Fühle mich Hingehalten vom Anbieter

Warum rückst du denn nicht den Internetanbieter raus?
Verstehe nicht, was das für ein Geheimnis ist ..
Dann könnten andere durch Suche/Google auch Informationen zu diesem Anbieter finden.

Und warum du dem Anbieter freiwillig die Routermiete schenkst, obwohl es ohne Rechnungsstellung nicht nötig wäre, erschließt sich mir nicht.
 
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War vorhin in #5 verlinkt - wurde dann nachträglich wieder editiert.
 
douggy schrieb:
Und warum du dem Anbieter freiwillig die Routermiete schenkst, obwohl es ohne Rechnungsstellung nicht nötig wäre, erschließt sich mir nicht.
Die würde mir rückwirkend in Rechnung gestellt haben sie mir gesagt.
 
finley schrieb:
Das Problem: Die Kündigung wird zum 31.01 wirksam und im schlimmsten Fall sitz ich dann da ohne Internet.
Das ist nunmal eines der Probleme, die passieren können, wenn man immer den besten Preis rauspressen will.
Insbesondere dann, wenn die Gegenseite noch mit Papier und Post arbeitet.

Wenn du dich gegenüber dem Anbieter genau so verhältst wie hier im Forum, dann wundert mich das auch gar nicht.
finley schrieb:
Wie findet ihr das Verhalten des Anbieters?
Das ist schwer zu sagen, weil wir den Sachverhalt ja nur einseitig kennen. Wir haben keine Ahnung ob das stimmt was du schreibst.
 
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Wenn du dich gegenüber dem Anbieter genau so verhältst wie hier im Forum, dann wundert mich das auch gar nicht.
Nein. Hier lass ich jetzt nur die Luft raus. Irgendwann ist man halt am Ende mit dem Latein.
 
finley schrieb:
Die würde mir rückwirkend in Rechnung gestellt haben sie mir gesagt.
Wenn es im Internetvertrag aufgeführt ist bzw. über die Miete ein separater Vertrag existiert, sicherlich (glaub 3 Jahre rückwirkend darf man).
Wenn nicht, würde ich nicht unbedingt zahlen.
 
Heute war auch nichts im Briefkasten. Wenn sich bis Montag nichts tut werde ich bei 1&1 abschließen und die Sofort Start Funktion nutzen. Die haben wenigstens so etwas wie Service.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann würde ich vorher aber erstmal bei dem anderen Wiederrufen und die Bestätigung abwarten ansonsten kann es sein das du durch deine Ungeduld tatsächlich einen weiteren Vertrag schließt. Du hast auch eine Absicht erklärt die zu einem Vertrag führen kann.

Ich würde es bei keinem Anbieter drauf ankommen lassen, am Ende hast du Rennerei und ggf. Anwaltskosten zu tragen.

mfg
 
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der_guru schrieb:
Du hast auch eine Absicht erklärt die zu einem Vertrag führen kann.
Siehe die neue Rechtslage, das reicht nicht:
I'm unknown schrieb:
Wenn du keine brauchbare Zusammenfassung in Schriftform hast nach lange überfälliger Änderung der Rechtslage gar keinen: https://www.verbraucherzentrale.de/...uer-telefon-handy-und-internetvertraege-65879
der_guru schrieb:
am Ende hast du Rennerei und ggf. Anwaltskosten zu tragen.
Nur wenn sie sich nicht an die Rechtslage halten, dann wäre das aber auch bei einem Widerruf eine mögliches Problem...
 
der_guru schrieb:
Dann würde ich vorher aber erstmal bei dem anderen Wiederrufen und die Bestätigung abwarten ansonsten kann es sein das du durch deine Ungeduld tatsächlich einen weiteren Vertrag schließt. Du hast auch eine Absicht erklärt die zu einem Vertrag führen kann.

Ich würde es bei keinem Anbieter drauf ankommen lassen, am Ende hast du Rennerei und ggf. Anwaltskosten zu tragen.

mfg
Da wird nix bestätigt. Den ersten Antrag hab ich wiederrufen. Da kam dann nur die Mitteilung das meine Kündigung weiterhin gültig ist.

Der 2. Auftrag wurde wegen der Qualität telefonisch bemängelt für die sie ja selbst verantwortlich waren. Da hab ich dann keinen Widerruf abgeschickt.

Und beim 3. Auftrag die lapidare Absichtbestätigung ohne konkreten Bezug.

Ist es überhaupt rechtlich möglich mehrere Verträge abzuschließen obwohl technisch nur einer möglich ist bzw keinen Sinn macht?
 
Zuletzt bearbeitet:
finley schrieb:
Ist es überhaupt rechtlich möglich mehrere Verträge abzuschließen obwohl technisch nur einer möglich ist bzw keinen Sinn macht?
Grundsätzlich ist das möglich.
Im Telekommunikationsbereich wirst du aber davor geschützt, dass nur technisch realisierbare Verträge wirksam werden.
An einem einzelnen Glasfaseranschluss kann man aber, wie an einem Kabelanschluss auch, problemlos mehrere unabhängige Verträge schalten. Daher würden diese auch rechtlich korrekt zustande kommen. Könnte ja sein du möchtest Büro und Privat komplett trennen.
Du müsstest aber für jeden Vertrag eine eigene Widerrufsbelehrung bekommen. Erst dann startet deine Widerrufsfrist.
 
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