Bericht Grafikkarten: Garantiebedingungen von Abwicklung bis Kühlerwechsel

Hmmm merkt asus wirklich wen ich msi afterburner anstelle von gputweak nutze? Ich meine die spannung bring ich trotzdem nicht höher als plus 37mv
 
Oh. Sehr interessant. Ich war der Meinung das nur noch ASUS und EVGA Kühlerwechsel erlauben.
Da für mich ein WaKü Block Pflicht ist bei Grakas ist dies immer ein wichtiger Punkt.




Der_Karlson schrieb:
Ich habe damals meine R9 290 auch rausgesucht, weil es hieß, XFX duldet den Kühlertausch, so wie ihr es auch auf Seite 2 in der Tablelle vermerkt.
Oder ist XFX inzwischen "lockerer"?
Besonders schade da XFX vorher noch die Dual Lifetime Warranty hatte. Die Erlaubte den Kühlertausch ausdrücklich.
 
Ich würde sagen, dass EVGA der klare "Sieger" dieser Übersicht ist. Allein die direkte Garantieabwicklung ist ein Segen. Ich musste sie zwar nur einmal nutzen, hier lief aber alles top. Dass meine nächste Karte wieder von EVGA sein wird, ist quasi so gut wie sicher.
 
ZeroBANG schrieb:
Was mir nicht so ganz in den Kopf geht...

...

also bleiben EVGA und Zotac für GTX 1000 karten übrig wo man Leitpaste wechseln oder Wakü drauf machen darf ohne auf die Garantie zu sche***n.

Seh ich das so richtig?

Genau das dachte ich mir auch...
Für mich liest sich das nämlich als logische Schlussfolgerung so: Großteil der etwas "ahnungsloseren" Kunden die es betrifft siebt man so über die Händler einfach aus. So spart man sich einen Haufen Arbeit sowie Hardware ergo Geld...

Man muss eben sich informieren und für sein Recht kämpfen ansonsten wird das nichts in einer Konsum- bzw. kapitalistischen Gesellschaft. Nur so läuft das.
Super Beispiel der Fall vom User Ferengie hier im Thread. Bei dem versucht man auch noch nochmals mit seinem Unglück Geld zu verdienen. Krass...

Dass es auch Firmen wie EVGA gibt ist dabei sehr lobenswert. Könnten alle machen wenn Sie es "wollen" würden. Bei Neukauf kommt mir auch nichts Anderes mehr in den PC trotz dass die teurer sind.
Auch bei Gebrauchtkarten bin ich bemüht EVGA zu kaufen. Dass die was taugen grad wegem Service sieht man auch an dem gegenüber anderen Herstellern niedrigerem Wertverlust.


@Topic: Vielend Dank, toller Artikel! Erspart sicherlich vielen in Zukunft ne Menge Ärger. Vor allem auch hier in den Kommentaren eine Menge mit zu nehmen. Ich jedenfalls hab nun ENDLICH eine einzige Anlaufstelle zumindest für Grafikkarten und muss nicht mehr mühevoll Homepages und Foren durchstöbern.
Würde es sehr arg begrüßen, wenn grad solche sachen auch in die Bewertungen und Empfehlungen zukünftig hier getesteten Karten mit einfließen würde falls noch nicht der Fall. Bei einem guten Service würde ich etwas weniger Leistung, etwas lautere/wärmere Karte oder ein etwas höherer Preis gerne in Kauf ehmen.
 
Hallo,

ein toller und hilfreicher Artikel.

Mir fehlt jedoch der Hinweis auf die stets nach dem Gesetz bestehende Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer - in der Regel ein Händler - als Vertragspartner. Diese beträgt bei neuen Sachen stets 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen kann diese - z.B. durch AGB - auf 1 Jahr verkürzt werden.

Ganz wichtig ist hier sodann eine weitere Frist betreffend die sog. Beweislastumkehr von 6 Monaten ab Übergabe des Kaufgegenstandes, da bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb der ersten 6 Monate vermutet wird, dass der Kaufgegenstand schon bei Übergabe mangelhaft war und muss dann der Verkäufer beweisen, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei war. Danach - und hier entstehen in der Praxis meistens Probleme - muss der Käufer beweisen, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe bereits mangelhaft war, was bei Elektroartikeln wie Grafikkarten, etc. in der Regel schwierig sein wird.

Bei einem Defekt ist also Ansprechpartner zunächst eigentlich immer der Verkäufer als Vertragspartner. Bei einem neu installierten Kühler, etc. wird es hier natürlich in der Regel Probleme mit dem Händler geben. Allerdings entfällt durch die Montage eines neuen Kühlers nicht zwangsläufig die Gewährleistung. Bei einem Neuwagen entfällt die Gewärleistung ja schließlich auch nicht dadurch, dass neue Felgen montiert werden, wobei die Installation eines neuen Kühölers hier natürlich problematischer ist.

Die Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung, geht über die gesetzliche Gewährleitung hinaus und wird in der Regel durch den Hersteller gewährt. Hier kann der Hersteller auch festlegen unter welchen Bedingungen diese gewährt wird...
 
Vielen Dank für diesen sehr hilfreichen Artikel!

Das bestätigt mich voll und ganz in meinem Vorhaben, meine nächste Grafikkarte von EVGA zu kaufen. Ordentlicher Service ist mir jedenfalls immer noch lieber als das letzte Quäntchen an Kühlung, Temperatur oder Lautstärke.

Enttäuschend hingegen MSI, gerade da deren Karten generell doch im oberen Preisbereich anzutreffen sind.
 
Falls es noch nicht bei den Moderatoren erfragt wurde:
Kann man das Thema mal wenigstens 1-2 Jahre anpinnen? Bei den nächsten Käufern ist die Übersicht als Kaufberatung hervorragend. Daumen hoch. :)
 
borizb schrieb:
Und jeder TwinFrozr und Strix Besitzer so: Was ist ein Kühlerwechsel? :confused_alt:
Ok, WaKü, aber das betrifft wahrscheinlich weniger als einen von 10.000 Käufern.
Ich kann mir jetzt nicht vorstellen das ich der Einzige bin der seinen Kühler, in meinem Fall Morpheus, auf die nächste Karte mit nimmt. Ich meine dafür habe ich Ihn ja gekauft. Das schöne daran ist das Ich eben nicht mehr auf die Kühlsysteme achten muss bei einer neuen Karte, hier werden die Garantiebedingungen viel wichtiger. Die Verbrauchswerte unter Last ändern sich auch um einiges wenn die Karte 10°C oder mehr kühler bleibt. Bei mir sind es schlappe 25W bei 11°C.
 
Vor allem die Strix Kühler sind teilweise überfordert und mir viel zu laut.
Allerdings würde ich auch keine Strix kaufen weil ich sowieso vorher weiß das der Kühler runter kommt. ;)

Das die Liste idR nur für Leute interessant ist die die Karte umbauen sollte klar sein, ebenso das das eher wenig sind auf den Gesamtmarkt gesehen.

Ich finde sie sehr hilfreich. :)
 
Wa1lock schrieb:
@Cardhu Die Garantie beträgt bei allen Grafikkarten ab der GTX-1000-Serie bei Gainward drei Jahre. Die ersten beiden Jahre laufen über den Händler, danach direkt über Gainward. Man hat uns mitgeteilt, dass noch nicht alle Händler (und Portale wie Geizhals) darüber unterrichtet sind, es gilt trotzdem.
Danke für den Artikel und speziell diese Antwort, dann greife ich wohl besser zur quietschbunten Gainward statt zur etwas zurückhaltenderen Palit-Version der gleichen Karte.
 
Da kann sich Gigabyte und MSI ruhig mal ne scheibe abschneiden.... Auch wenn im Artikel steht das Gigabyte 3 Jahre gibt so steht bei Geizhals und co bei beiden " Ab Herstellungsdatum " kauft man also eine Karte die 6 Monate schon rum liegt dann hat man eben weniger Garantie das ist totaler bullshit.
 
Na wenn das nicht mal passt. Habe gerade eine RMA bei Mindfactory abgewickelt. Nachdem meine Inno3d 980ti hops gegangen ist haben sie mir einen Ersatz geschickt. D der Ersatz aber immer noch Probleme verursacht hat, hat man mir prompt den kompletten Kaufpreis erstattet weil die Karte offensichtlich nicht mehr lieferbar war.

Nannte sich am Ende dann "Kulanzgutschrift".
 
Schöner Artikel aber ein wichtiger Aspekt fehlt und ist in Zeiten von Ebay, Amazon und Co extrem wichtig:

Wie sieht es denn mit den Garantiebedingungen für den Käufer einer gebrauchten Grafikkarte mit Rechnung aus? Das ist in meinen Augen extrem wichtig und wie gesagt in heutigen Zeiten absolut von Belang.

Denn sehr oft liest man bei Verkäufen: " Grafikkarte hat so und so lange Garantie und die Rechnung liegt dabei".

Was viele nicht wissen ist eben folgendes, wer das reinschreibt muss auch Garantie gewähren selbst wenn der Hersteller die Garantie nur an Erstkäufer anbietet. Wenn der Hersteller sich nämlich weigert, dann muss der private Verkäufer dafür einstehen und das könnte dann im nachhinein teuer werden.

Schade das auf diesen Aspekt in dem Artikel nicht eingegangen wurde....
 
Das ist interessant! Wie sieht es damit aus, wenn ich etwas kaufe oder verkaufe? Hat der Zweitbesitzer wirklich keine Garantie, reicht eine Mitteilung an die Firma oder geht das mit der Originalrechnung?
 
@YesWeedCan Wie ich in dem Thread bereits einmal geschrieben habe, werden wir bei den Herstellern diesbezüglich noch mal nachfragen und das dann ergänzen.

Viele Grüße,

Robert
 
@Robert
finde ich gut das ihr da noch mal nachbohren tut. Wie geschrieben gibt es einige Hersteller die sehr restriktiv die Garantie ablehnen, was ja auch deren Recht ist, zumindest vom gesetzlichen Standpunkt her.
Leider wird das aber meistens nur irgendwo im Kleingedruckten der Garantiebedingungen erwähnt, und diese lesen sich die wenigsten vor Kauf durch, sondern oft erst wenn die Garantie in Anspruch genommen werden muss.
Nicht selten kommt dann das große Erwachen, insbesondere für Zweitkäufer bei den Online Auktionen, etc. die dann trotz Rechnung des Vorbesitzers leer ausgehen.

Interessant wäre auch die Begründung der Hersteller, sofern sie restriktiv die Garantie nur an Erstkäufer gewähren....
 
Robert schrieb:
@YesWeedCan Wie ich in dem Thread bereits einmal geschrieben habe, werden wir bei den Herstellern diesbezüglich noch mal nachfragen und das dann ergänzen.
Viele Grüße,
Robert
Bitte auch von EVGA zur erweiterten Garantie. Kann dazu nämlich nichts finden auf ihrer Seite.
 
Bei Zotac schonmal nicht. Dort heißt es:
Der Garantieanspruch verfällt wenn: ... das Produkt sich nicht im Erstbesitz befindet
Also sollte man es nur im Bekannten-/Verwandtenkreis weiterverkaufen. :freaky:
 
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