Geld zurück bei Finanzierung?

soulpride

Ensign
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Aug. 2010
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218
Hi,

ich hab folgende Frage: Vor 4 Tagen hab ich mir für knapp 600 Euro (0% Finanzierung) ein Hifi System gekauft und heute, da der 1. ist, wurde das erste mal abgebucht.

Im Nachhinein war das System aber chaotisch zusammengestellt und ich würde jetzt am liebsten einfach alles wieder zurückgeben und woanderster was besseres holen.

Bekomm ich mein Geld zurück bzw. kann die Finanzierung gestoppt werden?

Greetz
 
Kleingedrucktes Lesen oder direkt im Markt wo die Finanzierung durchgeführt wurde nachfragen!
 
Online gekauft? Da gilt dann 14 Tage rückgaberecht. Dürfte keinen Unterschied machen ob es finanziert ist oder sofort bezahlt wurde.
 
Das kommt auf die Konditionen des Kaufs an, solltest mal den Abschnitt über Rückgabe usw. anschauen. Läuft die Finanzierung über den Händler (wer ist der Händler?) oder über eine externe Bank? Grundsätzlich kann man eine Finanzierung sehr einfach beenden, indem man die volle Summe plus ggf. anfallende Gebühren sofort zahlt.
 
Verwunderlich, woher sollten wir deine Vertragsbedingungen kennen? Du hast ja nicht einmal deinen Händler benannt.

Davon ab, drdoctor hat Recht, dein Händler kennt seine Vertragsbedingungen sicherlich besser als zufällige Mitleser hier im Forum, die ihre Freizeit hier verbringen. ;)
 
du hast einen vom produkt unabhängigen kreditvertrag abgeschlossen. der läuft einfach weiter, einen erstattungsanspruch hast du wenn überhaupt nur gegen den begünstigten (=verkäufer). Theoretisch kannst du damit den Kredit ablösen, was eine Bank üblicher Weise aber nur gegen ein sog. Vorfälligkeitsentgelt macht.

Genau aus dem Grund würde ich sowas für so geringe Beträge nicht machen, weil es im Fall des Falles alles sehr kompliziert macht...
 
bei einer finanzierung hast du ein gesetzliches 14 tätiges rücktrittsrecht.
kannst also von der finanzierung zurücktreten und du kriegst auch dein geld wieder.

wie das mit der rückgabe des gegenstands aussieht, liegt wohl im bereich der kulanz des
händlers.

beim mediamarkt würde das z.b. gehen...
 
AstraTomy schrieb:
bei einer finanzierung hast du ein gesetzliches 14 tätiges rücktrittsrecht.
kannst also von der finanzierung zurücktreten und du kriegst auch dein geld wieder.

Bei welcher Finanzierung kriegt man denn Geld wieder? Du meinst wohl eher, daß er bei Rücktritt die komplette Kohle auf den Tisch legen muss!

Im übrigen gilt: nach Verbraucherkreditgesetz hat er ein 14tägiges Rücktrittsrecht vom Darlehensvertrag. Eine Belehrung hierüber muß er gesondert unterschrieben haben und daher kennen - naja, oder er hat halt blind unterschrieben...

Aber über die Rückgabe der Ware sagt das nichts aus.

Beste Grüße,

Frank
 
Oh gott sry, ganz vergessen.. ja es war beim Media Markt!
 
Nun, wie schon geschrieben kann man von einem Vertrag zurücktreten, inerhalb von 14-Tagen. Normal müsstest du dann aber die Ware komplett bezahlen. MediaMarkt bietet aber ebenfalls ein 14-Tage Rückgaberecht auf Ware. Müsste also kompett vom Kauf zurücktreteb können. Einfacher Weg: Bei MediaMarkt nachfragen.
 
Wenn du es im Hartz IV Markt direkt vor Ort gemacht hast, hast du kein Rückgaberecht auf die Ware... Somit hast du auch kein Recht die Finanzierung zu "canceln"...

EDIT: Ok, wenns im Hartz IV Markt ein explizites Rückgaberecht gibt, dann sollte es kein Problem sein! Es geht im Endeffekt um die Ware, nicht um die Finanzierung!
 
markvomork76

hast du das schon hinter dir mit nem rücktritt einer finanzierung?

ich habe letzte woche beim mediamarkt eine finanzierung rückgängig gemacht!
wenn mann innerhalb der 14 tägigen frist schon eine anzahlung gemacht hat, bekommt man diese erstattet!!!
steht auch im kreditvertrag und gesetztlich ist das auch festegelegt!!!

im übrigen ist ein rücktrit innerhalb der 14 tage und vorzeitige beendigung des kreditvertrages was anderes!

@hilbertraum
unabhänging davon, ob der händler die ware zurücknimmt oder nicht, ist es trotzdem gesetztlich
vorgeschrieben, das man eine finanzierung innerhalb 14 tagen rückgängig machen kann und schon geleistete
zahlungen von der entsprechenden bank wiederbekommt.

außerdem wirbt doch der mediamarkt mit der 14 tägigen rückgabe von waren!

informier dich mal vorher bevor du was postet was nicht stimmt!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
AstraTomy schrieb:
markvomork76

hast du das schon hinter dir mit nem rücktritt einer finanzierung?

ich habe letzte woche beim mediamarkt eine finanzierung rückgängig gemacht!
wenn mann innerhalb der 14 tägigen frist schon eine anzahlung gemacht hat, bekommt man diese erstattet!!!
steht auch im kreditvertrag und gesetztlich ist das auch festegelegt!!!

im übrigen ist ein rücktrit innerhalb der 14 tage und vorzeitige beendigung des kreditvertrages was anderes!

Entspann' Dich,
ich bin Bankkaufmann. Ich weiß genau, daß Rücktritt und Kündigung zwei verschiedene Dinge sind. Warum weise ich wohl aufs Verbraucherkreditgesetz hin?
Fakt ist, daß Du bei einem gesetzlichen Rücktritt vom Kreditvertrag die geliehene Summe zurückzahlen musst, bei einer Kündigung/vorzeitigen Tilgung (Achtung, Vertrag lesen!) den Restsaldo plus aufgelaufene Zinsen. Im übrigen war von einer Anzahlung hier keine Rede und müsste im Wege der Warenrückgabe erstattet werden - nicht aus dem Kreditvertrag.

Beste Grüße,

Frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Bedingungen bzgl. Rücktritt/Wandlung stehen doch ganz genau im Vertrag drin!
Zudem: einfach bei MM nachfragen.

Aber warum sollte das denn nicht gehen? ist doch ein ganz normaler Kaufvertrag. Zudem gibt es keine Kreditkosten, so daß MM auch kein Geld verliert.
 
mit anzahlung meinte ich auch die abbuchung, die der TE im 1. post geschrieben hat.

und trotzdem kann man den kreditvertrag mit der bank innerhalb der ersten 14 tage
rückgängig machen OHNE das man die ganze summe an die bank zahlt!!!
hab ich doch erst vor 1 woche hinter mich gebracht.
willst mir sagen, das was ich hier schriftlich mit gesetzestext bekommen habe, ist falsch???

wenn der händler nach rücktritt die ware nicht zurücknimmt, ist klar, das die ganze summe
gezahlt werden muß!
 
DJND schrieb:
Verwunderlich, woher sollten wir deine Vertragsbedingungen kennen? Du hast ja nicht einmal deinen Händler benannt.

Davon ab, drdoctor hat Recht, dein Händler kennt seine Vertragsbedingungen sicherlich besser als zufällige Mitleser hier im Forum, die ihre Freizeit hier verbringen. ;)

Ich versteh es nicht, wenn man nichts konstruktives zum Thema sagen kann, wieso hält man sich nicht einfach geschlossen?

Wenn dein System Online gekauft wurde haste normal die 14 Tage Rückgabe Recht. Eine Finanzierung läuft in der Regel meistens über eine externe Bank. Das Unternehmen kriegt die Kohle von der externen Bank und du tilgst deine Raten der Bank gegenüber. Gehen wir davon aus du hast es Online gekauft, denn wenn im Einzelhandel musst du eh auf Kulanz des Händlers hoffen und das kannste bei Ratenkauf zu 99% knicken, dann kannst du das Ding zurückschicken. Wie du aus der Finanzierung raus kommst ist dann wieder eine andere Geschichte. Prinzipiell könnte der Händler die 600 Euro der Bank zurückgeben, oder er gibt sie dir und du zahlst dann ganz normal die Raten weiter (unwahrscheinlicher).

Im Endeffekt ist die Rückgabe beim Online Kauf kein Thema und damit sind die 600 Euro auch nicht unwiederbringlich in deinem schlechten System Verschwunden, die Frage ist nur wie die Finanzierung zu beenden ist. Wenn du Pech hast musst du entstandene Bearbeitungsgebühren bezahlen.
Wie meine Vorredner schon sagte, ruf deinen Händler an.
 
Zuletzt bearbeitet:
AstraTomy schrieb:
willst mir sagen, das was ich hier schriftlich mit gesetzestext bekommen habe, ist falsch???
wenn der händler nach rücktritt die ware nicht zurücknimmt, ist klar, das die ganze summe
gezahlt werden muß!

Mannomann, Du musst unbedingt Deinen Kaffeekonsum einschränken, wie kann man immer sofort auf 180 sein, ohne exakt zu lesen? Nichts vom dem, was Du mir nahelegst habe ich geschrieben - read again.

Zur Sache: Der TE hat hier effektiv zwei verbundene Verträge, einen Kaufvertrag und einen von MM vermittelten Kreditvertrag. Wenn der Kreditvertrag wegen Rücktritt nicht zustande kommt, muss er das für den Kaufvertrag bereitgestellte Geld erstatten, denn der bleibt zunächst bestehen. Erst wenn der mit aufgelöst wird (Achtung: macht nicht jede Händler im Ladenverkauf mit!) gibts von seiten MM Geld zurück, im Kundeninteresse bestenfalls direkt an die Bank, so daß der Kunde komplett raus ist.

Und die bereits bezahlte Rate wird entweder verrechnet oder erstattet.

So, und wo ist Dein Problem? Jede andere Darstellung ist eine Verkürzung des Sachverhalts und bietet Raum für Mißverständnisse.

Besten Gruß,

Frank
 
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