GEZ-Frage

MQ6

Lt. Junior Grade
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Dez. 2006
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446
Moinsen!

Meine Freundin und ich gehören zu den wenigen, die "korrekt" GEZ latzen.

Dabei zahlt meine Freundin den "vollen" Betrag, da sie für IHRE Geräte (=TV, PC, Autoradio) und die von uns GEMEINSAM genutzten Geräte (noch ein TV) zahlt. Ich selbst zahle einen geringeren Betrag, da ich nur für MEINEN PC und MEIN Autoradio latze. Somit zahlt sie im Quartal den Betrag von 51,09 Euro, ich selbst irgendwas um 17 Euro.

Jetzt ist sie allerdings wieder Schülerin und kann sich somit von der GEZ befreien lassen.

Frage: wenn sie sich hat befreien lassen, packt die GEZ dann MICH in die Rolle des "Vollzahlers" oder sparen wir tatsächlich ihre 51,09 Euro und ich bleibe bei meinen 17 Euro?

Hat damit schon mal jemand Erfahrungen gemacht? THnX! :)
 
Weil wir damit exakt dem Punkt 5 der Gebühren-FAQ entsprechen:

5. Welche Gebührenpflicht besteht in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio, ein Fernsehgerät oder ein neuartiges Rundfunkgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Der andere Partner muss seine weiteren Rundfunkgeräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
 
Es zahlt doch immer nur eine Person, oder nicht?

mfg

Edit/
Ach jetzt sehe ich es:
Der andere Partner muss seine weiteren Rundfunkgeräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, das ist nicht richtig. Siehe Auszug FAQ in meinem Posting oben.

EDIT: das sieht natürlich anders aus, wenn man verheiratet ist, was wir aber nicht sind. Stichwort "nichteheliche Lebensgemeinschaft"...
 
naja ! weiß nicht warum du so verwirrendes bsp reinhaust von wegen deine freundin zahlt ! aber dann doch nicht weil schülerin! entweder muss sie zahlen oder nicht !

du musst dann halt zahlen is doch klar !
 
Du solltest unterscheiden, bei einer nichtehelichen Gemeinschaft wird von dem kassiert, der das Einkommen hat, also bist Du der Zahler und nicht mehr die Freundin, da sie ja als Schülerin kein Einkommen hat, kann sie sich befreien lassen, Du zahlst dann aber den normalen Tarif von 51,xx€, ihr spart dann eben nur die 17€, da ja der Zweitgerätetarif nicht zutrifft, weil die Erstgeräte wegfallen.
 
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