Fragen zum Erbrecht

log11 schrieb:
Bei ausgeschlagenem Erbe darf man natürlich nichts vom Nachlass an sich nehmen.
Ich erwähne es nur der Vollständigkeit halber, hatte im Freundes- und Familienkreis in den letzten Jahren mehrere Todesfälle, bei mir sind da zum Glück die Verhältnisse gut und die Familie hat sich gegenseitig unterstützt, bei Freunden ist das vor Gericht gegangen und ziemlich unangenehm geworden.

Im Idealfall ist alles im Vorfeld schriftlich geklärt mit einem Testament, das im besten Fall auch notariell gestützt das Erbrecht beachtet.

Den Erbschein benötigst du (bzw. die Erben) aber so oder so.
 
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@mykoma , zum Glück sind sich die eingesetzten Erben auch einig. Da wird es keinen Streit geben.
Bleibt also den Nachlass zu sichten und sich dann zu entscheiden, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen wird.
Sofern nur ein Erbe ausschlägt, was passiert dann mit diesem Anteil? Kann ich natürlich auch anwaltlich nochmal hinterfragen.
 
Schlägt einer das Erbe aus, wird unter den verbliebenen Erben aufgeteilt, in dem Fall, wo nur zwei benannt sind, bekommt der andere alles.

Schlagen alle aus, erbt als letzter der Staat. Der erbt aber nur das Vermögen und tilgt keine Schulden mehr.
 
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zu 1. ja, siehe z. Bsp. hier
zu 2. gegenüber dem Nachlassgericht
zu 3. kommt auf den Vermieter und die Situation am Wohnungsmarkt an, in 9 von 10 Fällen wird kein Erbschein benötigt, denn der Vermieter müsste sonst die Wohnung auf eigene Kosten räumen lassen und ggf. Mietausfall (falls kein Dauerauftrag/Lasteinzug vereinbart) für den Zeitraum ab Tod des Mieters

Das Nachlassgericht ist der Ansprechpartner der im Testament benannten Erben.
Das Nachlassgericht ist auch dafür zuständig zu prüfen, ob es nicht doch noch andere Erben gibt (ggf. erst auf Antrag).
Ich empfehle, sich genau über die Kosten der Beerdigung + Wohnung Mietkosten + Beräumungskosten eigenständig vor Ort zu informieren und dann anhand vielleicht gefunden Guthabenbeträge (Kontoauszüge u.ä.) abzuschätzen, ob unterm Strich noch etwas übrig bleibt.
Beerdigung (Urnengemeinschaftsgrab) gibt es bei mir in der Gegend auch deutlich preiswerter wie die hier genannten 8.000€.
 
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