Händler weigert sich zu liefern

NightSun

Ensign
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Jan. 2019
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Hallo liebe Community,
das soll keine Rechtsberatung werden . Diese hatte ich und der Anwal hat mir bestätig, dass ich im Recht liege. Ich wollte wissen, ob jemand von Euch auch die Erfahrung gesammelt hat und ob Ihr denkt, dass es sich lohnt. Ein Anwalt möchte ja immer gerne arbeiten 😄.

Auf Händlerwebseite gab es ein schönes Angebot und dieses war um 300€ reduziert. Es war kein Preisfehler und es wurde damit geworben. Auch die Ware war zum Lieferzeitpunkt bestellbar. Ich habe das ganze finanziert und eine Anzahlung gemacht. Dadurch wurde die Bestellung einzeln bearbeitet und bestätigt. Plötzlich hieß es, dass das Model bei Ihnen nicht verfügbar ist, da der Hersteller nicht liefert. Habe den Hersteller angerufen und mich erkundig. Dieser war überrascht und wusste nichts von der Aussage.
Den Artikel gibt es auch in einer anderen Farbe und viele andere Händler verkaufen diesen weiterhin . (Amazon, Saturn, Real, MM, Amazon).
Für meinen gesunden Menschenverstand und Anwalt, habe ich einen gültigen Vertrag, welcher erfüllt werden muss. Jetzt wurde die Bestellung ohne Begründung storniert.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du doch schon einen Anwalt hast und der sagt "du bist im Recht" warum lässt du ihn das nicht weiter verfolgen?

Du hattest wohl bereits eine Rechtsberatung im Einzelfall.
 
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Wofür dann hier die Frage, wenn der Anwalt Dir eine eindeutige Antwort gegeben hat? Verstehe ich nicht.

Die wichtige Frage ist, kam ein Kaufvertrag zu Stande. Und das sehe ich hier nicht wirklich, eindeutig. Finanzierung plus Anzahlung bei einem Onlinehändler? Wie ging das von statten? Hast Du eine Bestätigung über den Kaufvertrag vom Händler? Eine Bestellbestätigung ist keine Kaufvertragsbestätigung.
 
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Du hast beim Hersteller angerufen und gefragt, ob Unternehmen XYZ momentan beliefert wird? Und du willst mir ernsthaft sage, dass der Mitarbeiter dir darüber Auskunft gegeben hat/geben konnte?
 
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Das machen, was der Anwalt (hoffentlich recht eindeutig) empfohlen hat.
 
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Ich dachte eventuell hätte jemand die gleiche Erfahrung gemacht und könnte mir sagen, ob es überhaupt Sinn macht.

@BlubbsDE
Ja Teilzahlung und Finanzierung. Ohne den Eingang der Teilzahlung wäre meine Bestellung nicht bearbeitet worden. Die Zahlun ging an das Unternehmen direkt und dann bekam ich die Bestätigung dass alles ok und meine Bestellung erfolgreich bearbeit worden ist.

@ChotHoclate Ja der Hersteller (Vertrieb) hat mir offen gesag, dass sie eine Partnerschaft mit dem Händler haben (steht auf der Webseite, auch mir vielen anderen). Auch hieß es, dass sie weiterhin das Produkt produzieren an alle Händler ausliefern.
 
Ich dachte eventuell hätte jemand die gleiche Erfahrung gemacht und könnte mir sagen, ob es überhaupt Sinn macht.

ES wird sicher niemand genau die gleiche Erfahrung gemacht haben. Und selbst wenn du warst beim Anwalt, das ist besser als jede Erfahrung. Also tu das was er dir empfohlen hat. Das ist sicher besser als zum Hänlder zu sagen "Die im CB Forum haben aber gesagt".
 
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1) Du vertraust dem RA der dich erstberaten hat,
oder
2) du vertraust ihm nicht und verzichtest dadurch auf dir ggf. zu stehende Rechtspositionen.
Das musst du selbst entscheiden. Ein RA ist verpflichtet, den Rechtssuchenden wahrheitsgemäß über den Sachverhalt aufzuklären. Bei einem Streitwert von 300€ sind die Einkünfte des RA nun auch nicht übermäßig hoch...
 
NightSun schrieb:
Die Zahlun ging an das Unternehmen direkt und dann bekam ich die Bestätigung dass alles ok und meine Bestellung erfolgreich bearbeit worden ist.

Bist du dir da sicher? Ich habe noch nie gehört, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und seitens des Verkäufers zweifelsfrei bestätigt wurde, wenn eine Finanzierung zur Bezahlung genutzt wird, Anzahlung hin oder her. Sicher das dir der Kaufvertrag bestätigt wurde und nicht nur, dass die weitere Bearbeitung nun von statten geht, aber erst wenn die Finanzierung steht und bestätigt wurde, der Kaufvertrag steht? Denn schließlich hast du dann erst bezahlt. Bis dahin würde der Verkäufer einen Vertrag bestätigen, von dem er nicht weiß, dass du ihn bezahlst. Also ich hätte zweifel an deinen Aussagen aufgrund meiner Erfahrungen in dieser Geschäftspraktik. Ich kenne es, dass bei Finanzierung der Kaufvertrag immer vorbehaltlich bis zur Bestätigung der Finanzierung durch das entpsrechende Kreditinstitut ist. Aber ohne die konkreten Unterlagen und den VOrgang komplett zu kennen, kann man das nicht beurteilen, daher wirst du dich entweder dran halten müssen, was der Anwalt sagt oder es sein lassen. Ich sehe auch immer noch die Möglichkeit des Händlers das ganze anzufechten, vor allem wenn zum Zeitpunkt seiner Absage noch keine Bestätigung der Finanzierung vorlag.
 
Klingt für mich ein bisschen wirr.

Es gibt ja auch Unterschiede zwischen lieferbar und vorrätig.
Viele Artikel, die man zwar kaufen kann, wird man aktuell nicht sofort geliefert bekommen können.
 
Mustis schrieb:
Bist du dir da sicher? Ich habe noch nie gehört, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist und seitens des Verkäufers zweifelsfrei bestätigt wurde, wenn eine Finanzierung zur Bezahlung genutzt wird, Anzahlung hin oder her. Sicher das dir der Kaufvertrag bestätigt wurde und nicht nur, dass die weitere Bearbeitung nun von statten geht, aber erst wenn die Finanzierung steht und bestätigt wurde, der Kaufvertrag steht

Seit wann spielt die Art der Zahlung , ob ein Kaufvertrag zustande gekommen ist eine Rolle?
Klar im Onlinehandel ist es immer schwierig zu ermitteln wann ein Kaufvertrag zustande gekommen ist...
Mir geht es aber um die Aussage, dass erst der Kaufvertrag zustande kommt, wenn der Händler die Art der Zahlung bestätigt..


Die Aussage aus dem Post ist aber pauschal falsch meiner Meinung nach
 
Weil es ein Spezialfall mit der Finanzierung ist, bei dem ein 3. involviert ist? Ich sagte nicht, dass der Käufer die Art der Zahlung bestätigt sondern das beim Finanzierungskauf als Spezialfalle ein Kaufvertrag erst mit bestätigtem Fianzierungsvertrag gültig wird. Sonst steht ein Verkäufer da und muss liefern obwohl er kein geld bekommt und ein Käufer, der die Ware abnehmen muss aber nicht bezahlen kann, abhängig davon, was ein 3. involvierter entscheidet. Das wäre für beide Seiten im Zweifel äußerst unangenehm. Zumal habe ich denke ich recht deutlich durchblicken lassen, dass ich es vermute, nicht, dass es zweifelsfrei so ist oder?

Oder was glaubst du, warum das als Frage formuliert ist?

Beim Haus-/Wohnungskauf ist es doch ganz ähnlich. Erst mit der bestätigten und zweifelfrei genehmigten Finanzierung kommt der Kaufvertrag zustande bzw unterzeichnet. Davor wird auch ein Vertrag geschlossen, der das KAufsinteresse bzw. Verkaufinteresse bekundet und auch verpflichtet, eben vorbehaltlich noch offener Fianzierungsfragen.
 
Bist du dir sicher, dass du bei einem Anwalt warst? :D
 
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Hallo,
Ja ich war beim Anwalt und er hat auch ein Auszug vom gesamten Bestellprozess bekommen.


Ich versuche es mal deutlicher darzustellen.
  1. Das Produkt war als Angebot gekennzeichnet und es gab reichlich Werbung.
  2. Ich habe das Produkt bestellt mit der Option (Anzahlung+Finanzierung)
  3. Ich eine Bestätigung über die Bestellung bekommen unter Vorbehalt bis die Bank die Finanzierung freigibt.
  4. Bank hat die Finanzierung freigegeben und ich sollte die Anzahlung direkt beim Shop leisten.
  5. Ich bekam eine Bestätigung, dass die Anzahlung angekommen ist und die Bestellung schnell möglichst Versand wird.
  6. Online Shop hat mir eine Mail geschrieben, dass sie das Produkt nicht liefern können.
  7. Dieser Mail habe ich widersprochen und auf einer Lieferung bestanden.
  8. Es kam eine Storno-E-Mail. Welche keine Begründung enthielt, warum das Ganze storniert wird. Also es gab nicht einmal eine Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB
 
Diese Informationen kann man nicht gleich so vollständig und detailliert mitteilen?

Ich würde den Händler dann jetzt mal fragen, wie er sich das mit der Finanzierung etc. vorstellt, ob er die Kosten dafür trägt oder er dann nicht doch liefern möchte. und das würde ich ihn dnan aber über den Anwalt inklusive Fristsetzung so entsprechend mitteilen.
 
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Sowas Ähnliches hatte ich vermutet.

Auf einer Lieferung zu bestehen, wenn der Artikel (wahrscheinlich auf Grund der allgemeinen Schwierigkeiten in Sachen Corona) momentan nicht lieferbar ist, dürfte grundsätzlich natürlich schwierig sein.
 
Mustis schrieb:
Weil es ein Spezialfall mit der Finanzierung ist, bei dem ein 3. involviert ist?

Trotzdem ist ein Kaufvertrag bereits zustande gekommen und das ist unstrittig..


Der TE muss uns mehr Details geben..
Welches Produkt
 
Es tut mir Leid. Irgendwie dachte Ich, dass es aus meinem ersten Post klar wird. Im Nachhinein erkenne ich, dass ich es nicht so gut formuliert habe.
Es geht um ein E-Scooter, welcher normalerweise 850€ kostet. Wie schon geschrieben, ist dieser bei vielen Händler und dem Hersteller lieferbar. Hab heute noch einmal mit dem Hersteller telefoniert und dieser könnte ihn mir sogar am Montag liefern.

Eine Fristsetzung habe ich heute per Einschreiben und Mail schon verschick.

Liebe Grüße
 
Wird noch besser 😅. Der Händler hat bei der Bank angerufen und den Kredit in meinem Namen gekündigt. Ich habe schon mit der Bank geredet, aber die sind überfordert. Die erste Rate wurde übrigens auch abgezogen.
 
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