Galaxus.de verweigert Rücknahme wegen angeblich abweichender Seriennummer

Muss die Seriennummer eigentlich juristisch mit der auf dem Karton oder der auf der Rechnung übereinstimmen?
 
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Ist der schwarze Strich auf dem Barcode von Dir oder tatsächlich auf der Verpackung? Das sähe dann auch schon verdächtig aus.
Und waren die 230€ ein Angebotspreis oder war das schon B- bzw. Gebraucht-Ware? Denn aktuell kostet er ja ca. 276€ bei Galaxus.
 
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Araska schrieb:
Steht eine Seriennummer in deiner Rechnung, und wenn ja, paßt sie zum Lautsprecher (FVJ8), oder der Verpackung (FRK9)?
wird zur Verpackung gehören. Die wird ja einfach abgescannt. Keiner packt den Speaker aus und tippt die Nummer von Hand ab.
Ergänzung ()

King_Rollo schrieb:
Wenn ich jedoch die P/N von Bild "86(2)", die direkt die Unterseite vom Lautsprecher zeigt, nehme (884-001404) finde ich dazu nichts, was mit der Firma UE oder dem Modell Epicboom zu tun hat.
Ich würde mich mal dumm stellen und Logitech mit der Frage kontakieren, z.B. "habe ich hier eine Produktfälschung erhalten?"
 
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Das die S/N am Karton eine andere ist als am Gerät scheint bei Logitech und Anderen normal zu sein. War bei meiner G203 von denen auch so.

Ich kann mir durchaus vorstellen das Galaxus das nicht weiß und Karton mit Gerät verglichen hat.
 
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Ist das wirklich ein Standardprozess, dass man sich die Zeit nimmt Seriennummer abzugleichen? Ich hätte jetzt spontan erwartet, dass das eigentlich nur gemacht wird, wenn es Zweifel an einer legitimen Reklamation gibt.
 
Vielleicht ist ja jemandem aufgefallen, dass die Verpackung nicht zum Produkt passt. Oder der Händler ist schon so oft von Kunden veräppelt worden dass er nun genauer hinschaut.
 
Mir ist neu, dass ein Verkäufer den Widerruf "ablehnen" kann, da es sich meines Verständnisses nach um eine einseitige Erklärung handelt. Die Lösung für einen Verkäufer wäre doch dann, so habe ich es verstanden, die Wertminderung.

Mir ist auch unklar, warum es meine Aufgabe sein sollte, irgendwelche Seriennummern oder so übereinander zu legen. Da ich beim Auspacken und Einpacken auch nie alleine bin, was ich erst vor Gericht beweisen müsste würde ich es vorbringen, habe ich da auch kein Nachweisproblem.
 
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So denke ich auch. Bis die Seriennummer auf der Rechnung steht. ;)
 
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Mir doch egal welche Fantasiezeichen jemand einseitig, ohne Aufsicht, nicht Fälschungssicher etc. auf ein Blatt Papier druckt?

Warum gebt ihr dieser Sache so viel Autorität?
 
Weil das meine Rechnung ist. Und die sollte ich gewissenhaft prüfen. Und wenn da eine Seriennummer draufsteht...
 
Tatsächlich habe ich die Rechnung nicht mehr. :( Die habe ich nämlich wieder mit zurückgesendet, weil ich einige RMA-Informationen mit ins Paket legen musste, aber ich keinen Drucker besitze. Also habe ich die handschriftlich auf der Rückseite der Rechnung vermerkt und wieder ins Paket gelegt.

Online habe ich keine Möglichkeit gefunden, die Rechnung noch einmal abzurufen.

Aber ich sehe es auch so, wie viele andere hier: wenn auf der Rechnung überhaupt eine Seriennummer stand (was ich ehrlich gesagt nicht glaube), dann war es die von der Verpackung. Denn wie schon gesagt wurde: der Verkäufer hat den Lautsprecher ja nicht bei sich erstmal ausgepackt und die Seriennummern abgeglichen.

Außerdem habe ich noch eine Frage:

Der Lautsprecher ist mittlerweile wieder auf dem Weg zu mir per DHL und soll morgen ankommen. Ich könnte die Sendung annehmen und dann selbst mal schauen, ob ich bzgl. der verschiedenen Nummern irgendwas sehen kann. Vielleicht ist es ja doch nur ein großes Missverständnis.

Aber was passiert, wenn ich die Annahme verweigere? Dann geht das Ding ja zurück - und das obwohl ich lauf Webseite/Bestellübersicht kein Rückgaberecht mehr habe (Zitat: "Kein Rückgaberecht, Gesetzl. Gewährleistung bis 25.9.2027")!
 
Ein Rückgaberecht hattest du sowieso nicht. Du hast von deinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, oder?
 
Avatoma schrieb:
Mir ist neu, dass ein Verkäufer den Widerruf "ablehnen" kann, da es sich meines Verständnisses nach um eine einseitige Erklärung handelt.
Kann er auch nicht, aber er kann die Zusendung seines Artikels verlangen.
 
Nein. Der Verkäufer schreibt dubios etwas von Rücksendung und Retoure. Nichts davon hat meines Erachtens mit dem Widerrufsrecht zu tun.
 
Er moniert aber nicht das Gerät zurückerhalten zu haben, was Gegenstand des Widerrufs war.
 
King_Rollo schrieb:
Aber was passiert, wenn ich die Annahme verweigere? Dann geht das Ding ja zurück - und das obwohl ich lauf Webseite/Bestellübersicht kein Rückgaberecht mehr habe (Zitat: "Kein Rückgaberecht, Gesetzl. Gewährleistung bis 25.9.2027")!

Also grundsätzlich hast du erst mal dem Händler gegenüber fristgerecht den Widerruf erklärt und die Ware zurückgesendet. Damit hast du deinen Teil erfüllt.

Da ist es auch völlig egal, wie lange das Teil jetzt noch bei dir rumliegt. Es wurde dir unaufgefordert zugesendet und du hast keinerlei Verpflichtung, es zurückzusenden. Also keine Panik. Wenn du das ganze geklärt hast, kann Galaxus jemanden schicken / es von DHL abholen lassen / wasauchimmer.

Ich würde jetzt erst mal die Seriennummern durch Logitech checken lassen und die sich daraus ergebenden Informationen direkt als Nachtrag zur Strafanzeige an die Polizei weiterleiten.
 
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