GTX 570 eingeschickt = 2 neue bekommen

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S!L3NC3R schrieb:
Außerdem weiß ich jetzt nicht sicher ob du dich evtl. Strafbar machst

Also bei z.B. Fehlbuchungen ist es glaube ich so das wenn sich niemand nach einem halben oder ganzen Jahr meldet, es sozusagen "verjährt"...

Bin mir aber nicht sicher weiß jemand was genaueres?

@Topic:
Also ich hab mal von ner Versicherung fälschlicherweise Geld überwiesen bekommen und da hab ich echt 3 Mails geschrieben damit das Geld wieder zurückkommt, da kam nichtmal ein "Danke"...ich würds nicht nochmal machen...
 
ja also genau das wollte ich halt wissen ob ich mich strafbar machen würde oder nicht

oder gibt es iwi sowas wie Finderrecht oder so, dass wenn die sich innerhalb 4 wochen oder so nicht melden sich rechtmäßig mir gehört oder nicht
 
Sie gehört nicht rechtmäßig dir. Wenn du sie benutzt wie dein Eigentum kann sie dir in Rechnung gestellt werden.
 
durch deine frage hier hast du jetzt leider pech. Kollege Arbeitet bei Mindfactory
er hat es auch gelesen. sorry alter aber Ehrlichkeit zählt im leben.

Viel Spass noch. =)
 
Mindfactory?
Niemals zurückschicken, die verdienen das gar nicht.
Die haben dir auch nicht gesagt, dass sie deine Kundendaten verloren haben.
 
OnePlayaz schrieb:
durch deine frage hier hast du jetzt leider pech. Kollege Arbeitet bei Mindfactory
er hat es auch gelesen. sorry alter aber Ehrlichkeit zählt im leben.

Viel Spass noch. =)

In dem fall wohl kaum da du nichts gefunden hast und du dir völlig bewusst bist das die einen Fehler gemacht haben.
 
Da ist es wieder schön in Österreich zu sein. Nicht bestellte Ware muss ohne Aufforderung nicht zurückgegeben und natürlich auch nicht bezahlt werden.

Die Moral sagt einem natürlich trotzdem es zu tun, aber das muss jeder mit sich selbst abklären.
 
Hab mich da mal eingelesen... er ist verpflichtet die Ware aufzubewahren zur abholung. Zumindest steht das in dem Link und das ganze 3Jahre. Sobald er sie auspackt benutzt oder verkauft muss er den Kaufpreis zahlen. Wenn die sich nach 3Jahren nicht melden geht das Eigentum an dich über. Momentan ist der Eigentümer Mindfactory.
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/241a.html
§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

(2) Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.

(3) Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Annahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat.

In meinen Augen widersprechen sich 1 und 2 aber diese Paragraphen sind eh nichts für mich.
 
bei Alternate hatte ich letztes Jahr ne AMD Phenom II 955 "kostenlos" dabei ;) Habe ich kostenfrei zurückgesendet und immerhin einen Gutschein im Wert von Versandkosten bekommen.
 
Hast du es so nötig? Einfach ehrlich mit MF in Kontakt treten. Den Aufwand, das Ding wieder bei der Post abzugeben, solltest du ja auf dich nehmen können - muss ja nicht sofort am nächsten Tag sein. Ansonsten kann das Paket sicher auch abgeholt werden, und Porto musst du ja auch nicht zahlen.

Ich hätte ein schlechtes Gewissen, wenn ich Sie behalten würde. Meistens fühlt man sich gut, wenn man ehrlich ist ;)
 
Spätestens bei der Inventur wird auffallen das da was nicht stimmt.
Je nachdem wie gut alles dokumentiert ist, werden Sie feststellen das du 2 Packete bekommen hast oder auch nicht.
 
Wegen den paar Kröten würde ich mir kein schlechtes Gewissen einhandeln wollen. Als Doppellieferung 1x zurück schicken und auch mal im richtigen Leben der Gute sein - nicht nur im Spiel.
 
also sei mir ned böse, aber du bist doch echt eine obernuss. beide karten kamen an dich oder? und jetzt willst fragen bei denen wegen "finderrecht" finderlohn. ich hoffe ned du fragst die und die sagen ja du bekommst zehn % bitte frag dann hier nicht, ob die die karte 10 zu 90 % außeinanderschneiden :D:D:D

gib die karte zurück, man man man die sehen ja durch die post das die zweimal zugestellt wurde. wenn du die einfach stillschweigend behälst ist des so gut wie unterschlageung, denn du hast für eine bezahlt und ned für zwei.
 
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Naja... also ein danke oder sowas wirst du da glaube nicht erwarten können und warte mal ab wenn bei einer Bestellung was zu deinen Ungunsten verläuft. Wenn MF dann meint dass sie im Recht wären hättest du wahrscheinlich auch keine Chance und MF gilt glaube auch nicht als der kulanteste Laden... Kein Ahnung, aber ich würde sie wahrscheinlich behalten und mich über mein Glück freuen.
 
Hab bei einer MF-Bestellung mal ein BlueRay Kombo-Laufwerk,was ich nicht bestellt habe dabei gehabt.
Das Gerät stand nicht auf der Rechnung, habs somit dankend als Werbegeschenk angenommen.
Gemeldet hat sich MF bis heute noch nicht bei. Somit war das Thema für mich erledigt.:D

Sollte die 2.Graka auf der Rechnung gelistet sein, werde sie sich schon bei dir melden.
Wenn nicht, herzlichen Glückwunsch.:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Vllt ist das ja auch schon die Austauschkarte, welche aus Sicherheitsgründen gleich mitgesendet wurde, um beim nächsten Ausfall schnell handeln zu können ;)
Gruss
 
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