Gesetzeslage Blitzableiter

NuminousDestiny

Lt. Commander
Registriert
Nov. 2008
Beiträge
1.459
Hallo,

aufgrund des "schönen" Wetters gestern ist in unserer kleinen Runde das Thema von Blitzableitern aufgetaucht und dass diese auch bei Privathäusern Pflicht sein sollen. Das kann ich so nicht wirklich glauben und habe entsprechend gesucht.
Ein Gesetzestext dazu fand ich bisher aber nicht.

Lediglich folgender Artikel nahm auf die "Pflicht" Bezug:

http://www.zuhause.de/blitzableiter-sind-nicht-vorgeschrieben-aber-sinnvoll/id_47029488/index

Ein entsprechender Verweis auf die Gesetzeslage findet man dort aber auch nicht und das Datum des Artikels fehlt auch. Ansonsten findet man noch Bücher, die dieses Thema behandeln. Aber nein ich möchte deswegen doch kein Buch kaufen.

Kann mir hier jmd. die Gesetzesgrundlage nennen?

Grüße
~
 
Alles eine Frage, wer zahlt den Schaden, wenn er denn da ist.

Ohne technische Vorkehrungen bleibst Du als Besitzer der Immobilie drauf sitzen. Da brauchst Du kein Gesetz für. Schau mal in Deine V-Police hinein.
 
Dass die Versicherung damit wahrscheinlich ein Problem hat ist mir klar, zumal sie es ja ausdrücklich ausschließen kann.
Nur stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt ein Gesetz gibt, das einen Eigentümer eines Privathaushaltes dazu verpflichtet.

Eben wie bei Rauch-/Brandmeldern ;)
 
Im Text steht doch:
Ein Blitzableiter ist deshalb unbedingt ratsam, auch wenn er in Deutschland nicht per Gesetz vorgeschrieben ist.

Ergo ist ein Blitzableiter nicht Pflicht.
 
NuminousDestiny schrieb:
Nur stellt sich für mich die Frage, ob es überhaupt ein Gesetz gibt, das einen Eigentümer eines Privathaushaltes dazu verpflichtet.

Eben wie bei Rauch-/Brandmeldern ;)

Das steht doch in dem Artikel. Es ist nicht vorgeschrieben.

Rauchmelder sind heute Pflicht. Mit einer Karenzzeit für bestehende Immobilien.

Du musst auch keine Vollkasko für Dein PKW abschließen. Eben immer eine Frage, wer zahlt im Falle eines Schadens. Hat Dein V-Police eben einen Passus, der Blitzableiter vor schreibt, dann darfst Du zahlen. Man muss ja nicht alles per Gesetz regeln.
 
Hat Dein V-Police eben einen Passus, der Blitzableiter vor schreibt, dann darfst Du zahlen.

Was aber auch nicht Standard ist bei Gebäudebrandversicherungen. Auch unser Versicherer der PV-Anlage schreibt keinen Blitzableiter vor und gibt auch keine Vergünstigungen, falls einer montiert ist. Der vorherige Versicherer hat auch schon im Schadensfall gezahlt.
Pflicht ist ein Blitzableiter also auf keinen Fall.
 
Soweit ich weiss ist Blitzschutz unter Umständen Pflicht nach Baubestimmungen der Länder. Da kommt es nicht drauf an ob es Privat ist oder nicht.
 
Zurück
Oben