergnügen mit einem Notar und 30€ für eine Erklärung, mehrere hundert Kilometer zum Amtsgericht fahren war mir dann doch zu umständlich.
Ich wusste durch die Familie von den Schulden, daher brauchte ich nicht weiter nachforschen.

Wichtig: wenn einer der benannten Erben Kinder hat und das Erbe ausgeschlagen werden soll, so müssen diese entweder auch zum Notar/Amtsgericht für die Ausschlagung oder (für den Fall, das sie nicht mündig sind) schließt man deren Erbschaft als gesetzlicher Vertreter mit aus.
Bei mir war das der Fall bei meinem damals dreijährigen Sohn, für den meine Frau und ich die Erbschaft ausgeschlagen haben.

Nachtrag:
log11 schrieb:
Einer der Erben hat eine Kontovollmacht, die schon zu Lebzeiten ausgestellt wurde
Wichtige Info. Mit dem möglichst alle Konten durchgehen und Vermögen sowie Schulden sichten und gegenrechnen.

Und wie üblich beim Erbrecht: Nichts vor dem offiziellen Teil durch das Gericht aus der Wohnung oder dem Vermögen entfernen.
 
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mykoma schrieb:
Leider ja.

OK, dann ist das Amtsgericht der erste Gang für die Erben. Ist ja offensichtlich eh notwendig, da das Testament laut § 2259 BGB zwingend dort eröffnet werden muss.
In jedem Fall sollten sich die beiden, im Testament eingetragenen Erben, klar werden, ob sie annehmen oder ausschlagen wollen.
Eine kleinere Summe Ersparnisse ist wohl vorhanden, wird aber aus jetziger Sicht für Verbindlichkeiten wie Bestattungsinstitut, Beerdigung und vermutlich auch mehrere Monatsmieten drauf gehen.
Von daher kann ich die Überlegung schon verstehen, auszuschlagen.
Dann muss sich niemand mehr um den Nachlass / Haushaltsauflösung / Versicherungen / Telefon usw kümmern. Da hängt ja doch ne Menge dran. Oder sehe ich das falsch?
 
Also ich kann dazu leider nichts sagen zwecks Mietwohnung da es bei uns innerhalb der Familie war mit Hauseigentum.

Ich würde jetzt in erster Linie vlt. einfach mal mit dem Vermieter sprechen.

Ich schätze eine Kontovollmacht hat ab Sterbezeitpunkt keine Gültigkeit mehr, so war es zumindest bei uns. Meine Mutter konnte zwar weiterhin Zahlungen vom Konto meines verstorbenen Stiefvaters tätigen aber zur Kontoauflösung benötigt Sie einen Erbschein. Ggfls. kann der Bevollmächtigte aber zumindest Einsicht auf die Kontobewegungen weiterhin tätigen.
 
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log11 schrieb:
Eine kleinere Summe Ersparnisse ist wohl vorhanden
Bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, das es nicht dennoch Schulden gibt, die zB monatlich getilgt werden, dafür ist es wichtig, mit dem Kontobevollmächtigten die letzten Transaktionen durchzugehen.
Da könnte auch eine Anfrage bei der Schufa nicht schaden.


Vermieter sagt zumindest, das es vermutlich keine Immobilien gibt, bleibt am Ende nur noch die Frage nach Wertgegenständen in der Wohnung, Schmuck, Wertpapiere, Möbel, Bilder, etc..

Das alles zu schätzen ist aber in sechs Wochen sehr sportlich, wenn man nicht gerade aus der Branche kommt.
Bei den Möbeln kann man grob schätzen, Schmuck und Uhren würde ich einem Juwelier vorlegen.
Beerdigung kannst du je nach Grab mit 8.000€ Aufwärts rechnen, anonymes Urnengrab ein paar hundert weniger, Einzelgrab mit Stein ein paar tausend mehr, je nach Stein.

Kommt so einiges an Kosten auf einen zu, bei meiner Mutter, die Ende letzten Jahres verstorben ist, sind die Kosten für ein Doppelurnengrab mit kleiner Feier, Steinplatte, Einäscherung, usw. gut 7.000€ zusammen gekommen.
 
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jo 7-10.000€ kannst mal gut rechnen für alles was da erstmal an AUsgaben auf einen zukommen. Begräbnis, Erbschein, Gebühren etc etc.
 
Richtig, keine eigenen Immobilien sondern nur Mietwohnung. Trotz Sonderkündigungsrecht (falls das ohne rbschein überhaupt akzeptiert wird) hat man wohl 3 Monatsmieten weiter zu zahlen. Sagt zumindest das Internet. ;) Ein Gespräch mit dem Vermieter werde ich auf jeden Fall anraten.

OK, bei den von euch geschätzten Kosten für die Beerdigung dürften damit die Ersparnisse aufgebraucht sein. Obwohl ich nicht genau weiß, ob da mit einer Sterbeversicherung oder ähnlichem vorgesorgt wurde.

Aber sehe ich es richtig, dass man bei Ausschlagung des Erbes komplett außen vor ist? Also alles was dann so dranhängt, macht dann ein staatlicher Nachlassverwalter?
 
jo soweit ich weiß hat man 2 Möglichkeiten. Erbe akzeptieren mit allen Nachwehen oder halt ausschlagen.

WEnn alle Erben ausschlagen muss das vom Staat getragen werden.
 
Natürlich brauchst du den Erbschein? Wie willst du sonst deine Erbstellung nachweisen? Meinst du der Vermieter akzeptiert die Kündigung, wenn auf einmal Hans statt Franz vor ihm steht?
 
log11 schrieb:
Aber sehe ich es richtig, dass man bei Ausschlagung des Erbes komplett außen vor ist?
Ja, wenn du das Erbe ausschlägst, bis du aus der Sache raus und müsstest auch Dinge zurückgeben, die du ggf. genommen hast.
 
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uincom schrieb:
Natürlich brauchst du den Erbschein? Wie willst du sonst deine Erbstellung nachweisen? Meinst du der Vermieter akzeptiert die Kündigung, wenn auf einmal Hans statt Franz vor ihm steht?
Ich hätte mir durchaus vorstellen können, dass der Vermieter die Sterbeurkunde und das handschriftliche Testament in Kombination akzeptiert. Das ist ja dann auch eindeutig.

@mykoma , das ist dann klar. Bei ausgeschlagenem Erbe darf man natürlich nichts vom Nachlass an sich nehmen.
 
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Was soll das Testament bringen? Vllt hat die genannte Person bereits ausgeschlagen. Vllt ist gibt es ein neueres Testament. Vllt wurde das gezeigte Testament erfolgreich angefochten.
 
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Das stimmt natürlich auch wieder. OK, also kommt man um einen Erbschein wirklich nicht herum.
Nervig, besonders wenn die Beantragung so lange dauert und einem die Zeit im Nacken sitzt.
 
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