Gewährleistung des Händlers

IntelCorei5

Cadet 1st Year
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Juli 2013
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Hallo zusammen,

ich habe da mal eine Frage.
Habe mir am 29.05.2013 beim Händler in der Stadt eine Grafikkarte, Typ: Palit GTX 660 Ti JetStream gekauft.
Diese hat von Anfang an bei Spielen Treiberabstürze produziert.
Teilweise mit automatischem Neustart.
Kann keine 2 Minuten spielen.
Benchmarks laufen problemlos durch.

Ich gehe zum Händler um zu reklamieren.
Habe die Karte da gelassen.
Zwei Tage später bekomme ich einen Anruf, wo mir gesagt wird, die Karte wäre
vollkommen in Ordnung. Ich die Karte wieder abgeholt.
Man sagte mir, die Karte wäre in zwei Systemen getestet worden.
Der Händler hat die Karte aber nie mit Spielen getestet, nur mit Benchmarks.
Der Verkäufer sagte mir, ich solle Treiber 310.90 von Anfang des Jahres versuchen.
Selbe Geschichte
Treiber stürzt immer noch ab.

Also wieder hin (ist ja noch Gewährleistung).
Pustekuchen, der Händler bietet mir an, für 39 Euro meinen Rechner zu checken.
Eigentlich müsste er wenn dann die Kosten dafür tragen.
Er besteht darauf das sie Karte heile ist, was sie aber definitiv nicht ist.
In dem Rechner meines Schwagers passiert genau der selbe Fehler.
Es handelt sich um sechs Spiele von Skyrim, über Crysis 3, bis Bioshock Infinite
Und mit meiner GTX 650 läuft alles super.

Er kommt seiner Gewährleistungspflicht nicht nach.
Habe 272 Euro bezahlt und die Beweislastumkehr greift nach einem halben Jahr.
Was kann ich machen?
 
Gehe mal den anderen Weg und wickel es über die Hersteller-Garantie ab und wende dich direkt an Palit, vielleicht hast du da mehr Glück und der tauscht dir die Karte aus.
 
Also wenn er deinen PC checkt muss er nichts zahlen, der PC wurde da nicht erworben das ist ein Service den er dir anbietet für den du zahlen darfst.
Hat denn Grafikkarte keine Garantie oder bietet der Hersteller gar keine Garantie an? Ansonsten hast du in den ersten 6 Monaten viele Möglichkeit von Reklamieren über 3 malige Besserung und dann einen Umtausch etc. Zur Not würde ich ihn mal belehren mit dem passenden Paragraphen :-)
 
Wenn er nicht nachbessern kann, kannst du zurückgeben. Jedoch stell ich mir grad die Frage wie man wirklich beweisen kann dass die Karte defekt ist und nicht irgendeine Inkompatiblität verantwortlich ist
 
Soweit ich weiß darfst du nach zwei fehlgeschlagenen Reperaturversuchem zum Kaufvertrag zurück treten. Probier es gerne mal über den Hersteller, wenn du möchtest. Wenn du ausschließen kannst, dass es nicht an einem PC liegt (bei nem Freund oder ähnliches testen), dann trete vom Kaufvertrag zurück.

@ D1rty
Nach der Gewährleistung muss der Händler in den ersten sechs Monaten beweisen, dass die Karte nicht defekt ist.
 
dann ruf den händler an mach nen art termin nehm dein spiel mit fals auf dvd oder so vorhanden dann soll er mit seine ngetesteten rechnern das spiel testen

wenn er sich schon so quer stellt
 
Er ist der Meinung, wenn der Benchmark durchläuft, ist die Karte auch nicht kaputt.
Das Problem ist, er sagt, dass sie auf der Arbeit bestimmt nicht spielen werden.
Und der Hersteller würde das auch nicht machen.


Hier ein Auszug von der Palit Homepage:
XpertVision/Palit liefert ausschließlich an Importeure und Großkunden in Europa,- nicht an Endkunden, deshalb können Garantieansprüche jeweils nur bei dem Erstkäufer geltend gemacht werden.

Sollten Sie ein defektes Produkt haben, so wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Produkt bezogen haben. Vergessen Sie nicht die Originalrechnung! Ohne Kaufbeleg ist Ihr Fachhändler nicht verpflichtet Garantieleistungen zu gewähren.

Eine Reklamation ist nur über den Reklamationsservice des Lieferanten möglich, eine Reklamation über die XpertVision GmbH ist NICHT möglich!!!


Wie gesagt, im Rechner meines Schwagers, selbes Problem.
Er kann nicht beweisen, das die Karte heile ist, wenn er sie nichtmal mit Spielen (wofür sie gemacht ist) testet.
Von da her, ist das ja auch kein Reperaturversuch.
Den verweigert er ja quasi, indem er mir sagt, die Karte wäre heile.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verlange sofortige Nachbesserung und erkläre ihm ganz genau, wann welche Probleme auftreten.
Wenn er dann sagt, er kann keine Spiele testen (ein richtiger Benschmark würde reichen), mache ihm klar, dass das nicht dein Problem ist.
 
Das habe ich versucht, er lässt einfach nicht mit sich reden.

Ohne Anwalt ist da wohl nichts zu machen.
Habe aber eigentlich keine Lust die Anwaltskosten zu löhnen.
 
Kommt bei dem Neustart irgendein Fehler oder gar Bluescreen, denn man als Ansatzpunkt nehmen könnte?

Hatte das damals auch bei meiner GTX470 - nach paar wochen Treiberabstürze und irgendwann dann Bildfehler - war defekter VRAM bei mir.
 
hatte dies leider auch mit meiner 7970 mir wurde auch eine defekte geleifert die mitarbeiter des geschäfts 8 wo ich mit sicherheit nie wieder was kaufne werde also 1 mal und nie wieder ) die meitne auch es sei normal das ne grafikkarte im leerlauf 100 grad hatt und laut sein muss wien jet etc pp

als ich dann mich direkt an den geschäftsführer gewant habe und mit anwalt gedroht habe wa 2 tage später neue karte da

soltest du auch mal probieren mim anwalt drohen hilft oft schon vorallem da die wissen das du im recht bist

ist leider so du als kunde bist so lange könig bis zu den punkt wo du gezahlt hast danach biste nur noch lästig
 
Nein, Bluescreen kommt keiner.
Kann alles machen, ausser spielen.
Manchmal komme ich dann in den Desktop und da steht.
Der Anzeigetreiber wurde nach einem Fehler wiederhergestellt.
In der Windows ereignisanzeige steht nvlddmkm.sys (der Treiber) als Fehlerquelle.
Habe aber schon zig Treiber probiert.
Und mit der GTX 650 habe ich, wie gesagt keine Probleme.

Will auch garnicht weiter rumtesten, da ich schon alles durch habe.
Neues Netzteil (Thermaltake Berlin 630 Watt), neuer Arbeitsspeicher (Corsair Vengeance LP 1x8 GB 1600 MHz)

Es ist schlicht Fakt, das die Karte einen weg hat.
Und der Händler will das halbe Jahr der Beweislastumkehr rum kriegen.

Verkaufen kann ich die Karte auch nicht, da ich mir ja sicher bin, das sie defekt ist.
 
Während der ersten 6 Monate der Gewährleistung hast DU das Recht zu bestimmen wie diese abgewickelt wird:

1. Durch Tausch gegen eine neue oder eine neue gleichwertige (anderes Fabrikat), gleichwertig meint vorrangig den Preis.

ODER 2. Durch Reparatur.

Nochmal: Während der ersten 6 Monate liegt die Wahl bei Dir gemäß Gesetz! Nach 2maligen Nachbesserungsversuchen kannst Du vom Kauf zurücktreten und Dein Geld zurück verlangen! Auch das ist Deine Sache und nicht die des Händlers. Wenn Du ihm 2 mal die Karte zur Nachbesserung gibst ist damit die Nachbesserung für den Händler abgelaufen, egal was er damit macht, also Benchmark, Spielen oder ins Regal legen ohne was zu machen. Deshalb nehme einen Zeugen, z.B. Deinen Schwager mit.
!
Der kann bezeugen das die Karte beim Spielen nicht läuft und er ist als Zeuge bei den Gesprächen mit dem Händler dabei!

Fordere den Händler unter nochmaliger Benennung des Fehlers nach der 2.erfolglosen Nachbesserung im Beisein des Zeugen ganz klar und deutlich auf, die Karte zurückzunehmen und Dir das Geld zurückzuerstatten. Formal richtige Begründung: Du tritts vom Kauf zurück. Keine weiteren Kompromisse.

Will der Händler das nicht, fordere ihn sofort per Einschreiben mit Rückschein auf die Karte zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Setze ihn dafür eine Frist von 14 Tagen. Du brauchst was Schriftliches!!! Tut sich weiterhin nichts beim Händler bleibt Dir nur noch die Verbraucherzentrale zur Hilfeleistung oder ein Rechtsanwalt (Hast Du Rechtsschutzversicherung?). So traurig das ist aber anders geht es dann nicht!

ERGÄNZUNG UND NACHTRAG: Überlege doch mal, ob Du vielleicht eine andere gleichwertige (meint gleich teure) karte eines anderen Herstellers nehmen könntest. Dann hättest Du hoffentlich eine funktionierende Karte und der Händler keinen Verlust da keine Geldrückgabe. Wäre vielleicht doch ein Kompromiß! Aber wieder Schwager als Zeugen mitnehmen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Rechner zum Händler mitnehmen, am besten gleich zusammen mit deinem Schwager, und vorführen ist keine Option?
Danach kann man ja immer noch eine härtere Gangart einschlagen - sofern du den Händler in Zukunft noch brauchen könntest.
 
PALIT bietet kein endkunden Support, man MUSS zum Händler
 
Warum dem Händler irgendwas beweisen? Es geht nicht, er muss beweisen das es anders ist. Schick ihm ein Einschreiben mit der 14 tägigen Frist dir das Geld für die Karte zu erstatten. Kommt er dem nicht nach, geh zum Anwalt.
 
Die Idee war, dass er den Händler vll. noch 'braucht', immerhin hat er/sie den PC ja bei einem zusammenstellen lassen. Also den Händler nicht verärgern. Natürlich ist der Händler eigentlich in der Beweispflicht. Daher sollte er/sie prinzipiell die anderen Vorschläge befolgen.
 
Nein, den Rechner habe ich woanders gekauft.
Die Karte habe ich selbst (und auch richtig) eingebaut.

Und das Problem ist, das er die Karte nur mit Benchmarks testet und sich weigert sie mit Spielen zu testen.
Würde er sie mit Spielen testen, hätte er den Beweis.
 
DU musst NICHTS beweisen. Du sagst, sie ist kaputt. Er hat sie ordentlich zu testen. Ende.
Wenn er das Gesetz nicht kennt, zeige es ihm. Ich würde allerdings nicht mehr so nett sein.

Darf ich mal fragen, welche Stadt das ist, wo sich diese Händler befindet?

Übrigens bin ich mir sicher, dass dein Fehler auch mit einem "richtigen" Benchmark reproduzierbar ist.
 
In Hannover ist der Händler.
Den Namen nenne ich jetzt mal nicht, aber für Hannoveraner, er trägt den Namen eines amerikanischen Kampfjets.

Bei mir liefen die Benchmarks auch problemlos durch.
 
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