Grafikkarte über Ebay verkauft

Kombra schrieb:
Das heißt tatsächlich inzwischen "Sachmangelhaftung" und nicht mehr "Gewährleistung" wenn man es wirklich sinnvoll und sicher ausschließen möchte.

Vielen Dank für die Ergänzung. Das wusste ich noch nicht. Kriegt von mir den Daumen hoch!
 
Hier ist wieder so viel Gelaber.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Sache sachmangelfrei sein? Was wären mögliche primäre und sekundäre Rechtsfolgen bei einem Mangel? Und wie ist der aktuelle Zustand der Sache?

Wer kann Verträge einseitig widerrufen, kündigen oder was auch immer? eBay?

Wie will eBay ihm das Geld wieder wegnehmen?


Und überhaupt: Wer sind eigentlich die Vertragsparteien?


Der TE hat Geld (per Überweisung erhalten) und die Karte. Ich wüsste da ja ganz genau wer mich mal kann.
 
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Yiasmat schrieb:
Denn das Geld bekommst du nun von eBay direkt und jeder Käufer hat 180 Tage Käuferschutz. Egal mit was der Käufer bezahlt.
Was bedeutet das für mich als Verkäufer?
Muss ich (als Privatverkäufer) meine verkauften Artikel innerhalb der Zeit zurück nehmen wenn etwas kaputt geht oder der Käufer sonstige Zicken macht?

Ich wollte die Tage meine alte Grafikkarte rein stellen, da die dort aktuell zu einem guten Kurs weg geht. Wenn sich nun einer das Teil schnappt und die ein halbes Jahr minen lässt bis sie abraucht, muss ich das Geld dann trotzdem zurück zahlen?

Generell klingt das nicht so gut. Da werde ich mal sehen, ob ich sie nicht auch zum guten Preis bei Kleinanzeigen losbekomme.
 
Am besten gar nicht mehr Ebay nutzen, wenn dann Kleinanzeigen(Abholung)oder halt hier im Forum.

Zum Eingangsthema: Wieso hast du die Kohle eigentlich zurückgezahlt, Du hast die doch per Überweisung bekommen oder nicht. Hast also deine Druckmittel(Geld und später Graka) hergeschenkt. Du hättest ebay darlegen können, dass die Karte einwandfrei funktioniert. Hätte ihm die Karte zurückgeschickt und gut. Sei froh,dass du nicht auf die Fresse geflogen bist(karte defekt). Korrigiert mich, wenn ich die Lage falsch interpretiere..ist schon spät.
 
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turbo1 schrieb:
Am besten gar nicht mehr Ebay nutzen, wenn dann Kleinanzeigen(Abholung)oder halt hier im Forum.

Zum Eingangsthema: Wieso hast du die Kohle eigentlich zurückgezahlt, Du hast die doch per Überweisung bekommen oder nicht. Hast also deine Druckmittel(Geld und später Graka) hergeschenkt. Du hättest ebay darlegen können, dass die Karte einwandfrei funktioniert. Hätte ihm die Karte zurückgeschickt und gut. Anyways sei froh, Korrigiert mich, wenn ich die Lage falsch interpretiere..ist schon spät.
Es ist noch garnicht zu spät. Ich habe die Grafikkarte und noch das Geld und Ich habe beweise geschickt, dass die Grafikkarte eindeutig funktioniert und die sind das grade am bearbeiten. Aber die Mitarbeiter mit denen ich telefoniert habe haben mir gemischte Signale geschickt mit tendenz dass ich in der knade des Käufers liege. Nur eine hat mir angeboten beweise zu schicken der Rest hatte im Grunde gesagt das ich es akzeptieren muss. Und Ich glaube Ebay kann das Geld wieder vom meinem Konto zurück buchen.
 
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Ist doch gut, dann hast du doch alle Trümpfe in der Hand. Sollten die dir den Betrag vorzeitig per lastschrift abbuchen, kannst du das notfalls zurückbuchen lassen +5€ in die Kaffeekasse von Ebay.;)
 
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whatever2 schrieb:
Und Ich glaube Ebay kann das Geld wieder vom meinem Konto zurück buchen
Ja das kann eBay. Allerdings kannst du diese Lastschrift auch zurückgeben. Mit allen Konsequenzen die eBay dann zieht.
 
cartridge_case schrieb:
Hast du denen einen Abbuchungsauftrag erteilt? Wenn nein, wird/sollte das nicht passieren. ;)

Hat er. Bei der Verifizierung des Giro Kontos. Denn bei der Umstellung auf das neue Bezahlsystem musst du zuerst ein Girokonto hinterlegen. Ist das getan sendet eBay dadrauf 2 Beträge (viele kennen das noch von PayPal wo man damit auch sein PayPal Konto verifiziert hat) die du anschließend auf eBay eingeben musst. Danach bucht eBay diese 2 Beträge wieder ab und das hinterlegte Girokonto, was nun zur Auszahlung genutzt wird, ist verifiziert.

All das geht von Dir als Verkäufer aus denn ohne das kannst du gar nicht mehr auf eBay verkaufen! Zieht der TE das Geld nun zurück ist er garantiert sein eBay Konto los. Ob danach noch mehr kommt... Keine Ahnung.
 
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Idon schrieb:
Hier ist wieder so viel Gelaber.

Zu welchem Zeitpunkt muss die Sache sachmangelfrei sein? Was wären mögliche primäre und sekundäre Rechtsfolgen bei einem Mangel? Und wie ist der aktuelle Zustand der Sache?

Wer kann Verträge einseitig widerrufen, kündigen oder was auch immer? eBay?

Wie will eBay ihm das Geld wieder wegnehmen?


Und überhaupt: Wer sind eigentlich die Vertragsparteien?


Der TE hat Geld (per Überweisung erhalten) und die Karte. Ich wüsste da ja ganz genau wer mich mal kann.


Hast du mal gelesen, was bisher "passiert" ist?
Ebay selber darf z.b die Beträge wieder nehmen ! Wurde auch im oberen Betrag so von @Yiasmat so erklärt.
 
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whatever2 schrieb:
Es ist noch garnicht zu spät. Ich habe die Grafikkarte und noch das Geld und Ich habe beweise geschickt, dass die Grafikkarte eindeutig funktioniert und die sind das grade am bearbeiten. Aber die Mitarbeiter mit denen ich telefoniert habe haben mir gemischte Signale geschickt mit tendenz dass ich in der knade des Käufers liege. Nur eine hat mir angeboten beweise zu schicken der Rest hatte im Grunde gesagt das ich es akzeptieren muss. Und Ich glaube Ebay kann das Geld wieder vom meinem Konto zurück buchen.

Zuerst einmal grundsätzlich: Wenn Du eine Grafikkarte als funktionsfähig verkaufst, dann muss sie es auch sein, wenn der Käufer sie erhält, da kann man auch nichts ausschließen. Scheinbar hatte der Käufer Probleme mit der Karte (sie lief nicht in seinem System, warum auch immer), ich würde nicht unbedingt davon ausgehen. dass er es sich spontan anders überlegt hat.

Soweit ich das sehe, hast Du nun die Karte, und das Geld. An Deiner Stelle würde ich hier nachgeben und die Rückabwicklung akzeptieren, sofern die Karte einwandfrei zurück kam. Das wird Dir eine Menge Nerven mit ungewissen Ausgang ersparen.
 
Dasselbe ist mir vor gut 30 Jahren (!) passiert !

Daher frage ich Dich nur HAST DU DIE SERIENNUMMER Deiner GraKa vor Verkauf notiert?

Denn was Du wahrscheinlich zurückbekommst ist SEINE defekte GraKa, nicht Deine....
 
GoetzCebu schrieb:
was Du wahrscheinlich zurückbekommst ist SEINE defekte GraKa
Und warum ist sie dann nicht defekt, sondern in Ordnung? :freak:

Thread lesen könnte helfen...
 
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Der Paule schrieb:
Soweit ich das sehe, hast Du nun die Karte, und das Geld. An Deiner Stelle würde ich hier nachgeben und die Rückabwicklung akzeptieren, sofern die Karte einwandfrei zurück kam.

GoetzCebu schrieb:
Denn was Du wahrscheinlich zurückbekommst ist SEINE defekte GraKa, nicht Deine....

Er hat doch im Startpost schon geschrieben:
Erstaunlicherweise funktioniert die Grafikkarte noch Einwandfrei [...]
EBay hat sich beim Verkauf 100€ vom preis geschnappt für was ich dachte wäre ein Verkäuferschutz aber anscheinend war es doch für etwas anders......

Würde ich selber also so nicht akzeptieren.
 
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MichaW schrieb:
EBay hat sich beim Verkauf 100€ vom preis geschnappt für was ich dachte wäre ein Verkäuferschutz aber anscheinend war es doch für etwas anders.....
Der TE hat doch sämtliche Kontaktversuche des Käufers vorher ignoriert, was soll dieser denn sonst machen als Ebay einzuschalten, wenn die Karte bei ihm nicht funktioniert? Die meisten Probleme lassen sich mit Kommunikation gut lösen, zumindest lässt sich nachweisen, dass man an einer Lösung interessiert war, letzten Endes ist dieser also nicht ganz unschuldig an der Situation. Und auch jetzt sehe ich keinerlei Einsicht an dieser Stelle, sondern nur ein "sich im Recht fühlen".

Die Erstattung der Provision muss der TE für diesen Fall mit Ebay klären.

Natürlich kann er auch auf sein Recht bestehen. Nur das wird richtig Zeit + Nerven und ggfs. Geld kosten und da nicht jeder der Recht hat, auch Recht bekommt, würde ich an seiner statt lieber den anderen Weg gehen.
 
Burki73 schrieb:
Hast du mal gelesen, was bisher "passiert" ist?
Ebay selber darf z.b die Beträge wieder nehmen ! Wurde auch im oberen Betrag so von @Yiasmat so erklärt.

Cool. Und auf welcher Grundlage "darf" eBay das?

Wer sind denn die Vertragsparteien im Verkauf über die Grafikkarte?


@Der Paule

Was wäre denn hier Recht? Der TE hat eine funktionierende Grafikkarte verkauft. Und diese funktioniert wohl jetzt gerade in dieser Sekunde auch.

Welches Risiko siehst du aus den vorhandenen Informationen?
 
Idon schrieb:
Der TE hat eine funktionierende Grafikkarte verkauft. Und diese funktioniert wohl jetzt gerade in dieser Sekunde auch.

Welches Risiko siehst du aus den vorhandenen Informationen?

Grundsätzlich den Amtsrichter und vor allem das grobe Fehlverhalten des TE, die Kontaktversuche des Käufers zu ignorieren, so dass im keine andre Wahl blieb, als Ebay mit ins Boot zu holen. Und wenn die GPU im Rechner des Käufers nun einmal nicht funktioniert hat und er kann es ebenfalls belegen, ist es auf einmal nicht mehr so eindeutig und die Kommunikationsverweigerung, macht den TE mit Sicherheit nicht glaubwürdiger....
 
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@Der Paule

Der TE hat jetzt nicht davon berichtet, dass er Briefe erhalten hat. Der Käufer hat doch seine Adresse? Und welche Grundlage hat "grobes Fehlverhalten" überhaupt? Warum konstruierst du daraus so beharrlich eine Kommunikationsverweigerung?

Seit wann muss Hardware im speziellen PC des Käufers funktionieren?

Zu welchem exakten Zeitpunkt muss Ware im Rahmen der Sachmangelhaftung vertragsgemäß sein?
 
@Idon

Ich habe nicht erwähnt, das Ebay da rechtlich o.k handelt. Es geht also weder um dich / noch um Ebay.
Es zeigt nur, das man z.b eine Kontoverfügung oder so, an Ebay "abtritt". So wie es aussieht, holt Ebay da nun wieder Geld.
Also soweit ich das hier nachverfolgt habe.

Ich könnte natürlich auch irren, Also war nichts gegen dich oder Ebay.
 
Idon schrieb:
Der TE hat jetzt nicht davon berichtet, dass er Briefe erhalten hat.
Ist auch nicht notwendig, solltest Du wissen.

Ich konstruiere gar nichts, sondern gebe nur meine Meinung dazu wieder, was wir über den Sachverhalt wissen, was da alles noch gelaufen ist oder nicht, wissen wir nicht. Der TE hat doch geschrieben, dass er absichtlich nicht geantwortet hat, da ist überhaupt nichts konstruiert dran.

Muss man natürlich alles nicht sagen und kann man abstreiten, bloß keine Verantwortung übenehmen...
 
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