Garantieproblem

?

"?"

Gast
Ich habe am 09.12.03 bei winner-computer.de ein Mainboard gekauft. Ein ASRock K7S8X E+ für 55€.
Davor kaufte ich am 02.06.03 bei M@M Computer ein Chieftec Midi Tower BX-02B-B für 99 € mit 360 Watt Netzteil.

Nun ist mir am 02. Sept. das Netzteil mit den Mainboard abgeraucht.

Bei meinen Netzteil kein Problem. M@M hat es eingeschickt.
Aber beim Mainboard weigert sich Winner es einzuschicken.
Habe schon alles propiert.
Das Mainboard habe auch das Netzteil zerstört. Ohne Erfolg.
Erst sagte ein Mitarbeiter Thermalschaden ausgeschlossen.
Aber der Thermalschaden ist in Folge Fehlfunktion des Mainboards eingetretten.
Als letztes kam der Mitarbeiter mit der 6 Monatsklausel.

Was nun?
Komm ich an mein Recht?
 
Hallo,

mag sich jetzt doof anhören, aber eigentlich ist für den
Folgeschaden keiner von beiden Händlern zuständig.
Grund ist recht simpel: das Produkt ist nicht aufgrund eines Herstellungsfehlers
defekt gegangen, sondern durch "sog. äussere Einflüsse".
Ergo: keine Garantiesache.

Prinzipell müsstest du erstmal nachweisen, welches von beiden Teilen
( Mainboard oder Netzteil ) der "Verursacher" war, und dann (je nach dem)
den "Folgeschaden" bei dem entsprechendem Hersteller geltend machen.
Da dieses bei beiden Herstellern wahrscheinlich aussichtslos ist, ist sowas i.d.R.
eher eine Versicherungsangelegenheit (sofern natürlich vorhanden).

Mehr kann ich dazu momentan auch nicht sagen, so siehts aber eigentlich aus.

Grüße
 
Herrmann schrieb:
Ich habe am 09.12.03 bei winner-computer.de ein Mainboard gekauft. Ein ASRock K7S8X E+ für 55€.
...
Was nun?
Komm ich an mein Recht?
Das mit Winner ist klar (wäre bei M&M aber nicht anders gelaufen), aber kannst du es nicht direkt bei ASRock versuchen, zumindestens hoffe ich das es da auch einen deutschen Support gibt. Bei sowas ist man leider echt immer wieder der Dumme wenn man ehrlich ist. Per Dummfang sind die meisten kulanter.
Du könntest allerdings auch im BGB nach geeigneten Textpassagen suchen, und diese Winner unter die Nase reiben. Habe damit schon bei Play-it in Freital Erfolge erzielt.

M.f.G.

R. F.
 
Habe von ASRock Antwort bekommen
Sehr geehrter Herr Herrmann,

bitte das Board an u.g. Adresse Abt. RMA/Support schicken.
Auch bitte Kopie der Kaufrechnung, Fehlerbeschreibung und Ruecksendeadresse
mit Telefonnummer beilegen.

MfG

Reiner Huf

ASRock Europe B.V.
Bijsterhuizen 31-51
6604 LV Wichen
The Netherlands

www.asrock.com

-----Original Message-----
From: Hry@gmx.org [mailto:Hry@gmx.org]
Sent: Montag, 20. September 2004 17:46
To: support@asrock.biz
Subject: ASRock K7S8X E+

Ich habe am 09.12.03 bei winner-computer.de ein Mainboard gekauft.
Ein ASRock K7S8X E+ für 55€.

Am 02. September hat das Mainboard so viel Strom gezogen das es mit den
Netzteil kaputt ging.

Der Händler weigert sich es einzuschicken.

Erst sagte ein Mitarbeiter Thermalschaden ausgeschlossen.
Aber der Thermalschaden ist in Folge Fehlfunktion des
Mainboards eingetretten. (Aussage Techniker)
Als letztes kam der Mitarbeiter mit der 6 Monatsklausel.

Wie komme ich zu meinen Garantierecht?
Soll ich es zu Ihnen schicken?

PS:Das Netzteil wurde problemlos eingeschickt


MfG Herrmann

Soll ich das mal Winner unter die Nase Halten?
Ein Versand als Paket kostet mich 17€
Als Päckchen 8€.
 
Zuletzt bearbeitet:
Quelle http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrleistung.html
http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrleistung.html schrieb:
Garantie

Die Garantie wird im alltäglichen Geschäftsverkehr oftmals mit der Gewährleistung verwechselt bzw. mit dieser gleichgesetzt. Im rechtlichen Sinne ist die Garantie jedoch etwas anderes. Unter der Garantie versteht man, dass der Garantiegeber einem Begünstigten einen Anspruch einräumt, der über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht (§ 443 BGB). Die Garantie ist also eine Kulanzvereinbarung mit dem Kunden, die durch Garantieerklärung meist durch den Hersteller (Herstellergarantie) oder aber auch durch den Händler (Händlergarantie) erfolgt. Dabei wird durch den Hersteller oder den Händler die Haftung übernommen, dass die Sache eine bestimmte Beschaffenheit hat (Beschaffenheitsgarantie) oder dass diese Beschaffenheit über einen bestimmten Zeitraum besteht, also nicht durch Verschleiß oder Abnutzung beeinträchtig wird (Haltbarkeitsgarantie). Die sich aus der Garantieerklärung ergebene Garantieverpflichtung ist unabhängig von dem Bestehen oder Nichtbestehen eines Sachmangels bei Gefahrübergang und damit unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung. Dem Käufer können also unter Umständen Ansprüche aus gesetzlicher Sachmängelhaftung sowie Ansprüche aus der Garantie nebeneinander zustehen. Wofür der Garantiegeber einstehen möchte und welche Ansprüche er dem Kunden gewähren möchte, ergibt sich aus der Garantieerklärung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Sachmängelhaftung werden dem Hersteller oder Händler somit Freiräume zur Festsetzung der Haftung zugebilligt. Gesetzlich geregelt ist lediglich die Beweislastumkehr für die Haltbarkeitsgarantie. Diesbezüglich besteht eine gesetzliche Vermutung für den Garantiefall, wenn ein Fehler oder „Mangel“ innerhalb der Geltungsdauer auftritt. Für die Garantie haftet nur derjenige, der sie eingeräumt hat. Der Käufer hat also keinen Anspruch aus der Garantiezusage gegen den Verkäufer, wenn die Garantie vom Hersteller zugesagt wurde. Es sei denn es liegt ein Sachmangel vor, für den der Verkäufer gesetzlich haftet (s.o.). Die Garantieerklärung kann schriftlich oder mündlich abgegeben werden, also sowohl im Vertag, auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung als auch im Verkaufsgespräch. Der Käufer kann sich wie bei der Sachmängelhaftung ebenso auf die Werbung berufen. Im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs kann der Verbraucher eine schriftliche oder auf einem Datenträger fixierte Ausfertigung der Garantieerklärung verlangen. Diese muss einfach und verständlich abgefasst sein und des weiteren den Namen und die Anschrift des Garantiegebers beinhalten. Ist dies nicht der Fall, bleibt die Garantieverpflichtung des Garantiegebers zum Schutz des Verbrauchers dennoch unberührt bestehen.

Das markierte find ich interessant, damit hat das Board ja eine definierte Eigenschaft zur Kopplung mit einem NT.
Deine Aussage
Herrmann schrieb:
Nun ist mir am 02. Sept. das Netzteil mit den Mainboard abgeraucht.
erklärt ja nicht Ursache, es kann demzufolge genauso am Board gelegen haben, daß das NT abgeraucht ist. ;)

Hier ist es nochmal genauer beschrieben
http://www.garantiezeit.de/html/umtausch___gewahrleistung.html schrieb:
Ansprüche bei Mängeln (Gewährleistung)

Ist die Kaufsache mit einem Mangel behaftet, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer die Sache frei von Rechts- und Sachmängeln zu verschaffen (§ 433 BGB). Übergibt der Verkäufer dem Käufer also eine fehlerhafte Ware, so ist nicht ordnungsgemäß geleistet worden. Hier stehen dem Käufer gesetzliche Ansprüche zu. Ein Mangel der Kaufsache liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben, bzw. die dem üblichen Verwendungszweck entspricht. Als vereinbart gelten regelmäßig auch alle Eigenschaften der Sache, die sich aus Werbeaussagen oder Produktbeschreibunten ergeben. Dass Werbeversprechungen oder Verpackungsaussagen meist vom Hersteller und nicht vom Verkäufer getroffen wurden, ist für den Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer irrelevant. Aufgrund der Tatsache, dass auch der Verkäufer von der Werbung des Herstellers profitiert, muss er sich die Werbeaussagen gegenüber dem Kunden zurechnen lassen. Er kann den Mangel an der Kaufsache nichts desto trotz selber gegenüber dem Hersteller geltend machen.

Vielleicht hilfts!
 
Herrmann schrieb:
Habe von ASRock Antwort bekommen


Soll ich das mal Winner unter die Nase Halten?
Ein Versand als Paket kostet mich 17€
Als Päckchen 8€.
Hallo Herrmann, das bedeutet aber noch lange nicht, das ASROCK Dir ein neues Board gibt, lediglich prüfen sie den Schaden, wenn der Schaden durch Dich entstanden ist, kann es auch sein, dass sie Dir eine Reparatur anbieten. Das liegt dann aber an der Kulanz des Mitarbeiters, der das Board testet. Viel Glück wünsche ich Dir trotzdem. :daumen:
 
Diese Reaktion kam nach 2. EMails heraus.
ASROCK schrieb:
Sehr geehrter Herr Herrmann,

es wird getauscht, nur kann es sein, dass das Board gegen ein Nachflogemodel
(K7VT6) ausgetauscht wird, da dieses Board nicht mehr produziert wird.
Ist der "Buffer" an diesem Board zu Ende, wird es gegen den Nachfolger
getauscht.
(Gerne kann der Haendler auch das Board einschicken).


MfG

Reiner Huf

ASRock Europe B.V.
Bijsterhuizen 31-51
6604 LV Wichen
The Netherlands

T: +31-24-345 44 10
F: +31-24-345 44 39

www.asrock.com

-----Original Message-----
From: Harald Herrmann [mailto:Hry@gmx.org]
Sent: Samstag, 25. September 2004 17:26
To: ASRock Support
Subject: RE: ASRock K7S8X E+

Wird das Mainboard ersetzt?
Ein Postpaket würde 18 € kosten.
Wenn Sie jetzt schreiben das es höstwarscheinlich repariert wird könnte ich
das den Händler zeigen und darauf bestehen das er es einschickt.

MfG Herrmann




> Sehr geehrter Herr Herrmann,
>
> bitte das Board an u.g. Adresse Abt. RMA/Support schicken.
> Auch bitte Kopie der Kaufrechnung, Fehlerbeschreibung und
> Ruecksendeadresse
> mit Telefonnummer beilegen.
>
> MfG
>
> Reiner Huf
>
> ASRock Europe B.V.
> Bijsterhuizen 31-51
> 6604 LV Wichen
> The Netherlands
>
> www.asrock.com
>
> -----Original Message-----
> From: Hry@gmx.org [mailto:Hry@gmx.org]
> Sent: Montag, 20. September 2004 17:46
> To: support@asrock.biz
> Subject: ASRock K7S8X E+
>
> Ich habe am 09.12.03 bei winner-computer.de ein Mainboard gekauft.
> Ein ASRock K7S8X E+ für 55€.
>
> Am 02. September hat das Mainboard so viel Strom gezogen das es mit den
> Netzteil kaputt ging.
>
> Der Händler weigert sich es einzuschicken.
>
> Erst sagte ein Mitarbeiter Thermalschaden ausgeschlossen.
> Aber der Thermalschaden ist in Folge Fehlfunktion des
> Mainboards eingetretten. (Aussage Techniker)
> Als letztes kam der Mitarbeiter mit der 6 Monatsklausel.
>
> Wie komme ich zu meinen Garantierecht?
> Soll ich es zu Ihnen schicken?
>
> PS: Das Netzteil wurde problemlos eingeschickt
>
>
> MfG Herrmann
Damit geh ich morgen zu Winner. Wenn er sich weigert werde ich ihn mit Anzeige wegen Nichterfuellung von Gewaehrleistungspflichten drohen.
 
Heute kamm das Mainboard von AsRock wieder.
Es wurde ersetzt. Aber Winner hat einen Kunden verloren.
 
Zurück
Oben