gibt es dieses Gesetz bei der Bundeswehr?

playerselo

Cadet 3rd Year
Registriert
Okt. 2008
Beiträge
49
Guten tag Leute,


habe letztens einen Brief für die Musterung von der Bundeswehr bekommen und hatte mir darüber gedanken gemacht ob es ein Gesetz gibt wie man den Wehrdienst überspringen kann. Bin Einzelkind, meine Eltern haben einen Behindertenausweis (beide 50%), Mutter Rentnerin, Vater Arbeitslos, deshalb muss ich als Einzelkind auf sie aufpassen. Kann ich mit desem Gesetz den Wehrdienst überspringen und nicht machen??
 
§12 Wehrpflichtgesetz
Das ist aber nur ein Zurückstellung, eine Befreiung (nach §11) kann da nicht garantiert werden.
 
Und dort im Gesetz: Unterabschnitt 3

Wehrdienstausnahmen
§ 9 Wehrdienstunfähigkeit
§ 10 Ausschluss vom Wehrdienst
§ 11 Befreiung vom Wehrdienst
§ 12 Zurückstellung vom Wehrdienst
§ 13 Unabkömmlichstellung
§ 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz
§ 13b Entwicklungsdienst
 
Wobei in seinem Fall aber höchstens §12 in Frage kommt... eben ein Zurückstellung. Befreiung is da nicht so einfach drin.
 
Hast du irgendwelche Allergien ?
 
ich würd schauen das ich bei der tauglichkeitsprüfung einfach so viel mist mache wie geht. dann stellen die dir nen 4er oder 5er aus und du bist aus dem schneider.
ich selbst hatte ne 3 und wurde noch immer nicht eingezogen. bin jetzt 29 und noch nie beim bund gewesen. jetzt bin ich zu alt für den scheiß. *hätte nie geglaubt das ich das vor meinem 30. mal sagen würde*
 
Bei mir hat das nicht gereicht, wurde T2 gemustert und prompt eingezogen ;)
Sinnvoll um ausgemustert zu werden sind auf jeden Fall Allergien oder sonstige Bescheinigungen vom Arzt (die ich alle nicht hatte :D).
 
Zurück
Oben