samuelclemens
Lieutenant
- Registriert
- Nov. 2017
- Beiträge
- 762
Muss die Seriennummer eigentlich juristisch mit der auf dem Karton oder der auf der Rechnung übereinstimmen?
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
wird zur Verpackung gehören. Die wird ja einfach abgescannt. Keiner packt den Speaker aus und tippt die Nummer von Hand ab.Araska schrieb:Steht eine Seriennummer in deiner Rechnung, und wenn ja, paßt sie zum Lautsprecher (FVJ8), oder der Verpackung (FRK9)?
Ich würde mich mal dumm stellen und Logitech mit der Frage kontakieren, z.B. "habe ich hier eine Produktfälschung erhalten?"King_Rollo schrieb:Wenn ich jedoch die P/N von Bild "86(2)", die direkt die Unterseite vom Lautsprecher zeigt, nehme (884-001404) finde ich dazu nichts, was mit der Firma UE oder dem Modell Epicboom zu tun hat.
Kann er auch nicht, aber er kann die Zusendung seines Artikels verlangen.Avatoma schrieb:Mir ist neu, dass ein Verkäufer den Widerruf "ablehnen" kann, da es sich meines Verständnisses nach um eine einseitige Erklärung handelt.
King_Rollo schrieb:Aber was passiert, wenn ich die Annahme verweigere? Dann geht das Ding ja zurück - und das obwohl ich lauf Webseite/Bestellübersicht kein Rückgaberecht mehr habe (Zitat: "Kein Rückgaberecht, Gesetzl. Gewährleistung bis 25.9.2027")!