[Garantie] HD5870 Austausch

Drikkes

Ensign
Registriert
Jan. 2009
Beiträge
254
Hallo Leute :)

Ich hoffe, ich hab das richtige Forum erwischt. Also, ich hab eine Powercolor HD5870 1GB nun bald zwei Jahre. Da bei dieser Karte der Lüfter teilweise scherrt und auch vereinzelt Grafikfehler auftauchen, hab ich nun dort, wo ichs gekauft hab, nachgefragt.
Das läuft so ab: Die GFX wird eingeschickt und ausgetauscht, nicht gutgeschrieben. Vermutet wurde, dasse auf eine HD6870 ausgetauscht wird.

Meine Frage: Die HD6870 ist von den spec ja nicht adäquat (Links: http://www.amd.com/us/products/desk...5870/Pages/ati-radeon-hd-5870-overview.aspx#2 |
http://www.amd.com/us/products/desk...6870/pages/amd-radeon-hd-6870-overview.aspx#2).

Müsste ich die 6870 denn akzeptieren, wenn auf diese Karte ausgetauscht wird?

Lg

Drikkes
 
wenn Sie keine HD5870 mehr haben was will man machen und so schlecht ist die HD6870 ja nun auch nicht, ist das Nachfolgermodell von deiner

und denke dran du hast ja nur noch Gewährleistung keine Garantie mehr, nimm was du kriegst
 
wenn Sie keine HD5870 mehr haben was will man machen und so schlecht ist die HD6870 ja nun auch nicht, ist das Nachfolgermodell von deiner

So ähnlich sehe ich das auch (allerdings ist die 6870 nicht der Nachfolger der 5870).

Du hast halt nur die gesetzliche Gewährleistung auf die Karte und nach knapp zwei Jahren muss man da fast froh über das Angebot mit der 6870 sein.

Wenn nur der Lüfter kaputt wäre, hätte ich ja gesagt lass das mit dem Einschicken und verbau einfach 'nen anderen Kühler, aber wenn schon Grafikfehler auftreten ist das wohl keine Option.
Sicher, dass die Fehler nicht grade wegen des defekten Lüfters auftreten? Wie warm wird die Karte denn?
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange du nicht beweisen kannst, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat, hast du überhaupt keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

Garantieansprüche ergeben sich aus deren Bedingungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
NAja eine 6870 ist schwächer als eine 5870 von daher würde ich das nicht annehmen. Denn der Nachfolger der 5870 ist die 69xx Reihe
@Doc Foster: Stimmt nicht. Er hat Garantie, d.h. die Beweislast liegt beim Verkäufer und nicht beim Käufer. Verwechsle bitte nicht Garantie und Gewährleistung
 
@Doc Foster: Stimmt nicht. Er hat Garantie, d.h. die Beweislast liegt beim Verkäufer und nicht beim Käufer. Verwechsle bitte nicht Garantie und Gewährleistung

Nein, denn PowerColor gewährt keine Endkundengarantie und im Gewährleistungsfall liegt die Beweislast nach sechs Monaten beim Käufer.
Bei der Garantie gibt es dagegen so etwas wie Beweislast gar nicht. Da diese sowieso freiwillig ist, stellt der Hersteller die Regeln auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstmal danke für eure Antworten :)
Mir wurde doch gesagt, dass das Gerät 2 Jahre Garantie hat. Also müsste es doch jetzt auf Garantie getauscht werden oder nicht?

Verhält es sich etwa bei Gewährleistung und Garantie anders, wie getauscht wird? Dachte, es muss in beiden Fällen auf Gleichwertig oder besser ausgetauscht werden?
Verwirrt mich gerade ^^
 
PowerColor gewährt anscheinend nur Käufern aus Nordamerika Garantie: Klick
Ich habe auch bisher nirgendwo etwas Anderes gelesen. Clevererweise gibt es auf deren Homepage zwar den Link "Garantie", aber dort geht es nur um den Inhalt der Homepage.

Garantie und Gewährleistung sind grundverschiedene Dinge:

Wiki schrieb:
- Garantie: ein zwischen Käufer und Verkäufer abgeschlossener Vertrag, der dem Käufer eine unbedingte Schadensersatzleistung zusichert.

-Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Am Besten du liest dir das mal auf Wiki durch: Klick

In deinem Fall gilt nämlich die Klausel der Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Diese gäbe dem Händler das Recht sich quer zu stellen und zu behaupten, der Mangel hätte bei Übergabe nicht bestanden, in dem Falle müsste das Gegenteil bewiesen werden, was wohl niemand könnte.

Deshalb finde ich das Angebot mit der HD6870 eigentlich ganz ok.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn Garantie MUSS Ersatz gegeben werden ohne Beweislast hin oder he. Ausnahme ist wenn man mutwillige "Zerstörung" sehen kann... zum beispiel schrauben die mutwillig geöffnet wurden etc.

nun zurück zum Thema. da du ja sowieso Ersatzansprüche hast würde ich auf eine 5870 bestehen, da wie mein Vorredner gesagt hat die "stärker" ist als die 6870. die 6870 stellt kein gleichwertiges sondern ein minderwertigeres Produkt dar.


ABER: der Anspruch auf Ersatz richtet sich nach dem Namensschema oder gar Leistung bei bestimmten einstellung. sondern dem wert ( Zeitwert) was hast du denn dafür damals bezahlt?

Du darfst ein "kostenmässig gleichwertiges" Produkt ein verlangen wenn du wirklich GARANTIE hast und keine Gewährleistung ;)
 
Edit: Nach nochmaligem Lesen hab ichs nun kapiert :) Also, wenn man mir quasi ne 6870 geben würde, könnte ich sagen "Nein, entweder eine andere 5870 oder gleichwertiges." ?

Edit2: Was wäre denn dann eine verhältnismäßig "vergleichbare" Grafikkarte im Moment? Von der Leistung erst eine 6970 oder nicht?
 
Zuletzt bearbeitet:
Korrekt, die 6870 ist mit Sicherheit nicht gleichwertig, sowas hat man bei mir auch versucht. Ich würde es nicht akzeptieren, wenn er dir die Karte nicht ersetzen kann oder dir ein gleichwertiges Modell bieten kann, dann soll er dir den Betrag für die Karte wieder überweisen.
Ich weiss auch gar nicht was hier von Beweislast umkehr geredet wird, die Karte befindet sich in der Garantie, sie stellt Grafikfehler dar und der Lüfter gibt sein Geist auf. Wenn das kein Garantiefall ist dann weiss ich auch nicht.
 
In Unkenntnis, ob überhaupt eine Garantie besteht und falls ja zu welchen Bedingungen diese besteht, wird hier jede Menge Unsinn gepostet.
 
Von der Leistung würde die 6970 passen ja, eine 6950 würde ich als Ersatz auch noch akzeptieren wobei beide Karten weder an die 5850 noch an die 5870, was die Rohleistung angeht, rankommen.
Wenn du Garantie hast, schreib eine Fehlerbeschreibung auf, eventuell kannst du ja auch Screenshots von den Grafikfehler anfertigen und diese mitschicken. Der Händler wird die Karte entweder selbst prüfen oder diese zur Prüfung einschicken, damit musst du leben und das kann auch dauern. Ist die Karte fehlerhaft oder es werden Mängel festgestellt die nicht auf dein Verschulden zurück zu führen sind, wird normalerweise getauscht. Die Karten werden aber nicht mehr produziert, so dass du entweder ein gleichwertiges Modell bekommen musst( und die 6870 ist nicht gleichwertig) oder Geld zurück.

Ach ja und zu dem Lüfter, der Hersteller wird eine Liste mit Lautstärketolranzen haben, wenn du Pech hast bist du da drin und der Lüfter fällt als Austausch/Garantie Grund aus, es würden nur noch die Grafikfehler übrigbleiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hiho :)

Ok dann sag ich nochmal danke an Alle, habt mir geholfen!

Lg
 
Zurück
Oben