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Ich erwähne es nur der Vollständigkeit halber, hatte im Freundes- und Familienkreis in den letzten Jahren mehrere Todesfälle, bei mir sind da zum Glück die Verhältnisse gut und die Familie hat sich gegenseitig unterstützt, bei Freunden ist das vor Gericht gegangen und ziemlich unangenehm geworden.log11 schrieb:Bei ausgeschlagenem Erbe darf man natürlich nichts vom Nachlass an sich nehmen.
Im Idealfall ist alles im Vorfeld schriftlich geklärt mit einem Testament, das im besten Fall auch notariell gestützt das Erbrecht beachtet.
Den Erbschein benötigst du (bzw. die Erben) aber so oder so.