blackraven schrieb:@Plyfix
Wo hast du denn die Weisheit her, das der Verkäufer in Zugzwang ist?
Der Verkäufer hat die Ware, nachweislich, bei dem Versandunternehmen abgegeben. Damit geht auch das Risiko auf den Käufer über.
Eben! Der Verkäufer hat es abgegeben, der Verkäufer hat die Versicherung abgeschlossen, also haftet diese nur gegenüber dem Verkäufer, also ist DER in Zugzwang.
Der Käufer hat versicherten Versand bezahlt, also hat er Anspruch auf die Ware oder Ersatz.
In diesem Fall hier ist nach Meinung der Anwältin der versender für ein abhanden gekommenes Paket haftbar, weil versicherter Versand vereinbart war.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Ver...ng---Paket-weg-Erstattung-nur-500__f9752.html
@schachi: Gewerbliche Verkäufer haften grundsätzlich für den Versand, auch wenn nicht ausdrücklich versichert abgemacht war. Provatverkäufer haften nur bis zur Einlieferung bei der Post, das ist richtig, aber die Post haftet nur gegenüber dem Einlieferer!
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