• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Geköpfte i7 9700k, was wurde mir da tatsächlich verkauft

finy007 schrieb:
Das war eine Kundenretoure, die durchlief den ganz normalen Prozess und wäre kurze Zeit später als B-Ware zu kaufen gewesen.
Was für ein Prozess? Ich glaube, da muss der Prozess mal überarbeitet werden.
finy007 schrieb:
Mein Onkel arbeitet bei dem Unternehmen und ist nicht Inhaber. Er hatte lediglich die Möglichkeit die CPU zu kaufen bevor die gelistet wurde.
Das ist ja grundsätzlich kein Problem und steht ja auch nicht in Frage.
finy007 schrieb:
Ich kann doch dann wohl davon ausgehen, dass ich eine korrekte CPU bekommen habe.
Nö, so läufts im Leben nicht. Wenn man etwas bekommt, auch wenn es günstig ist, sollte man es vorher testen, bevor man es als "Gebraucht und funktionsföhig" verkauft, denn ansonsten ist es als "Defekt" zu verkaufen und noch viel schlimmer, hier ist es noch nicht mal als Defekt, sondern geht in Richtung Ettikettenschwindel. Das wäre dir aber wie gesagt selber aufgefallen, wenn du es getestet hättet und nicht die $/€ Zeichen in den Augen die Sicht versperrt hätten.

Ausgehen kann man von gar nichts und wenn du mal jemanden erwischt, der dich ärgern will, wird so eine Aktion auch mal ganz schnell ganz teuer und ganz unangenehm. Ich möchte dich nur vorwarnen, für die Zukunft, jetzt scheint es ja nochmal "gut" zu gehen.

P.S.: Ich war auch mal Selbstständig und da galt sogar die Devise, das selbst eingeschweißte Ware geöffnet wurde. Einmal habe ich eine eingeschweißte Grafikkarte zurückbekommen, in der eine Batterie mit Platine drin war. So kann man dann zwar die Retourenware nicht als Neuware verkaufen, sondern als B-Ware, aber sowas bewahrt vor Schaden.
 
Der TE muss die CPU, die er verkauft, nicht vorher testen, dazu besteht weder eine moralische noch eine rechtliche Pflicht. Er schuldet dem Käufer aber eine funktionierende CPU.
 
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Jasmin83 schrieb:
P.S.: Ich war auch mal Selbstständig und da galt sogar die Devise, das selbst eingeschweißte Ware geöffnet wurde. Einmal habe ich eine eingeschweißte Grafikkarte zurückbekommen, in der eine Batterie mit Platine drin war. So kann man dann zwar die Retourenware nicht als Neuware verkaufen, sondern als B-Ware, aber sowas bewahrt vor Schaden.

Genau von sowas gehe ich aus. Daher bin ich auch davon ausgegangen, dass die Retoure korrekt überprüft wurde. Ob das ganze rechtlich für mich problematisch ist, lasse ich mal dahingestellt, dann hätte der Shop ja ebenfalls rechtliche Probleme wenn er die CPU inseriert hätte.

Jasmin83 schrieb:
Was für ein Prozess? Ich glaube, da muss der Prozess mal überarbeitet werden.

Sehe ich ganz genauso, habe ich ja auch nichts anderweitiges gesagt.


Generell schweift mir das ganze hier ein wenig vom Thema ab. Ich wollte wissen was das für eine CPU ist und keine Grundsatzdiskussion wie ich etwas bei Ebay Kleinanzeigen zu verkaufen habe.

cool and silent schrieb:
Der TE muss die CPU, die er verkauft, nicht vorher testen, dazu besteht weder eine moralische noch eine rechtliche Pflicht. Er schuldet dem Käufer aber eine funktionierende CPU.
Mit dem Käufer war schon vor Beginn des Threads alles geklärt, daher wollte ich eigentlich hier auch keine Diskussion. Der Käufer bekommt sein Geld zurück, alles offiziell über PP Käuferschutz und ich bekomme anschließend mein Geld zurück.

btw. Ja auch über Paypal Käuferschutz lässt sich diskutieren, ich weiß :D :-*

Nochmals danke für die ganzen Rückmeldungen :)
 
RaptorTP schrieb:
und wer verkauft die Heatspreader ? Caseking ? xD

Die Dürften verhältnismäßig günstig zu Fälschen sein.

ghecko schrieb:
D.h. im Moment freut sich irgendjemand über seinen kostenlosen, geköpften 9700k. Gar nicht blöd diese Masche.

Isn bissel Kurzfristig gedacht. Theoretisch hatte die sache erst erfolg wenn sie verjährt ist, wenn der Geschädigte aufgibt oder stirbt.
 
kA wie es euch dabei geht - ich würde nur Zeugs verkaufen das ich selbst getestet/genutzt habe.
Jetzt allein vom Gewissen her.

Ja auf jeden Fall blöd gelaufen.
Ist natürlich assi das es immer wieder Geiernasen gibt die so ein scheiß durchziehen.

Andere verkaufen für viel Geld momentan die Masken oder Desinfektionsmittel um sich zu bereichern
- das in Corona-Zeiten.

Die Gier des Menschen ist wirklich unendlich.
 
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Coeckchen schrieb:
Isn bissel Kurzfristig gedacht. Theoretisch hatte die sache erst erfolg wenn sie verjährt ist, wenn der Geschädigte aufgibt oder stirbt.

Letzteres allerdings nicht. Mit dem Tod des Geschädigten gehen seine Rechtsansprüche nicht unter :-)
 
finy007 schrieb:
Das war eine Kundenretoure, die durchlief den ganz normalen internen Prozess

Mach dich da mal richtig schlau, den internen Prozess hat die Ware nicht überstanden, deswegen landet es ja bei Leuten wie dem Arbeitgeber deines Onkels. eBay ist voll damit, Grafikkarten mit falschem PCB, CPUs mit falschen Spreadern, fast immer Amazon Ware. Und solche Händler hier verkaufen es dann.

https://www.ebay.de/sch/dreial2419/m.html?_trksid=p3692
 
Stullen Andi schrieb:


Mein Onkel arbeitet aber nicht bei / für einen "dubiosen" Ebay Händler. Das ist ein Online-Shop bei dem man eigentlich erwarten sollte, dass die Retouren korrekt geprüft werden. Das ist kein Online-Shop der lediglich B-Ware verkauft. Würde den Shop ja hier nennen, möchte aber nicht dass das in irgendeiner Weise negativ für mich
/ meinen Onkel, oder wem auch immer ausgelegt werden kann, daher lasse ich das lieber...
 
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finy007 schrieb:
Mein Onkel arbeitet aber nicht bei / für einen "dubiosen" Ebay Händler. Das ist ein Online-Shop bei dem man eigentlich erwarten sollte, dass die Retouren korrekt geprüft werden.

Genau, deswegen hat es die Fälschung auch ungeprüft aus dem Shop geschafft. Bitte, sei nicht so naiv und glaub alles was dir erzählt wird. ;)
 
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cool and silent schrieb:
Der TE muss die CPU, die er verkauft, nicht vorher testen, dazu besteht weder eine moralische noch eine rechtliche Pflicht. Er schuldet dem Käufer aber eine funktionierende CPU.

Ist aber nach seiner Schilderung aber kein Privatverkauf sondern ein Gewerbe (hoffentlich angemeldet) und da sieht das Etwas anders aus, für mich ist der glückliche Gewinner der Käufer.
Die Fälschung die durch ging ohne aufzufallen, der wahrscheinlich fehlende Nachweis darüber wer gefälscht hat bzw. es nicht war und das "Leck" in der Firma wo Teile scheinbar gewerblich abwandern und nicht mehr Privat.
Das war eher das Erste was mir ins Auge gestochen ist bei dem Thema, aber ich weiß schon warum ich außer rein mechanischen Teilen nichts gebraucht kaufe ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
eax1990 schrieb:
Ist aber nach seiner Schilderung aber kein Privatverkauf sondern ein Gewerbe (hoffentlich angemeldet) und da sieht das Etwas anders aus, für mich ist der glückliche Gewinner der Käufer.
Die Fälschung die durch ging ohne aufzufallen, der wahrscheinlich fehlende Nachweis darüber wer gefälscht hat bzw. es nicht war und das "Leck" in der Firma wo Teile scheinbar gewerblich abwandern und nicht mehr Privat.
Das war eher das Erste was mir ins Auge gestochen ist bei dem Thema, aber ich weiß schon warum ich außer rein mechanischen Teilen nichts gebraucht kaufe ^^

Ich hatte hier in etwa die gleichen Gedanken wie Du, wollte das aber nicht thematisieren :-)
 
eax1990 schrieb:
...und das "Leck" in der Firma wo Teile scheinbar gewerblich abwandern und nicht mehr Privat.

Ich vermute mal, daß der Onkel von @finy007 in einem PC Shop arbeitet, der auch Online etwas vertreibt - aber nicht als reiner Onlineshop tätig ist.

Der gefälschte Prozessor kann auf mehrere Art und Weisen den Weg zum Händler gefunden haben. Inzahlungnahme eines defekten Rechner oder angeblich defekten Rechners und Verkauf neuer Komponenten. "Angeblich", da es leider auch Techniker gibt, die einen leicht zu behebenden Fehler als Totalschaden deklarieren und den Kunden zur Verschrottung des Rechner kriegen...

...um dann die Teile selbst zu verwursten.

Leider prüfen Großhändler ihren eigenen B-Ware Verkauf ich nicht immer sauber. Bei meinem alten Arbeitgeber hatten wir einen Rechner mit i7 Prozessor aus dem B-Ware Segment, wo ein "geprüft" Siegel drauf war. Ende vom Lied: Prozessor fehlte.

Ich hoffe, daß die Teile auf legale, vernünftige Weise gewonnen wurden. Ein faules Ei, was Kunden abzieht und verarscht, stört das ganze Berufsbild. In der heutigen Zeit, wo eh Preise oberhalb von Amazon, Mindfactory und Konsorten als unverschämt angesehen werden, kann man sich faule Eier nicht mehr erlauben.

Wenn da stetig Teile abfallen und @finy007 oft welche bekommt, wird eine Kleingewerbeanmeldung unausweichlich werden.
 
Ltcrusher schrieb:
Kleingewerbeanmeldung

Was soll das sein? Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde und ein Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung beim Finanzamt?
 
Ltcrusher schrieb:
Je nachdem wie viele Sachen er da verkauft und welche, kann es sein, daß eBay das selbst irgendwann mal einfordert oder den Privataccount wegen Verdacht auf gewerbliche Nutzung zu macht.

Nun gut, das beantwortet zwar nicht meine Frage aber hier möchte ich mal anmerken, dass gefährliches Halbwissen verbreitet wird. Die Befindlichkeiten von Ebay sind an dieser Stelle vollkommen irrelevant. Wer gewerblich handelt, d.h. per Definition "auf Dauer und mit Gewinnabsicht", ist gut beraten sich dem Finanzamt gegenüber zu erklären und entsprechende Aufzeichnungen anzufertigen (Buchführung). Die Gewebeanmeldung dient im Wesentlichen als Information an die Stadt oder Gemeinde über die Errichtung einer Betriebsstätte. Als freundlicher Service am Bürger wird nebenbei auch das FA automatisch darüber informiert.

Der größte Fallstrick beim "gewerblichen" Handeln auf Ebay ohne Anmeldung bei Gemeinde oder FA ist die Umsatzsteuer, diese wird in voller Höhe (19%) geschuldet, falls "nichts" erklärt wird, also auch eine Kleinunternehmerregelung beantragt wird. Drum: Wer da auf EBay hyperaktiv wird, informiere sich nicht allein aus Foren und bei Ebay. :-)
 
Ich merke, so ein bisschen (viel) Interesse an diesen Themen ist nach wie vor noch da, nur irgendwie der falsche Thread zum Austausch, entschuldigt mich bitte.
Manchmal ist es wirklich schwer beim Thema zu bleiben wenn es unmittelbar daneben auch Interessant wird.
Vielleicht kommt ja mal wieder irgendwas auf CB wie man es ab und zu mal lesen darf, was war da erst noch vor geraumer Zeit.. Iphones mit Erde getauscht oder sowas? Hab da noch ne trübe Erinnerung :daumen:
 
Also man sollte dazu sagen, dass jemand der ein kleines Gewerbe hat (kein Kleingewerbe) nichtmal unbedingt Buchführungspflichtig ist.

und die Definition lautet ...nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt...
 
Soso.... sicher nicht bei Handel auf Ebay. Für Bauern oder Fischer mag es erleichterungen geben ;-)
 
Doch auch auf eBay, man ist nämlich erst ab bestimmten Gewinnen bzw. Umsätzen Buchführungspflichtig. Steht alles im HGB kannste gerne googeln. Bis dahin reicht eine EÜR 4(3) EStG.
Du musst natürlich eine monatliche USt Voranmeldung abgeben. Aber du hast einfach nur Halbwissen, sorry.
 
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