Gewährleistung Austauschgerät

Crimson_Sabbath

Lieutenant
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Hallo zusammen,

da ich im Internet diverse Meinungen gefunden habe (auch alle aus unterschiedlichen Jahren), dachte ich mir ich befragte mal die CB Community.

Im Winter 2014 hatte ich mir im Saturn eine elektrische Zahbürste gekauft.
Diese ging im Sommer 2016 kaputt (Ging spontan an und aus, hat nur noch sporadisch geladen,...) und wurde gegen ein Neugerät ausgetauscht.
2017 ging sie wieder kaputt (gleicher Fehler) und wurde wieder ausgetauscht.
2018 ging sie wieder kaputt (gleicher Fehler) und jetzt gab es die Info dass es kein Gewährleistungsanspruch mehr gibt.

Meine Frage:
Fängt die Gewährleistung nicht bei einem Neugerät neu an zu laufen? Immerhin ist es a) ein Neugerät und b) ist es keine "Reparatur aus Kulanz" o.ä. die einem Neustart der Gewährleistungsfrist widerspricht.

Der Fairness halber sei erwähnt, dass Saturn sich bei den ersten beiden Austauschen nett verhalten hat und das ganze zügig von der Bühne ging. Nur jetzt stellt sich Saturn queer (zu Recht oder unrecht, bin ich mir sehr unsicher. Ich würde dort ungerne einen Aufstand machen und mit den Damen am Serviceschalter zu unrecht diskutieren, die sind schließlich nur "die armen Säue" die alles abbekommen^^)

LG Crimson
 
Gewährleistung ungleich Garantie.

Kurzum du hast keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr und Garantie wahrscheinlich auch nicht (es sei denn der Hersteller gibt 5 Jahre und länger) - meistens sind es 2 Jahre. und die Zeit beginnt nicht von Neuem! Gilt immer ab Kaufdatum bzw. ab Erhalt der Ware.
 
Das kommt darauf an. Ich kenne es auch vom Media Markt, bei dem ich mal ein Austauschgerät mit einer Rechnung über 0€ bekommen habe - das ist wie neu gekauft, nur das ich nichts gezahlt hab, mit allen Rechten und Pflichten. (stand auch nirgends Gegenteiliges)

Die Garantie wiederrum sollte Geräte gebunden sein, wie sieht es damit aus?
 
Das kann man schon ausführlicher kommentieren, gewisse Gedanken können ausnahmsweise schon im Weg stehen, jedoch -
in aller Kürze - ist regelmäßig in der Tat von einem Neubeginn der Verjährung auszugehen, inklusive Beweislastumkehr bezüglich den ersten sechs Monaten nach Übergabe.

PS: @hallo; Das wäre streng genommen kein Kaufvertrag, sondern eine Schenkung ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieser Meinung bin ich auch. Es sind ja jeweils Neugeräte, die du im Austausch bekommen hast und meiner Meinung nach, sollte für jedes Neugerät auch eine neue Gewährleistung beginnen
 
Es hängt am Kaufvertrag und nicht am Produkt, sonst könnte man ja ewig so durchtauschen bis es das Produkt nicht mehr gibt und der Hersteller / Verkäufer einem das Geld ausbezahlt.
 
^^ ich sehe schon das die Meinungen auseinander gehen, auch wenn der Großteil der Meinung ist dass die Frist nicht neu beginnt.

was ich gefunden hatte: Das Datum des Kaufvertrages zählt (wie Benzer und andere schon sagten). Aber es gibt es einen schönen Ausdruck wie "Erkennt der Verkäufer Ihren Anspruch auf Nacherfüllung im Rahmen der Gewährleistung an, so beginnt die Verjährungsfrist erneut zu laufen". Das ganze machte mich stutzig. Wenn der Verkäufer mir ein Neugerät zukommen lässt weil das alte defekt ist, ist das nicht eine Anerkennung meines Anspruchs auf Nacherfüllung?
 
Davon ist regelmäßig auszugehen.

Was benzer anspricht, findet man unter dem Begriff der Kettengewährleistung. Im Grundsatz ist es aber so, dass die Verjährung neu beginnen kann.
 
Benzer schrieb:
Es hängt am Kaufvertrag und nicht am Produkt, sonst könnte man ja ewig so durchtauschen bis es das Produkt nicht mehr gibt und der Hersteller / Verkäufer einem das Geld ausbezahlt.

Mal etwas OT gefragt, aber hat es ein Hersteller, der so einen Mist produziert, dass er immer wieder am gleichen Fehler verreckt es irgendwie anders verdient?
 
"auch wenn der Großteil der Meinung ist dass die Frist nicht neu beginnt."

Es steht drei gegen zwei, oder? :D
 
2017 sagt jetzt erst mal nichts aus.

Wann denn genau 2017?

Ansonsten:

Aus der Zeit der Gewährleistung ist der Händler hier schon lange raus, würde ich sagen.
Das Teil wurde vermutlich auf Grund einer Garantie getauscht. Aber nicht Aufgrund Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du hast doch sicherlich Belege zum
Austausch erhalten oder ?
Lade die doch mal hoch
Dann können wir mehr dazu sagen....
 
Für die Gewährleistung spielt das keine Rolle. Der Händler haftet hier max. 24 Monate ab Kauf, egal wie oft das Ding getauscht wurde.
Sonst würde ja jeder seinen Krempel nach 23 Monaten zum Händler bringen und irgendwas von einem dubiosen sporadischen Fehler behaupten um die Garantie auf ewig hinaus zu ziehen.

Wenn die Zahnbürste aber eine Herstellergarantie hat, die du direkt und ohne Rechnung über die Seriennummer in Anspruch nehmen kannst dann hast du hier noch eine Möglichkeit.
 
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es gibt sehr wohl revolvierende Gewährleistung. Auch bei Kaufverträgen kann, bei Austausch im Rahmen der Gewährleistung - eben jene neu beginnen.
 
Dass der Verkäufer platt ausgedrückt einfach nur mal mangelfreie Ware liefern muss, um das vermeintliche Problem zu lösen, wurde ja bereits angesprochen. Vllt kommt man irgendwann an einen Punkt, wo man sagt, die Lieferung einer mangelfreien Ware sei offenbar unmöglich. Aber dazu wäre erst mal der Verkäufer am Zug.

Der sollte übrigens auch gute Anhaltspunkte liefern, warum er sich nicht an der Gewährleistung festhalten lassen will - wenn er erst jetzt im Nachhinein mit "Kulanz" kommt, erscheint mir das etwas spät. Und den Kunden als Laien, der einfach nur irgendwie einen Defekt geltend macht, auf Garantie und von Gewährleistung weg zu lenken (weil die eben doch, wie so oft gesagt, häufig "unnötig" bessere Rechtsfolgen für den Käufer zeitigt), würde mich ebensowenig überzeugen.
 
Moin zusammen,

um das Thema mal zum Abschluss zu bringen:
wir haben den Rechnungsbetrag ausgezahlt bekommen (mit der wörtlichen Aussage "Aus Kulanz geben erstatten wir Ihnen den Rechnungsbetrag weil sie viel Pech mit den Zahnbürsten hatten").
Die Frau am Telefon meinte auch dass es eine schwierige Situation sei mit der Gewährleistung und sie sich auch nicht sicher sei, wir sollten zum Schalten kommen und uns eine Gutschrift abholen (das war auch mit der anfänglichen SMS gemeint, aber der Wortlaut "Die Reparatur Ihres Gerätes ist leider nicht möglich. Bitte kommen Sie in unser Servicecenter und bringen Sie den Kundenbelegt mit" klingt nicht unbedingt nach Gutschrift.
Die Dame am Service wollte uns auch erst keine Gutschrift erteilen (so alt --> keine Gewährleistung), erst als ich ihr sagte dass Sie im System schauen sollte weil die Kollegin es anscheinend vermerkt hatte, haben wir das Geld bekommen.

Kleine Anmerkung am Rande:
Wir haben direkt im Laden geschaut ob wir dort eine neue Zahnbürste kaufen konnten, allerdings wird gerade der ganze Laden umgebaut und die Abteilung der Zahnbürsten ist leider gerade nicht verfügbar^^.
 
Glückwunsch! und Danke für die Rückmeldung :)

Letztlich ist dies genau die Vorgehensweise, mit der man das Problem der Kettengewährleistung vermeidet: Geld statt Nacherfüllung. Man hätte sich natürlich auch hier wieder streiten können - der Rücktritt steht in solchen Situationen schließlich nur dem Käufer zu -, aber ich denke, man kann zufrieden sein.
 
Ok...Geklärt ist die Frage nun aber doch wieder nicht. Habe das gleiche Problem mit einem Google Pixel Handy. Innerhalb Gewährleistung getauscht (die senden dann ein Ersatzgerät zu, und sie dürfen laut Gesetz auch ein "Refurbished" Modell zusenden im Zustande "Wie Neu"...das war halt irgendeines mit offener Packung oder Rücksendung, sah absolut neu aus, wurde aber als "Refurbished" als Austausch innerhalb Gewährleistungsfrist anerkannt) Und jetzt nach 1.5 Jahren der selbe Fehler. Lädt nicht mehr. Diesmal sagen sie Gewährleistung wäre abgelaufen und sie beziehen sich auf das original Kaufdatum +2 Jahre.

Ich häng das einfach da dran, denn aus Kulanz erhalte ich nichts ;-)
 
Was ist ungeklärt? Wo du doch nun schon einen passenden Thread gefunden hast? 😅
 
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