GraKa von Ebay ersteigert - Karton leer

blackraven schrieb:
@Plyfix

Wo hast du denn die Weisheit her, das der Verkäufer in Zugzwang ist?

Der Verkäufer hat die Ware, nachweislich, bei dem Versandunternehmen abgegeben. Damit geht auch das Risiko auf den Käufer über.

Eben! Der Verkäufer hat es abgegeben, der Verkäufer hat die Versicherung abgeschlossen, also haftet diese nur gegenüber dem Verkäufer, also ist DER in Zugzwang.

Der Käufer hat versicherten Versand bezahlt, also hat er Anspruch auf die Ware oder Ersatz.

In diesem Fall hier ist nach Meinung der Anwältin der versender für ein abhanden gekommenes Paket haftbar, weil versicherter Versand vereinbart war.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ver...ng---Paket-weg-Erstattung-nur-500__f9752.html

@schachi: Gewerbliche Verkäufer haften grundsätzlich für den Versand, auch wenn nicht ausdrücklich versichert abgemacht war. Provatverkäufer haften nur bis zur Einlieferung bei der Post, das ist richtig, aber die Post haftet nur gegenüber dem Einlieferer!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau Dir mal die Auktion genau an. Einige ganz schlaue haben immer ein schickes Foto vom Kartion gemacht und diesen dann versteigert. Da stand dann sowas wie: nur 149,- € für PS3 - Karton, absolut neuwertig

...das ist was anderes und eigentlich auch vollkommen legal...

Da wäre ich mir nicht so sicher. Und bevor hier einige auf falsche Gedanken kommen. Mal was zur Gesetzeslage, wenn hier schon sowas geäußert wird.

BGB §138
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher


(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Im Wortlaut lässt sich zwar nicht explizit oben genanntes Beispiel erkennen, dennoch sollte klar sein, dass solche Geschäfte nichtig und sogar strafbar sind. Dazu noch folgendes.

StGB §291 Abs. 2

In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. durch die Tat den anderen in wirtschaftliche Not bringt,
2. die Tat gewerbsmäßig begeht,
3. sich durch Wechsel wucherische Vermögensvorteile versprechen läßt.

Also Finger von solchen Sachen!
 
@schachi08

Es ist vollkommen egal ob es ein privater oder oder gewerblicher Verkäufer ist.
Beim Versendungskauft geht die Gefahr (des plötzlichen Unterganges, der Beschädigung oder Höherer Gewalt) IMMER bei Übergabe an das Versandunternehmen auf den Käufer über.



Grundsätzlich geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware dem Transporteur übergibt, der Verkäufer muss also kein zweites Mal liefern, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt oder zerstört wird.
 
Also, ein guter Kumpel von mir hat vor ca. 3 jahren einen Prozess gegen e-Bug gewonnen. Damals war eine Lieferung angekommen mit mehreren Teilen, aber einer der Kartons, wo eigentlich RAM drin sein sollte, war leer.

Daraufhin hat e-Bug als "Beweis" jede menge Fotos geschickt, auf denen man alle 5 Sek. sah, wie der Verpackungsprozess vonstatten ging. Da sah man auch diesen Karton vom RAM, aber eben ohne dass man sah, ob oder was da drin war.

Ergebnis: selbst diese Fotos reichten dem Gericht NICHT aus als Beweis, dass e-Bug das RAM tatsächlich geschickt hatte. Der Laden musste die Prozesskosten + Auslagen + RAm erstatten.

Ergo dürfte die Sachlage hier ähnlich liegen: der Verkäufer muss nachweisen, dass er die Ware an dich verschickt hat. Und da selbst autoamtische Fotos von Überwachungskameras dafür nicht ausreichen, dürfte das in diesem Fall schwer werden.
 
blackraven schrieb:
@schachi08

Es ist vollkommen egal ob es ein privater oder oder gewerblicher Verkäufer ist.
Beim Versendungskauft geht die Gefahr (des plötzlichen Unterganges, der Beschädigung oder Höherer Gewalt) IMMER bei Übergabe an das Versandunternehmen auf den Käufer über.

Dazu gibt es anscheinend unterschiedliche Meinungen:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Ware-nicht-erhalten__f5102.html

Aber ist ja in diesem Fall eigentlich egal, der verkäufer war Privatmann.

Wäre der Verkäufer in diesem Fall nicht in Zugzwang, hätte der versicherte Versand ja keinen Vorteil für den Käufer. Und die Versicherung wird ja wohl nur gegenüber dem Versender haften.

@Nero Atreides: Ebug ist ein Händler, da stimmt das so, private Verkäufer tragen das Risiko nur bis zum versand, dann geht es in diesem fall quasi auf die Versicherung über.
 
Hi
Ich habe mal ein foto gemacht mhh ist zu gross wie macht man das hier ??
 
Bevor der Threadersteller nicht den Auktionslink oder die Artikelnummer bekanntgibt, sollten wir alle erst mal die Füße stillhalten. ;)
 
Fakt ist der Käufer muss den Fall der Post melden, nicht der Verkäufer, und wie schon erwähnt hätte der Käufer das Paket in beisein des Postboten auf den Inhalt prüfen müssen. Ich gauber der Käufer wird mit der Post Probleme bekommen.
 
@weedman128

Ein Foto bringt in diesem Fall auch nichts, der Link zu der eBay-Auktion oder die Artikelnummer wäre sehr sinnvoll.
 
Artikelnummer: 230154251315 hilft das ?
 
Lesen sich die Anwälte auf deiner Seite auch mal die Paragraphen durch, die sie selbst zitieren?


§ 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Quelle

Der Verkäufer ist eben nicht in Zugzwang, da die Ware ordnungsgemäß vom Spediteur übergeben wurde, dies hat der Käufer mit der Unterschrift bei entgegennahme der Ware a bestätigt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet ihm das Geld oder neue Ware zu liefern, da die Gefahr mit der Übergabe vom Spediteur zum Käufer, auf den Käufer übergegangen ist.
Sonst hätte der Verkäufe den Spediteur dafür ja Haftbarmachen können, das ist richtig.
Wenn es unterwegs passiert wäre.

Die Fälle die du schilderst, mit deiner Anwaltsseite sind auch alle so, das die Ware unterwegs verloren ging. Dafür ist die Versicherung auch da.


greetings
 
Nun endlich kommen wir der Sache näher. Die folgende Bewertung des Verkäufers sagt doch alles:

ACHTUNG BETRUG !! Vers. DHL Paket ohne Inhalt nur mit Altpapier drin ! ANZEIGE !

Der Verkäufer ist demnach nicht sehr vertrauenswürdig. Ich würde ebenfalls mit Betrugsanzeige drohen und mein Geld zurückfordern.
 
Man sollte sich halt die Bewertungen vorher anschauen. Wenn ich gleich auf der ersten Seite lese
ACHTUNG BETRUG !! Vers. DHL Paket ohne Inhalt nur mit Altpapier drin ! ANZEIGE !
dann würde ich die Finger von dem Verkäufer lassen.

EDIT: War wohl wieder mal zu langsam.
 
Zitat : unbenutztes Geschenk-Neuware!!Verkauf ohne Kabel, Treiber und Handbuch. Karte kommt ungeöffnet/versiegelt!

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Und schon hätte ich die nicht gekauft - Geschenkt na sichi -


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Zitat: Bitte darauf achten, dass die Ware vor den Augen des anliefernden HERMES-Boten auf Unversehrheit überprüft wird! HERMES lehnt sonst jegliche Gewährleitung ab und ich somit auch.

Hermes kannste ausschliessen das die was entwendet haben.
 
Also ganz "kosher" scheint der Verkäufer trotz der vielen positiven Bewertungen nicht zu sein. Hat vor kurzem auch schon einen leeren Karton verschickt, aber eine Matrox Parhelia angeboten. Auch die gleiche Masche, von wegen "Karte war ein Geschenk, daher ohne Rechnung".

Ich würde eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei in Erwägung ziehen. Angebot ausdrucken und mit Ausdruck und Karton zur Polizei gehen. Ich würde da gar nicht lange fackeln.

Mich würde schon stutzig machen, dass der Typ nur unversichert verschickt, bei so einer teuren Hardware. Und wenn ich ein Paket mit Hermes oder GLS versende, steht da auch leider nirgends das Gewicht drauf. Nur bei DHL wird das Gewicht bei Abgabe vermerkt, aber auch nur auf dem Einlieferungsbeleg, wenn ich mich nicht täusche.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die schlechte Bewertung, die ich oben gepostet habe stammt - naja dreimal dürft ihr raten - auch von einer Grafikkarte. Genau der gleiche Text in der Auktionsberschreibung, genau die selbe Vorgehensweise. Da bist du wohl einem semiprofessionellen Betrüger aufgesessen.
 
ich hab mein pc auch bei ebay bestellt aber power seller ...den kannste mehr vertrauen ni gebrauchte sachen versteigern lassen....oder halt so was^^
 
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