Garantiefall: ist diese Beschreibung gut?

jualin

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Muss ein Notebook wegen IPS-Glow einschicken. Könntet ihr mal schnell drüberschauen ob die Beschreibung im Brief genau genug ist, damit der Techniker auch checkt, was ich meine?

Briefinhalt:

Reparaturanfrage*

Grund: Displaymangel

Art des Problems: Blickwinkelabhängiges IPS-Glühen (flächig)

Beschreibung des Problems: Starke Aufhellung im gesamten Bildbereich bei seitlicher (von oben) Betrachtung von hellen bzw. weissen Bildinhalten.

*Dies ist bereits die zweite Reparatureinsendung, da das Problem nach der ersten Einsendung nicht behoben wurde. Das Display wurde angeblich ausgetauscht, wies jedoch nach der Reparatur dieselben typischen Mängel auf.
 
seit wann ist IPS-Glow ein Garantiefall? Wäre mir neu
 
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Das wird nie eine Reparatur fixen können. Es heißt nicht umsonst "IPS Glow", sondern weil es eine Eigenheit von IPS Panels ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann musst du dir ein anderes Modell aussuchen (welches Notebook du auch immer hast)
Es gibt unterschiedliche Displayhersteller, da kann das "Problem" unterschiedlich stark auftreten.
 
Spielt keine Rolle, ob es stört. IPS Glow gilt nicht als Garantiefall, und daher sollte man Monitore und Notebooks entsprechend innerhalb 14 Tagen testen und dann zurückschicken. So lachen sich die Hersteller nur eines, und es kann passieren, daß Du ein schlechteres Gerät mit Pixelfehler oder schlimmeres zurückbekommst.
 
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Mikash schrieb:
Dann musst du dir ein anderes Modell aussuchen (welches Notebook du auch immer hast)
Es gibt unterschiedliche Displayhersteller, da kann das "Problem" unterschiedlich stark auftreten.

Kann ich auch, wenn ich das nächste Mal ein neues NB kaufe, vom Rückgaberecht Gebrauch machen, das Geld zurückerstatten und dann ein anderes Modell kaufen?
 
Ja. Nachdem ich mal mit einem sehr teuren Monitor zwischen Händler und Hersteller aufgerieben wurde, kaufe ich solche kritischen Dinge nur noch online, um eben bei Bedarf zurücktreten zu können.
 
PHuV schrieb:
Spielt keine Rolle, ob es stört. IPS Glow gilt nicht als Garantiefall, und daher sollte man Monitore und Notebooks entsprechend innerhalb 14 Tagen testen und dann zurückschicken. So lachen sich die Hersteller nur eines, und es kann passieren, daß Du ein schlechteres Gerät mit Pixelfehler oder schlimmeres zurückbekommst.

Bei uns in der Schweiz kriegt man die Kaufsumme mit 10% Abschlag zurück. Das heißt, wenn ich 1300 zahle, werden mir 130 abgezogen.
 
nur weils mich interessiert: was für ein notebook?
 
whats4 schrieb:
nur weils mich interessiert: was für ein notebook?

Acer Aspire 7 A715-72G.

Ich Idiot hätte mich aber lieber vorher informieren sollen, dass das Teil nur 59% sRGB hat. Und oben drauf noch das IPS-Glow... Sieht schon richtig Kacke aus. Werde das NB wahrscheinlich verkaufen.
 
nun, wirklich lorbeeren kriegt das display in den reviews nicht unbedingt. keine katastrophe, aber sicher kein platz am stockerl.
aber reviews solltest du immer lesen, und mehrere. und bevorzugt von den bekannt seriösen seiten.
 
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