PCGamer007
Lt. Junior Grade
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Es hat sich bei einigen Banken eingebürgert, Geschäftskunden anzuschreiben, ob sie Ust.-befreit sind oder nicht und dann für die Kunden mit Ust.-Option die normalen monatlichen Bankgebühren (Grundgebühr + Posten) zusätzlich mit Ust. auszuweisen. Diesen Kunden entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil und die Banken holen sich Vorsteuer damit teilweise zurück._killy_ schrieb:Bspw. sind Bankdienstleistungen umsatzsteuerfrei.
Dafür müsste die Bank ihre Dienstleistung mit Umsatzsteuer freiwillig verkaufen. Machen tun sie dies nur in speziellen Fällen für Unternehmen die dann wieder die gezahlte Umsatzsteuer zurückholen können. Bspw. 19% auf dem Kreditzins ... ist aber eher unüblich. (kenne zumindest keine Bank auf anhieb)