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Er hat doch genau geschrieben, wielange er schon das Board hat.
Da müßte unsere Glaskugel schon auspucken können, ob er sein Geld zurückbekommt.
Ach was schreibe ich, unsere Glaskugel hätte eigentlich schon alle Fragen beantworten müssen, bevor der TE überhaupt daran dachte diesen Post zu verfassen.
Sachmängel werden in Deutschland über die Gewährleistung geregelt. Informationen darüber findet man z.B. bei Wikipedia oder anderen Webseiten die sich mit der Materie befassen.
Grundsätzlich gilt, dass Du deinem Verkäufer das Recht auf Nacherfüllung gewähren musst, sprich setz Dich mit VV-Computer in Verbindung und kläre mit ihnen ab, wie die Mangelbeseitigung von statten gehen wird. Einen Rechtsanspruch auf "Geld zurück" hast Du allerdings im Moment noch nicht.