Wiegesagt, wer ins Visier des Verfassungsschutzes gerät, hat so viel auf dem Kerbholz und so eindeutige Indizien geliefert, dass da definitiv nicht von Vorverurteilung die Rede sein kann.
Der Verfassungsschutz interessiert sich sicherlich nicht für Freizeitrechts- und/oder Linksextremisten, die den jeweils missliebigen Gruppierungen einfach nur T-Rex-Arme und Dünnschiss wünschen.
Da geht es um Kandidaten, denen schwere, wiederholte und ggfs. staatsgefährdende Straftaten zugetraut werden und bereits vorher eindeutig erheblich auffällig wurden.