GraKa von Ebay ersteigert - Karton leer

@KForce: das ist was anderes und eigentlich auch vollkommen legal, ich darf meine leeren Karton selbstverständlich bei eBAy versteigern, wenn ichs im Text angebe das du nur auf den Karton bietest ist das Ok, wenn du dann zu blöd zum lesen bist und 500 Ocken bietest bist selbst Schuld ... anders ist wenn ichs ned angebe dann ist das Betrug ... aber das Stand da immer im Text ... wer lesen kann ist klar im Vorteil :D

klar wird da mit der Dummheit der Käufer gespielt ... aber das ist ja ned strafbar ... wäre ja auch schlimm wenn Dummheit strafbar wäre ,) dann hätten wir aber überfüllte Gefängnisse
 
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Eigentlich!
...und ja, wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Allerdings wäre mein Anwalt in solchen Fällen bestimmt sehr daran interessiert, wegen Irreführung aktiv zu werden!
 
ich bezeifle aber stark dass das jmd von der Post gewesen ist
briefe sind immer ~100% sicher, da passiert eigentlich nie was, außer es ist münzgeld drin. kenne welche die früher bei der post arbeiteten, da ist dann halt einmal im monat weihnachten mit ganz vielen "geschenken" die man auspacken darf, das geht von elektronik über schrott bis hin zu echthaar-strähnchen in allen farben ;)

und jetzt erstmal den auktionslink posten, da steht dann auch näheres zu versand, evtl. den AGB des verkäufers wenn er nicht privat verkauft, etc... zudem wären die bewertungen des verkäufers interessant, ob powerseller oder negativ-bewerteter neuling,...

selbstjustiz und 400km dort hinfahren ist in der wut zwar verständlich, aber bei min. 5 liter/100km waren das >27 euro sprit für garnichts, eher merhr denn in der wut rast man auch ma... per email oder telefon wäre es geschickter gewesen, am schluss wirft er dir (vermutlich zurecht) vor, dass du ihn bedroht hast, was ihn garnicht mal so dumm dastehen lässt - wer weiß was da jetzt noch alles kommt. würde auf jeden fall mal den standardweg gehen und alles bei ebay melden und abwarten, vielleicht bekommst da dann auch gleich an deine kohle ran ohne mit dem verkäufer streiten zu müssen.
 
Der Link hier mal zu der Sache mit dem Verkauf von leeren Verpackungen bei eBay. eBay geht ganz klar gegen solche Sachen vor, wenn es ersichtlich ist, dass Betrug bezweckt wird!

Hier geht es aber um etwas anderes wenn ich es richtig verstanden habe. Hier geht es um eine Karte die "vor oder beim Versand" aus der Verpackung herausgeschnitten wurde. Nicht darum dass man eine Leerverpackung gekauft hat ;)
 
Moin, wenn es ein Paket via DHL für 6,90 Euro Versand war, ist es versichert, d.h. dass der Verkäufer über die Paketnummer die Versicherung in Anspruch nehmen könnte.
Wenn er das allerdings dort genauso weitergibt (Riss kleiner als die Karte selbst) bekommt der 100%ig kein Geld von der Versicherung, die sind nicht doof.
Du solltest dich jetzt erst mal absichern und dem Verkäufer schriftlich mitteilen, dass das Paket leer war.
Falls das ganze vorm Anwalt landet ist was schriftliches immer von Vorteil.
Das ein Zeuge beim öffnen des Paketes dabei war versteht sich von selbst, oder!?

Ansonsten sieht es für dich leider nicht all zu gut aus, da du in der Beweispflicht bist nachzuweisen, dass das Paket leer war (du hast schliesslich eine Forderung gegenüber dem Verkäufer, nicht umgekehrt).
Solltest du eine Rechtschutz haben, würde ich diese gleich in Anspruch nehmen.
Deine Mutter, Vater etc. bestätigt dir schriftlich, dass das Paket beim öffnen leer war, dieses Schreiben schickst du deinem Anwalt und dieser verfasst ein kurzes Schreiben. Die meisten „Missverständnisse“ klären sich dann meistens ganz schnell.

Poste bitte mal den link hier rein, gerne auch per pm, ich hab da noch einen Vorschlag, das dann aber per pm ;)

In diesem Sinne
Greetz blueGod
 
Wie lange ist der Vorfall her?

Wenn weniger als 14Tage nach der Überweisung,fahr schnell zur Bank und hol dir das Geld wieder,musst zwar ne Gebühr von so 8-9€ zahlen ist aber immernoch besser als der volle Betrag.

Und gib uns erstmal den Link zum Objekt ;-)
 
Um hier mal meine Erfahrungen einzubringen ...

Beschädigte Pakete werden in meiner Filiale des Vertrauens erst gar nicht von der Post angenommen. Am Schalter wird vor Annahme geprüft, ob das Paket äußerlich okay und gut verschlossen ist. Ist dies nicht der Fall, muss der Versender nachbessern bzw. die Post weigert sich dass Paket zu versenden.

Zum Abhandenkommen von Briefen gab es letztes Jahr einen interessanten Test. Da wurden jeweils 100 Briefe einmal mit Geldscheinen und 100 Briefe ohne Geldscheine an Testadressen in Deutschland verschickt. Bei den Briefen mit beigelegtem Geld war die Wahrscheinlichkeit deutlich höher, dass der Brief "verschwindet".

@ Threadsteller
Deine Geschichte erscheint mir sehr abenteuerlich. Du fährst sogar zum Verkäufer und willst dann seinen Fernseher mitnehmen? :rolleyes:

MfG Tuem
 
@ weedmann 128

Die Sache hört sich für mich doch ziemlich dubios an.
Wer hat denn das Paket überhaupt angenommen ?
Ein Link zu der Auktion wär' nicht - würde mich echt interessieren.
Machte so 'ne ähnliche Erfahrung mit der DPD:
Haben das Paket einfach bei uns im Hochhaus auf die Briefkästen gelegt - als ich's entdeckt hatte
war's geöffnet und der Artikel geklaut - Absender lieferte aber prompt Ersatz, was bei dir nicht der
Fall sein wird. Eine Graka im Schuhkarton zu liefern ist natürlich keine schlechte Idee, aber sie ohne
Polster oder irgenwelchen Schutz gegen Stösse, schon... War der Karton denn komplett leer ?!
Je nach Grösse des Kartons muss die Sendung noch nicht mal versichert gewesen sein, evtl. wurde es
nur als Päckchen verschickt ?!

Edit: Geld zurück Buchen ^^ ! & Meldung an Ebay
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo, die Karte kriegt man aus so einem Schnitt wie du ihn beschrieben hast nicht raus, meine GX2 ist 11,2cm breit und über 4cm hoch, sehr unwahrscheinlich, melde die Sache Ebay, wenn die Karte gestohlen wurde ist übrigens meiner Kenntnis nach der Versender für die Reklamation zuständig, mal auf DHL.de surfen
 
Geld zurückbuchen, ist nicht, hab ich auch mal versucht, der Bankangestellte sagte es sei nicht möglich Geld zurück zu buchen was einmal Gebucht ist.
 
@Cariken

Ich hatte auch schon mal ein ähnliches Problem mit einem eBay-Kauf. Nach Rücksprache mit meiner Bank kann man eine Überweisung NICHT einfach innerhalb von 14 Tagen zurückbuchen lassen. Das ist nur bei Lastschriften möglich. Genau so wenig kann man einen bereits eingelösten Verrechnungsscheck zurückbuchen lassen. Einen Scheck kann man nur sperren lassen, solange er noch nicht eingelöst ist.

Leider steht man als eBay-Käufer immer mit schlechten Karten da, wenn es um das Bezahlen geht. Da fast ausschließlich Vorkasse angeboten wird sind Probleme mit betrügerischen Verkäufern leider vorprogrammiert.

Viele Grüße

Heinz-Jürgen
 
geld zurückbuchen geht nur wenn etwas per lastschriftverfahren eingezogen wurde. ansonsten könnte man ja immer alles zurückbuchen, also d.h. du als verkäufer verkaufst was korrekt, lieferst es nachdem du das geld bekommen hast und sobald der kunde den artikel hat bucht er das geld wieder zurück. löl.

edit: hoffen wir mal der threadersteller schläft noch oder arbeitet und ist nicht schon wieder 400km unterwegs ;) der meldet sich ja garnimmer :(
 
@emagon

Wundert mich auch, dass der Threadersteller keine Reaktion mehr zeigt.

Ein Link zur eBay-Auktion ist leider auch nicht genannt worden. Die Artikelnummer würde ja auch schon reichen.
 
Zum Glück lässt sich das Geld nicht zurückbuchen! Das würd ja Betrug unheimlich erleichtern: Ware bestellen, per Vorkasse bezahlen, Ware bekommen, Geld zurückbuchen .....

Ich find den Vorfall ehrlich gesagt auch sehr dubios. Interessant wär schon mal zu wissen, ob versicherter Versand vereinbart war oder unversicherter. Bei versichertem Versand ist der verkäufer in Zugzwang. ER muß für die Lieferung der ware sorgen, es sei denn, er behauptet, Du hättest sie selbst aus dem Paket genommen .....
 
emagon schrieb:
geld zurückbuchen geht nur wenn etwas per lastschriftverfahren eingezogen wurde.

Genau so schauts aus, und auch da nur über einen kurzen Zeitraum.
Geschickter Weise kann man aber einen leicht veränderten Nachnamen bei der Überweisung einfügen, dann dürfte es die Bank rechtlich gesehen nicht verbuchen.

so long
 
Zuletzt bearbeitet:
Solche Sachen immer lieber beim Händler deines Vertrauens kaufen, somit umgehst du sowas.
Ansonsten stehen deine Chancen eher schlecht, aber nur mal so zur Info der Händler nicht du steht in der Beweispflicht.
Er muss dir Beweisen das er alles Ordnungsgemäß abgewickelt hat!
 
@Plyfix

Wo hast du denn die Weisheit her, das der Verkäufer in Zugzwang ist?

Der Verkäufer hat die Ware, nachweislich, bei dem Versandunternehmen abgegeben. Damit geht auch das Risiko auf den Käufer über.
 
Der Threadersteller schläft wohl noch. 01:28 zeigt sein Profil als zuletzt online an.

Also bleibt mal cool, weil er sich noch nicht gemeldet hat.
(Ich warte auch auf ne Artikelnummer und Fotos;))


Und genau solche Vorfälle sind er Grund, warum ich eBay meide ;)
 
Erinnert mich irgendwie an ne andere eBay-Geschichte. Da hat jemand nen Dosenöffner (die die man auf die Dose legt und die dann die Dose selbsständig öffnet) für 10 statt 25 EUR angeboten und sie massenweise auf eBay angeboten. Er/Sie/Es hat dann 2 Wochen oder so gewartet, bis die ganze Kohle da war (es wurden wohl so um die 12000 verkauft...) und sich dann aus dem Staub gemacht. Das macht dann mit Versand um die 150000 EUR die er sich angeeignet hat...

Ich sag nur, sowas kann dir immer passieren und wenn du pech hast ist der Anbieter längst in Mexiko...
 
@plyfix

Bei PRIVATVERKÄUFEN ist es ausreichend, wenn der Verkäufer den Nachweis des Versands erbringen kann, was durch den Einlieferungsbeleg einer versicherten Paketsendung gegeben ist. Bei GEWERBLICHEN Verkäufen muss der Verkäufer für die ordnungsgemäße Zustellung der Sendung haften. Das ist ein sehr wichtiger Rechtshinweis, der auch bei eventuellen Transportschäden wirksam ist.
 
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