Freiberufler und Finanzamt

DerNiemand

Lt. Commander
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Dez. 2012
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1.144
Hi,
ich habe ein naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen und möchte (entweder nebenbei oder Projektweise) meine Dienste als Freiberufler anbieten (im Bereich Consulting, wissenschaftliche Recherchen und Texte verfassen, Vorträge/Bildung).

Dazu ein paar Fragen:
  • Was kann ich alles als Ausgaben angeben? Klar, der Urlaub (der gerade eh nicht geht) nach Spanien wird schwer erklären zu sein.
  • Was ist, wenn ich in einem Jahr keinerlei Einkünfte/Aufträge hatte? Was muss ich in der EÜR angeben? Kann ich kosten (wie beispielsweise für das Büro) angeben?
  • Ist man als Freiberufler berechtigt im Großhandel einzukaufen? Ggf. auch ohne Mwst?
  • Worauf muss ich sonst noch achten? Sollte ich spezielle Versicherungen abschließen?
Grüße
 
=> Steuerberater.

Dieser gibt dir für deine gewerbliche Tätigkeit handfeste, belastbare Anweisungen/Ratschläge, auch in Richtungen, die du noch nicht siehst.

Das Geld ist einmal gut investiert.
 
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Wenn er wirklich Freiberufler ist, hat er kein Gewerbe (außer vielleicht zusätzlich)

Aber ja: der Steuerberater hilft, eindeutige Antworten zu bekommen.
 
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Klingt nicht wirklich nach freiberuflicher Tätigkeit. Was soll Consulting sein?
 
Fu Manchu schrieb:
Hast du deinen eigenen Link nicht gelesen?

"beratender Volks- und Betriebswirt,"
Ja habe ich und den Eingangspost des TE. Er ist weder Volkswirt noch Betriebswirt. Um als beratender Volks-/Betriebswirt ttätig sein zu können musst du zwingend den entsprechenden Abshcluss dafür vorlegen können. EIn naturwissenschaftliches Studium ist ganz klar kein Volks- oder BEtriebswirt.

Freiberufe sind klar definiert. Consulting fällt pauschal nicht darunter. Gern darfst der TE sich desweiteren aber gern von einem Steuerberater oder dem Finanzamt dahingehend rechtssicher beraten lassen und insbesondere mit dem FInanzamt ausdiskutieren, warum Consulting nich per se ein Freiberuf ist.
 
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Lustig wie mal wieder keiner irgendwie auf die Fragen eingeht sondern nun diskutiert was ein Freiberufler ist. Dann versuche ich es mal. Keine Rechtsberatung und auch nur eigene Meinung, die nicht unbeding richtig sein muss, aber wie ich es zum Teil mache.
DerNiemand schrieb:
Dazu ein paar Fragen:
  • Was kann ich alles als Ausgaben angeben? Klar, der Urlaub (der gerade eh nicht geht) nach Spanien wird schwer erklären zu sein.
  • Was ist, wenn ich in einem Jahr keinerlei Einkünfte/Aufträge hatte? Was muss ich in der EÜR angeben? Kann ich kosten (wie beispielsweise für das Büro) angeben?
  • Ist man als Freiberufler berechtigt im Großhandel einzukaufen? Ggf. auch ohne Mwst?
  • Worauf muss ich sonst noch achten? Sollte ich spezielle Versicherungen abschließen?
Grüße
1. Grundsätzlich spricht nix dagegen auch den Spanien Urlaub anzugeben. Der wird aber sicherlich nicht bezahlt. Grundsätzlich spricht meiner Meinung nach gar nix dagegen sämtliche belegbaren Kosten die mit der Tätigkeit zusammenhängen anzugeben. Das FA wird Dir dann schon sagen ob gerechtfertigt oder nicht.

2. Wenn Du keinerlei Einkünfte hast, gibst Du halt nur die Kosten in der EÜR an. Was Bürokosten betrifft soll das gerade wenn man Home Office macht recht umständlich sein. Da hilft Google sicherlich besser weiter. Ich gebe z.B. keine Bürokosten an, weil mein Büro auch als Bügelzimmer meiner Frau herhalten muss. Auf die paar Kröten kann ich dann auch verzichten.

3. Ohne MwSt kannst du grundsätzlich erst einmal gar nicht einkaufen. Du kannst Sie Dir unter Umständen im Rahmen der Umstatzsteuervoranmeldung? zurück holen. Dafür musst Du halt eine Umsatzsteuer ID haben und ob Du im Großhandel einkaufen kannst, kann Dir nur der entsprechende Großhandel beantworten. Die wollen zum Teil dafür Auszüge aus dem Handelsregister haben.

4. Keine Ahnung, ist sicherlich auch sehr Branchenspezifisch.

Und zum Abschluss nochmal:

Keine Rechtsberatung und auch nur eigene Meinung, die nicht unbeding richtig sein muss, aber wie ich es zum Teil mache.
 
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Mighty schrieb:
Lustig wie mal wieder keiner irgendwie auf die Fragen eingeht sondern nun diskutiert was ein Freiberufler ist.
Weil das hier eben elementar ist. Man geht halt nich einfach als Freiberufler durch, nur weil man das will. Wenn er kein Freiberufler sein kann, weil er keinen Freiberuf hat, dann erübrigt sich alles weitere.
 
Mein Abschluss befähigt mich als Freiberufler tätig zu sein, das habe ich schon geprüft, keine Sorge.

@Mighty Danke dir :)
 
Na dann. Sollte der Rest sich ja auch klären lassen mit den dazu relevanten Infos.

Warum sollte ich das kostenlos gewähren wenn a) Infos vorenthalten werden und b) man es besser weiß. viel Spass. ^^

PS: Das dein Abschluss dich befähigt, freiberuflich tätig zu sein, ist im übrigend zweifelsfrei und habe ich auch in keiner Weise bestritten. Die Bemerkung zeigt aber recht klar, das du die Vorraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit nicht kennst.
 
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DerNiemand schrieb:
Mein Abschluss befähigt mich als Freiberufler tätig zu sein, das habe ich schon geprüft, keine Sorge.
[...]

Warum dann für dein startendes Gewerbe (!) nicht ein paar Euro in die Hand nehmen und rechtssicher von einem Steuerberater Informationen einholen?
 
hallo7 schrieb:
Könnte man das als Liebhaberei ansehen ;)
Die vielen Hinweise einen Steuerberater zu Rate zu ziehen haben schon ihren Grund.
Und das bedeutet was? Du machst trotzdem eine EÜR, im Zweifelsfall werden Sie Dir die Ausgaben nicht anerkennen. ;)

Klar will ich und Du nicht das Hobby von anderen mit meinen Steuergeldern finanzieren, aber das jemand der sich neu selbständig macht, gerade als Freiberufler oder mit einem Kleingewerbe nicht in den ersten 2-3 Jahren immense Gewinne macht oder im ersten Jahr mal keine Einnahmen hat ist vollkommen normal.

Ja, Steuerberater ist trotzdem immer gut, aber dann hättet ihr den Thread auch nach der ersten Antwort von Idon schließen können ;)
 
Ich werde mich dann mal an einen Steuerberater wenden - danke :schluck:
 
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Das solltest du definitiv tun.

Bspw. dein Punkt 3.
  • auch im Großhandel bezahlst du die gesetzliche Mwst., die kannst du dir aber wie obig beschrieben zurückholen
  • das zurückholen heißt aber auch, dass du im Gegenzug selbst Mwst. in Rechnung stellen musst für deine Dienstleistungen, damit du gezahlte Mwst. vom Finanzamt zurückbekommst
  • ergo, machst du deine Dienstleistung um 19% teurer
  • damit wirst du für manche Unternehmen unattraktiv, da diese selbst keine gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können (bspw. Banken, Versicherungen, Wohnungsgesellschaften - da deren Dienstleistung meist ohne Umsatzsteuer angeboten wird)

Lass dich also wirklich vernünftig durch ein Steuerberater beraten. Nicht dass du teure Fehlentscheidungen triffst, weil du es nicht besser wusstest.

PS im Großhandel kannst du auch mit Gewerbeschein einkaufen. Wirklich gute Preise haben die da aber nicht - dafür tolle Packungsgrößen. (wenn du in Richtung Metro, Selgros denkst)
 
_killy_ schrieb:
  • ergo, machst du deine Dienstleistung um 19% teurer
  • damit wirst du für manche Unternehmen unattraktiv, da diese selbst keine gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können (bspw. Banken, Versicherungen, Wohnungsgesellschaften - da deren Dienstleistung meist ohne Umsatzsteuer angeboten wird)
Da muss ich doch noch mal reinhalten :D. Ich bin zwar kein Steuerberater oder Buchhalter, aber meines Wissens nach spielt die Umstatzsteuer für Unternehmen, dazu gehören auch Banken, Versicherungen, Wohnungsgesellschaften mal GAR KEINE Rolle. Umsatzsteuer zahlt immer der Endverbraucher, für Firmen ist das nur ein durchlaufender Posten der Kostenneutral ist? Es wäre mir völlig neu, das sich Banken etc, keine gezahlte Umsatzsteuer zurückholen können?
 
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