Händler weigert sich geöffnete CPU zurückzunehmen?

john.smiles schrieb:
Wir wissen nicht, ob die CPU defekt war, ob sie im schlechten Zustand oder mit kaputter Verpackung zurückgeschickt wurde. Oder was genau bemängelt wurde.

Wofür antwortet ihr überhaupt solchen Leuten?
Sehe ich auch so, da nicht genannt wurde mit welcher Begründung die CPU zurück gehen soll, „geht nicht“ oder „gefällt nicht“, ist eine weitere Diskussion eigentlich Sinnlos.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: fixedwater und xexex
Immer dasselbe.

Die Rechtslage ist unklar. Das Widerrufsrecht gibt dir nur dieselben Rechte wie im Laden. Schon einmal im Laden eine CPU ausgepackt und eingebaut?
Ist natürlich in Einzelfall zu prüfen. Aber vom Gefühl ist der Händler nicht ganz im Unrecht.

Kurz: Grauzone. Wenn er sich querstellt und es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, den dein Freund natürlich gerne suchen kann, würde ich ihm nicht einmal garantieren, dass er dann zu seinem Widerrufsrecht kommt.
 
kachiri schrieb:
Aber vom Gefühl ist der Händler nicht ganz im Unrecht.
Vom Gefühl? Wenn der Käufer die Ware ohne Beschädigungen wieder zurück geschickt hat muss der Verkäufer die Ware zurück nehmen.

Eine geöffnete OVP ist kein Grund die Rücknahme innerhalb des Widerrufsrechts zu verweigern, schon gar nicht mit der Begründung das die Ware so nicht mehr weiterverkauft werden kann denn das ist ziemlicher Quatsch.

Edit: Natürlich muss das ganze wieder im einwandfreien Zustand zurück geschickt werden
 
Ja, vom Gefühl, weil ich eben keine Anwalt bin. Du wahrscheinlich auch nicht. Also solltest du dich mit klaren Aussagen vielleicht etwas zurückhalten.

Es gibt verschiedene Fälle in der Rechtsprechung. In vielen wurde am Ende den Verbraucher recht gegeben und einigen aber auch dem Händler.

So oder so: Wenn sich der Händler querstellt ist der Gang zum Anwalt der Richtige und eben nicht der Gang in ein Fachforum für Computer.
 
chris12 schrieb:
jeder macht vom, meiner meinung nach viel zu grosszügigen , rückgaberecht gebrauch, nur kaufen will diese retouren niemand mehr.
sollen die händler diese ware entsorgen??

das ist händlerrisiko.
diesen kleine prozentsatz an ware kann der händler noch bestmöglich als "einwandfreie" retourware bzw. als "refurbished" verkaufen.
 
kachiri schrieb:
So oder so: Wenn sich der Händler querstellt ist der Gang zum Anwalt der Richtige und eben nicht der Gang in ein Fachforum für Computer.
Davon abgesehen..
Der ganze Thread wurde so oder so in der falschen Kategorie eröffnet, da es letztendlich nicht um Probleme um ein AMD-System handelt sondern. Viel mehrdarum, dass der Artikel nicht wieder zurückgenommen wird bzw. wurde.

@Moderatoren:
Da sehe ich also ein Bedarf und die Notwendigkeit, diesen Thread zu verschieben.

Aber mal meine Meinung:
Ich sehe es so, ein Händler muss die Ware zurücknehmen, sofern einem es nicht doch nicht gefällt oder nicht wie erwartet funktioniert (Probleme gibt) oder aber auch wegen irgendwelche Defekte direkt nach dem Kauf.
 
kachiri schrieb:
Nix Grauzone, sondern ziemlich klar gesetzlich geregelt!

Widerruf kann immer innerhalb der 14 Tage und ohne Angabe von Gründen (das ist sogar wichtig, weil man so Diskussionen vorbeugt) erfolgen. Der Händler muss das Paket annehmen. Erst dann kann er bei eventuellen Beschädigungen dagegen vorgehen (wenn er es auch dokumentiert hat nach der Annahme).
Es muss aber klar formuliert werden, dass man einen Widerruf tätigen will. Sagt/schreibt man, man will wegen Defekt zurück schicken, ziehen sich einige Händler auf die Gewährleistung zurück.

Und nein, das Widerrufsrecht ist nicht zu freizügig. Es gibt halt nur ein paar A*l**.
Wenn ich mir nen Sata Adapter kaufe, der aber nicht am Pi funktioniert, geht der zurück. Gibt es keine Diskussion. Aber sowas passiert halt nur mal alle 50-100 bestellten Artikeln.
Bei einer CPU finde ich es grenzwertig, weil man da ja genau weiß was man bestellt. Aber es ist halt im rechtlichen Rahmen.

P.S.: bei den Amis kannste im Supermarkt sogar das halb leer gegessene Glas Gurken zurück geben, weil schmeckt nicht, und bekommst dein volles Geld wieder. Aber auch da wird es höchstens von Einzelnen ausgenutzt. Daher kommt übrigens auch die Amazon-Rückgabefreizügigkeit.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: florian.
pannooney schrieb:
"jeder, der nicht aus gewährleistungs- garantiegründen zurück schickt, sollte zur kasse gebeten werden"
Ich finde das gar nicht mal so verkehrt !
Wie oft ist zu lesen, das x CPUs/Grafikkarten gekauft werden, um diese dann darauf hin zu testen, welche sich am höchsten takten läßt bei der geringsten Spannung. Der Rest geht dann wieder per Widerruf an die Händler zurück. Das sind dann komplett funktionsfähige CPU/GPUs, welche in der Silicon Lotterie eben etwas schlechtere Eigenschaften aufweisen, aber trotzdem genau den Spezifikationen des Herstellers entsprechen.
Oder aber die zahlreichen "Ratschläge" ala "Kauf dir doch bei Amazon ne Fritzbox und schau, ob es daran liegt. Kannst danach ja wieder problemlos zurückschicken."

Sowas kotzt mich auch immer an, da die Händler dann die Dummen sind und auf den Schäden sitzen bleiben, weil das Fernabsatzgesetz hier für etwas mißbraucht wird, für was es niemals gedacht war. Da wäre es nur zu gerecht, wenn solche Kunden für den entstandenen Schaden in Regress genommen werden würden. Sprich, es ist vom Kunden genau die Differenz zu ersetzen, die der Händler für das Produkt jetzt runtergehen muß, da es sich jetzt nicht mehr um Neuware in dem Sinne handelt.

Vielleicht hört dann diese Sauerei mit dem Testen und Zurückgeben endlich etwas auf, nur weil sich was anderes etwas höher takten läßt ! Wird nur leider rechtlich bei dem jetzigen Fernabsatzgesetz nicht durchsetzbar sein. Und somit zahlt der ehrliche Kunde weiterhin diese Spielchen von einigen wenigen, da Händler diese Verluste mit Sicherheit in den eigentlichen Verkaufpreis einkalkulieren.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dropback und chris12
Also ich hatte als ich mein AM5 System zusammengebaut hatte ein extrem instabilen Rechner der freez und Bluescreen am laufen Band produzierte.Habe dann mit dem Onlinehändler telefoniert der ein Boarddefekt(Asus Tuf Gaming B650) vermutete (Galaxus.de)
Er meinte schicken sie das Board zurück und sie bekommen umgehend den Kaufpreis zurück was auch passierte.
Habe dann ein Gigabyte Board gekauft und das läuft mit den restlichen Komponenten nun ohne Blue Screens.

Gefühlt war es für mich der richtige Weg…Hätte ja auch das Board kommentarlos via Wiederruf zurücksenden können 🤔
 
kachiri schrieb:
Es gibt verschiedene Fälle in der Rechtsprechung. In vielen wurde am Ende den Verbraucher recht gegeben und einigen aber auch dem Händler.
Es geht hier aber um den "Fall" von diesen Thread hier und nicht um irgendwelche Fälle die es in der Vergangenheit gab.

Wie ich bereits sagte gibt es auch Dinge zu beachten bezüglich Widerrufsrecht, dazu zählen beispielsweise Hygieneartikel oder eben Fälle in denen der Kunde die Ware absichtlich oder versehentlich beschädigt hat.

Generell kann man jederzeit ohne Angaben von Gründen innerhalb der Frist von seinen wideruferecht gebrauch machen

In diesen Fall wurde ein Prozessor gekauft den der Händler wunderbar wieder verkaufen kann solange damit sorgfältig umgegangen wurde.

Nur weil die OVP geöffnet und das ganze einmalig getestet wurde kann in diesen Fall die Rücknahme nicht verweigert werden innerhalb des wideruferecht.

Du glaubst gar nicht wie viele Smartphones, Grafikkarten etc. Zurück gesendet werden weil "nicht gefällt" oder "nicht den Erwartungen" entspricht.

Da musst man als Händler schon ausführlich begründen wieso und weshalb die Rücknahme verweigert wird.


Was in anderen Fällen passiert ist juckt mich überhaupt nicht weil ich dazu keinerlei Infos über die Hintergründe habe.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Racrine
Tunaraxx schrieb:
Es geht hier aber um den "Fall" von diesen Thread hier und nicht um irgendwelche Fälle die es in der Vergangenheit gab.
Nochmal: Bist du Anwalt? Dann halte dich doch einfach etwas zurück. Was DU aus dem Gesetz liest, interessiert letztlich nicht. Interessant ist nur, was der TE und was der Händler als beteiligende Parteien aus dem Gesetz lesen. Stimmt das nicht überein und man wird sich nicht einig, dann kann halt nur ein Gericht Klarheit schaffen oder im Zweifel ein Anwalt, der rechtlich entsprechend argumentiert, dass auch die Rechtsabteilung des Händlers sagt: Nimm den Widerspruch an, sonst wird es für uns wahrscheinlich wesentlich teurer.

Und nur zur Info: Recht ist nicht nur das geschriebene Recht, sondern auch das gesprochene Recht. Gerichtsentscheidungen haben (fast immer) einen mehr oder weniger rechtsgebenden Charakter.
 
kachiri schrieb:
Nochmal: Bist du Anwalt?
Nein ich muss dazu auch kein Anwalt sein.

Ich erkläre es dir gerne nochmal

Wenn die ganze Sache wie folgt abläuft:

"Kunde kauft Prozessor, öffnet die OVP, baut den Prozessor ein und schickt diesen unbeschadet inklusive sämtlichen Zubehör ohne Angaben von Gründen innerhalb des Widerrufsrechts an den Händler zurück"

Dann gibt es seitens des Händlers absolut keinen Spielraum die Rücknahme innerhalb des Widerrufsrechts zu verweigern. Dazu muss ich kein Anwalt.


Ich zitiere hier an dieser Stelle nochmal den TE:

"Der Verkäufer beruft sich auf das Fernabsatz gesetz und das er die Ware nicht weiter verkaufen kann"


Völliger Quatsch das der Prozessor mit geöffneter OVP nicht mehr weiterverkauft werden kann. Die Ware kann als "Kunden Rückläufer" "B-Ware" oder "refurbished" kekennzeichet weiterverkauft werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dh9 und florian.
Wir drehen uns im Kreis...
Grundsätzlich muss der Händler die Ware innerhalb der Frist zurück nehmen - macht er das nicht, hilft nur ein Anwalt. Hat man keinen bzw. keine Versicherung muss man schauen ob sich das Spielchen lohnt.

Diese Entscheidung muss jeder selbst treffen.
 
kachiri schrieb:
Es gibt verschiedene Fälle in der Rechtsprechung.

Bitte um Beispiele. Auch hier ist dein Gefühl oder selbst offenbarte Ahnungslosigkeit kein Anhaltspunkt auf dieser zu argumentieren. Bis auf wenige Ausnahmen ist der Widerruf durch Privatpersonen bei fast allen Artikeln möglich. Ich habe extra zwei Worte als "fett" markiert. Selbst bei geöffneten DVDs und Blurays ist das mithin möglich.

Jetzt kommts, bitte die Kinnlade festhalten: Ich kann sogar die OVP wegwerfen, ohne dass der Widerruf verwehrt werden kann.
 
handy.dealer schrieb:
Ich hoffe, in Deutschland ist die Gesetzeslage nicht wirklich so!
Die Rechtslage ist nun mal so, es gibt ein sehr freizügiges Widerrufrecht der eigentlich mal gedacht war den lokalen Handel zu schützen. Jedem Händler der in diesem Markt mitmischen möchte sollte dieses bekannt sein und Rückläufer entsprechend einkalkuliert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: handy.dealer
chris12 schrieb:
jeder macht vom, meiner meinung nach viel zu grosszügigen , rückgaberecht gebrauch, nur kaufen will diese retouren niemand mehr.
Sehe ich auch so. Im Laden kann man sich CPUs oder GPUs auch nur ansehen, einbauen und "testen" geht da auch nicht. Daher sollte eine Reform des Rückgaberechts her.

Im Moment darf sich der Händler aber nicht weigern, die Ware zurückzunehmen, es ist gesetzlich dazu verpflichtet, kann aber wohl eine Wertminderung geltend machen, die der Kunde zu tragen hat.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: chris12
Schon peinlich, wie hier einige freiwillig auf ihre Rechte verzichten wollen...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Don Magic und florian.
wieso?
warum sollen andere dafür mitbezahlen, wenn andere dieses recht schamlos ausnutzen.
es bleibt dir unbenommen, für kosten auf zu kommen, die andere verursachen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: HerrRossi und .one
Zurück
Oben