Gemischte Gesellschaftsformen?

Nico_B

Lt. Junior Grade
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Sep. 2010
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345
Guten morgen.

Ich habe eine Frage zu gemischten Gesellschaftsformen.
Die GmbH und Co. KG wird ja als Personengesellschaft behandelt.
Die GmbH und Co. OHG ebenfalls.
Die KGaG jedoch als Aktiengesellschaft.

Ist immer der letzte Name/die Namensbezeichnung ausschlaggebend dafür wonach die Gesellschaftsform handelt oder gibt es ausnahmen?

Bei den ersten zweiformen ist die Haftung ja auf das Vermögen der GmbH beschränkt.

Ich hab bisher leider keine gegenüberstellung für diese mischformen gefunden. Kann jemand ein Buch oder eine webseite empfehlen wo diese mischformen genauer thematisiert werden?
 
Nicht der letzten Namen sondern der Ganze mit den speziellen Eigenheiten wie Kommandit Gesellschaft oder Offene Handels G. sind bestimmend wobei eine GmbH mit Ausnahme der GmbH & Co. KGaA immer eine Personen Gesellschaft ist.
 
Es gibt keine "Mischformen". Es gibt Gesellschaften und diese bestehen aus Personen, sonst wäre es ja keine Personengesellschaft. Es ist nur die Frage, wieviel Gesellschafter es gibt und ob das natürliche oder juristische Personen sind. Wenn sich in eine Personengesellschaft eine juristische Person wie eine GmbH integriert, wird diese halt mit angeführt, da sich im weiteren Verlauf ggf. die Haftungsdimension ändert.

Bei der GmbH & Co. KG ist die GmbH idR der Komplementär, also Vollhafter.

Bei sowas Abstrusem wie GmbH & Co. OHG haften weitere Gesellschafter neben der GmbH trotzdem unbegrenzt.
 
Hi

haftet eine GmbH nicht unbegrenzt?
Wenn 2 Mio Kapital da sind und 2 Mio Schulden, brauchen die dann nur
mit der Gründungseinlage haften?

Dürfen die weiteren Gesellschafter in dem Fall eine GmbH u. Co. OHG auch noch mind. eine GmbH sein?

Cu
 
Hi

weil jemand Müller heißt, muß er nicht Müller sein?

Die Frage steht noch im Raum:

Wenn 2 Mio Kapital da sind und 2 Mio Schulden, brauchen die dann nur
mit der Gründungseinlage haften? :)

Cu
 
Dürfen die weiteren Gesellschafter in dem Fall eine GmbH u. Co. OHG auch noch mind. eine GmbH sein?
ja

Bei der GmbH & Co. OHG können sich auch z. Bsp. 2 GmbHs zusammenfinden. Jeder Gesellschafter haftet dann mit seinem vollen Gesellschaftsvermögen gesamtschuldnerisch, also dem Stammkapital und allen Gewinnrücklagen usw.
Sinn machen GmbH & Co. OHG nur, um Veröffentlichungspflichten zu umgehen, da Personengesellschaften geringere Publizitätspflichten haben.

edit: sie haften mit 2 Mio.
 
Hi

Danke,

dann könnte man also sagen, bei einer GmbH bedeutet die Haftungsbeschränkung nicht, das die Gesellschaft/das Unternehmen nur beschränkt haftet, sondern die Haftungsbeschränkung ist evtl. auf die Einlage der Gesellschafter beschränkt, lt. Gesellschaftervertrag/Handelsregistereintrag, und somit die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter (mit der Einlage und nicht dem Privatvermögen/Gesellschaftsvermögen bei juristischen Personen) und bezieht sich grundsätzlich nicht auf Gesellschaft/das Unternehmen selbst.

Cu
 
Ja, so kompliziert verschachtelt kann man das sagen.
 
und warum sollte man? damit leute, die den unterschied zwischen kapital- und personengesellschaft nicht kennen seltsame fragen stellen können, deren antworten sie nicht verstehen ("beschränkte haftung? also ist eine haftungsbeschränkung?" -.-)? sorry, longi... aber diese 1.-ausbildungsjahr-fragen hätest du dir ohne probleme in 5 sekunden bei google oder auch wikipedia zusammensuchen können, ohne den thread zu hijacken -.-
 
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