Gewährleistung Austauschgerät

@bodomalo

Wo steht im Gesetz, dass ein refurbished Gerät okay ist?

Vielmehr muss im Rahmen der Sachmangelhaftung (= umgangssprachlich Gewährleistung) endlich, und nicht etwa erneut, eine sachmangelfreie Ware geliefert werden.

Sofern nicht von Anfang an Refurbished vereinbart war, würde ich das im Rahmen der Sachmangelhaftung nicht akzeptieren.

@Utensil1538

Korrekt, sowas mag es geben, wenn explizit auf Kulanz etc. verwiesen wurde.

Die Begründung für den Start der Sachmangelhaftung und deren Ende lässt sich aus meinem Beitrag weiter oben entnehmen: Es wurde ja gar keine mangelfreie Ware geliefert, welche den Start der Sachmangelhaftung hätte auslösen können.
 
Auf das ausgetauschte Gerät hast Du eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren gegenüber dem Verkäufer.

Wird ein Gerät repariert oder ein Ersatzprodukt geliefert, hat der Kunde erneut zwei Jahre lang Anspruch auf Gewährleistung, wobei sich der Neubeginn der Verjährung bei der Nachbesserung auf den gerügten, nicht beseitigten Mangel erstreckt und auf infolge des Nachbesserungsversuchs neu entstandene Mängel beschränkt ist (vgl. MüKoBGB/Westermann, 8. Aufl. 2019, BGB § 439 Rn. 36 m. w. Nachw.; BeckOK BGB/Faust, 68. Ed. 1.11.2023, BGB § 438 Rn. 59-63 m. w. Nachw.).
 
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