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Nö, das sind nur meine eigenen positiven Erfahrungswerte und die Top-Auszeichnungen untermauern das.
Wenn mir die Backwaren einer Bäckerei schmecken und ich das lobend erwähne, bin ich dann der Bäckermeister oder Bäckergeselle?
Wohl eher nicht.
Also spare dir deine haltlosen Unterstellungen und nimm einfach zur Kenntnis, dass man als zufriedener Kunde ein Unternehmen auch mal loben darf. Kritisiert werden die ja mehr als genug, oft auch vollkommen überzogen und pauschal mit den schwarzen Schafen der Branche in einen Topf geworfen.
Ich stelle mir grade die Frage, warum die Karte unbedingt fest geschraubt werden muss, wenn sie nur kurz getestet werden soll. Der TE hätte die Karte auch einfach nur vorsichtig einstecken können und hinten das Monitorkabel anstecken können. für einen kurzen Test hätte das vollkommen ausgereicht. Zur Not das Case auf die Seite legen.
Und das Gesetz zum 14 tägigen Rückgaberecht sieht nicht vor eine Ware stundenlang testen zu können. Und vor allem sieht dieses Gesetz nicht vor, das man die Ware beschädigt zurück senden kann. Und auch nur ein paar kleine wenige Kratzer sind ganz klar eine Beschädigung. Als Käufer würde ich so eine Karte nur deutlich günstiger als B- Ware, bzw. "Rückläufer"- Ware akzeptieren mit einem entsprechenden Preisnachlass. Und der ist ganz klar deutlich höher als 10 oder 20 €.
Sehe ich auch so. Im Ladengeschäft kannst du auch nicht die Graka mal eben einbauen. Für Grafikkarten ist das wohl noch nicht entschieden. Bei einem Katalysator hat der BGH aber Wertersatz zugesprochen. Der Einbau des Kats mit anschließener Probefahrt ging zu weit
Ich bezweifle mal dass der TE sie nur kurz testen WOLLTE.
Gekauft hat er sie ja vermutlich mit der Absicht des dauerhaften Verbleibs im Rechner. Von daher ist das anschrauben natürlich okay.
Dass die Karte in seinem Rechner nicht geht und daher wieder ausgebaut wurde ist nun entweder sein Problem (Kompatibilität) oder vom Händler (defekt).
Man kann nun darüber streiten ob das Festschrauben für eine Prüfung notwendig ist oder ob das bereits als Ingebrauchnahme betrachtet werden kann.
Da es möglich ist eine Grafikkarte kratzerfrei zu prüfen würde ich es als Ingebrauchnahme werten.
Ich bleibe aber dabei: Ich vermute die Graka kam nicht pfleglich verpackt im unbschädigten Originalkarton zurück, sonst hätte man sich diese Stelle vermutlich gar nicht erst genauer angeschaut.
Die Lehre daraus: Wer sich Ärger bei der Inanspruchnahme des Widerrufsrechts sparen will sollte die Ware maximal pfleglich behandeln.
Meine Freundin geht mit den Sachen teilweise auch um "wie Sau" und beschwert sich dann wenns Ärger gibt. Statt das mal zu überdenken kauft sie einfach nur noch bei Amazon (und anderen Buden, die Retouren nicht prüfen) und bezahlt für viele Dinge deutlich mehr als bei anderen Händlern.