News Bundesverfassungsgericht: BKA-Gesetz zum Teil verfassungswidrig

Thema Staatstrojaner:
Was passiert mit den bereits gestohlenen Daten bzw. den Daten die noch bis 2018 von diesem Trojaner gestohlen werden?
Denn nichts anderes macht diese Software!

Auch wenn das Gesetz verschwindet oder der Staatstrojaner dann verboten wird, wurden dennoch Private oder sogar Firmen Daten gestohlen und das wird dann unter den Tisch gekehrt ^^
 
Na ja zumindest ein Teilerfolg.
 
wie kann es sein dass immer wieder ein schnüffelgesetzt durchgewunken wird ohne vorher zu prüfen ob es allen regeln entspricht???
machen die das um in der zwischenzeit schnüffel zu können bis man wieder von vorne anfangen muss?
 
Erschreckend wie abgestumpft man schon ist, wenn eine solch wichtige Information nicht mehr überrascht. Echt frustrierend...
Warum wird ein Gesetz nicht vor Inkrafttreten juristisch geprüft?
 
Fragger911 schrieb:
Erschreckend wie abgestumpft man schon ist, wenn eine solch wichtige Information nicht mehr überrascht. Echt frustrierend...
Warum wird ein Gesetz nicht vor Inkrafttreten juristisch geprüft?

Weil dann von vornherein klar wäre, dass das Programm so nicht genutzt oder erstellt werden darf.

Also lieber einige Jahre benutzen und drauf hoffen, möglichst lange durch zu kommen.

Natürlich ist bereits bei Beauftragung und Planung klar gewesen, dass der Trojaner so nicht legal sein wird.
Wie die Vorratsdatenspeicherung und so manch andere Gesetze auch.
Weder Politiker noch das BKA sind dumm.
Sie wissen genau was sie dürfen und was nicht.
 
Fragger911 schrieb:
Warum wird ein Gesetz nicht vor Inkrafttreten juristisch geprüft?

Ich sehe da ein System:

- Man beschließt absichtlich ein offensichtlich verfassungswidriges Gesetz.
- Das Gesetz kommt vor das Bundesverfassungsgericht, das in seinem Urteil detailiert all die Punkte des Gesetzes aufführt, die gegen das Grundgesetz verstoßen.
- Das Gesetz wird entsprechend an dieses Urteil angepasst.
(Notfalls wiederholt man den ganzen Prozess mehrmals.)

Damit hat man danach ein neues Gesetz, das sich so nah wie irgendmöglich an den verfassungsmäßigen Rahmen "anschmiegt". Aus Sicht der Polizeistaatspolitiker hat man damit das Optimum erreicht. (Was sie natürlich nicht daran hindert, trotzdem noch darüber zu jammern, dass die Verfassung ihnen viel zu enge Grenzen setzt.)

Ich sehe das aber als einen gefährlichen Irrweg. Das Verfassunsgericht ist kein ultimatives Rettungsnetz, in das man sich immer wieder bewusst fallen lassen kann und alles ist gut.
Es ist eher wie eine Leitplanke an einer Straße, die einen von einem tiefen Abgrund oder dem Gegenverkehr trennt. Kein verantwortungsbewusster Autofahrer würde ständig absichtlich gegen die Leitplanke donnern und funkensprühend daran entlang schrammen. Viel mehr sollte man von sich aus einen gesunden Sicherheitsabstand dazu einhalten und erst gar nicht damit kollidieren. (Es gibt schließlich auf dieser Seite der Verfassung einen praktisch unendlich großen Raum, in dem sich der Gesetzgeber bewegen kann, ohne die Grundrechte der Bürger zu verletzen.)
Aber unsere Politiker fahren leider wie die Geistesgestörten und wir sitzen hilflos auf der Rückbank und müssen um unser Leben fürchten.

Bzw. wären wir eigentlich nicht hilflos. Wir können darüber entscheiden, wen wir ans Steuer lassen. Schließlich haben wir ja (noch) eine Demokratie. Das Verfassungsgericht selbst kann von ihm verurteilte Verfassungsbrecher (aus gutem Grund) nicht bestrafen, weil das der Job der Wähler ist. Wir sind in der Pflicht, bei nächster Gelegenheit (Wahl) alle Politiker aus den Ämtern zu entfernen, die solche verfassungswidrigen Gesetze zu verantworten haben.
Aber leider tun wir diesen Job nicht.

So ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Leitplanke irgendwann versagt und es richtig knallt.
 
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Das ist eine sehr vereinfachte aber tolle metaphorische Darstellung. Sehe ich so ähnlich. Was ich allerdings auch nicht verstehe, warum es schon längst kein Gesetzt gibt das eben dieses Treiben mancher Politiker nicht unterbindet. Es wäre doch so einfach:

Jeder der Politiker gibt ein Eid ab. Ab dem Zeitpunkt ist jeder dieser Politiker für seinen Handlungsbereich voll verantwortlich. Baut er/sie einmal Scheiße, gibt es eine öffentliche Verwarnung. Beim zweiten mal geht es auch noch gut. Beim dritten mal wandert diese Person direkt in den Knast. Mit Sicherheit würde sich so mancher Politiker mehr Mühe und Arbeit machen Gesetzte bis ins kleinste Detail und sauber auszuarbeiten ohne in Konflikt mit anderen Gesetzen zu geraten.
 
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Sollte tatsächlich noch Hoffnung für unsere Judikative bestehen? Mal sehen wie schnell man sich jetzt an die heilige Kuh unserer Übergangsverfassung heran traut. Eigentlich müsste die Instanz ja Grundgesetzgericht, Übergangs- oder Vorläufiges Verfassungsgericht heißen. Es ist ja schließlich ein Organ der Bundesrepublik und nicht des formaljuristisch noch bestehenden deutschen Reiches.
 
Deine Beiträge kann man meist in ihrer Aussage so stehen lassen. Doch mit folgender Aussage irrst du sehr:

Herdware schrieb:
Schließlich haben wir ja (noch) eine Demokratie.

Mit dem BKA-Gesetz darf das Bundeskriminalamt Journalisten überwachen. Unter Verdacht stehen müssen sie nicht, es reicht wenn Interesse an den Hintergrundinformationen der Quellen besteht. Selbst Rechtsanwälte sind nicht länger teil des sogenannten Berufsgeheimnisträger, ebenso Ärzte.

Ein Vertrauensverhältnis zu Journalisten ist nicht länger möglich, einem Anwalt kannst du auch keine Geheimnisse mehr anvertrauen. Um es auf den Punkt zu bringen, die Rolle der Presse/Medien als funktionierendes Korrektiv, die wurde dem Lande mit dem BKA-Gesetz bewusst entzogen.
Ohne Freie Presse kann keine Demokratie funktionieren.

Demzufolge darf nicht länger von einer funktionierenden Demokratie gesprochen werden – zumindest nicht wenn man dies als Problem und Gefahr für die Gesellschaft ansiehst.
 
Das Urteil ist definitiv zu begrüssen. Insbesondere hält das Gericht (erneut) fest, dass eine Gefährdung von Rechtsgütern konkret absehbar sein muss. Ich hoffe, dass sich auch die unteren Gerichte daran halten, wenn es darum geht eine konkrete Massnahme zu erlauben.

Ebenfalls gut, dass der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nochmals betont wird. Wobei ich mich nach wie vor frage, ob bei Online-Durchsuchungen nicht immer automatisch der Kernbereich verletzt wird. Die meisten Computer werden ja nicht in C:\Kernbereich und C:\Sonstiges unterteilt sein.
 
joshlukas schrieb:
Jeder der Politiker gibt ein Eid ab. [...]
Eide schwirren schon einige da draußen umher... Alle Beamten, die an diesem Gesetz mitgearbeitet haben, haben Diensteide geschworen. Für Bundesbeamte lautet der so: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ - Der religiöse Teil kann weggelassen werden.

Deine Idee ist in der Praxis überhaupt nicht einfach: Unsere Politiker müssten ein Gesetz zu ihrem Nachteil beschließen. Nichts ist schwieriger!
Praktisches Beispiel: Es sollte in einer Demokratie selbstverständlich sein, dass Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten strafbar ist. Deutsche Abgeordnete sehen das anders!
Nun gibt es aber so etwas lästiges wie das Antikorruptionsübereinkommen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2003. Also musste doch ein Gesetzt her. Das ist dabei herausgekommen: Korruption: Nur ein Abgeordneter, der sich extrem dumm anstellt, kann überhaupt bestraft werden
Interessante Bestechungsmöglichkeiten sind sogar ausdrücklich erlaubt:
Ausdrücklich ist im Gesetz angeordnet, dass "ein Mandat", eine "politische Funktion" sowie eine "zulässige Spende" in keinem Fall rechtswidrige Bestechungs-Vorteile seien.
 
Ich würde es aber als nicht unkritisch sehen, wenn Richter (also letztlich einfache Beamte ohne demokratische Legitimation) gewählte Abgeordnete bestrafen könnten, für Gesetze, an denen diese mitgewirkt oder denen sie zugestimmt haben. Man könnte sich ja auch Situationen vorstellen, wo die Justiz selbst korrupt und verfassungsfeindlich ist, oder von einer verbrecherischen Regierung missbraucht wird usw.
Die Abgeordneten besitzen als gewählte Vertreter des Volkes ja nicht umsonst einen speziellen Schutz vor Strafverfolgung durch die Justiz.

Ich denke deshalb, dass es grundsätzlich schon richtig geregelt ist, wie es ist. Das Verfassungsgericht stellt die Verletzung der Verfassung offiziell fest, kippt das fragliche Gesetz und wendet so erst mal direkten Schaden ab. Die Täter zur Verantwortung ziehen, bzw. aus verantwortlichen Positionen entfernen, muss dann die höchste Instanz im Staat übernehmen: der Wähler / das Volk.

Ich wünschte halt nur, dass die Wähler endlich mal ihre staatsbürgerlichen Aufgaben ernst nehmen würden. Statt dessen herrscht nur unendliche Gleichgültigkeit und verurteilte Verfassungsfeinde werden immer wieder und wieder in Ämter gewählt.
 
maxik schrieb:
wie kann es sein dass immer wieder ein schnüffelgesetzt durchgewunken wird ohne vorher zu prüfen ob es allen regeln entspricht???
machen die das um in der zwischenzeit schnüffel zu können bis man wieder von vorne anfangen muss?

Ja, Herr Maas ist sich ja auch bewusst, dass seine neue VDS verfassungswidrig ist, bzw den Vorgaben des BVerfG nicht genüge getan wird. Darauf haben ihn schon der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages und einige seiner eigenen Mitarbeiter hingewiesen.
Den hält das ja auch nicht davon aus solche Gesetze zu beschließen. Fluggstspeicherung etc, all solche Gesetze sind Verfassungswidrig und die, die es beschließen wissen es ganz genau. Die CDU/CSU sind direkt nach der NPD die größten Verfassungsfeinde die unser Land kennt, keine andere Partei hat eine solche Anzahl von verfassungsfeindlichen Gesetzen durch den Bundestag gedrückt wie die Christdermokraten. Der Rollstuhlgöbbels an erster Front. Herr Maas stellt hier mal mit der SPD eine Ausnahme da, die sind da eigentlich nicht ganz so extrem.
 
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Wieder einmal konnte keine ausreichende Rechtfertigung für einen Eingriff in Grundrechte seitens des BVferfG gefunden werden.
Selbstverständlich werden Gesetzesvorhaben in einem aufwendigen Verfahren durch exzellente Beamte mit der Befähigung zum Richteramt geprüft. Diese schreiben ihre Bedenken mit Sicherheit auch in die einzelnen Entwürfe und Stellungnahmen. Letztlich hat jedoch die hohe Politik das Recht, sich über diese Bedenken hinwegzusetzen und das Gesetz gleichwohl in den Bundestag zur Lesung einzubringen. Auch dort wird zumeist intensiv über ein Gesetzesvorhaben diskutiert bis es schließlich verkündet wird und in Kraft tritt.
Im vorliegenden Fall konnte die Politik der Öffentlichkeit mit breiter Brust verkünden, dass wieder etwas Wichtiges für unser aller Sicherheit getan wurde. Das war entscheidend- nicht die rechtlichen Bedenken.
Auf Anhieb sind mir zehn Fälle bekannt, in denen das BVerfG jüngst in ähnlicher Weise Zugriffe des Staates in Freiheitsrechte beanstandet hat.
 
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Es geht hier nicht um Terrorabwehr sondern darum uns den letzten Rest freier Presse zu rauben und jederzeit jeden zu bespitzeln. Ich empfehle z. B. das hier zu lesen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bruno_Schirra
Das mag jetzt mancher für überzogen halten, wenn ich jedoch Herrn de Maizière bei Phönix dazu sagen höre, er sei da andere Meinung, stelle ich fest, dass er als Verfassungsminister nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Er sollte vom Verfassungsschutz beobachtet werden!
 
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ja, die geben einen eid ab, ist aber von anfang an ein meineid, denn denn zu wohle des volkes ist so gut wie gar nichts mehr, was die da so tag täglich verbrechen.
 
Bruddelsupp schrieb:
Es geht hier nicht um Terrorabwehr sondern darum uns den letzten Rest freier Presse zu rauben und jederzeit jeden zu bespitzeln.

Ich weiß nicht, ob das wirklich von allen Abgeordneten so beabsichtigt sind, oder ob viele nicht einfach nur furchtbar naiv sind.

Was auf jeden Fall so ziemlich jeder Politiker vergessen zu haben scheint ist, dass auch Sicherheitsbehörden eine Gefahr für die Menschen sein können, wenn man ihnen zu viel Machtbefugnisse ohne funktionierende Kontrolle gibt.

Es gibt ja verdammt gute Gründe, dass z.B. Polizei Ländersache sein soll. Dass man Strafverfolgungsbehörden und Geheimdienste unbedingt getrennt hält. usw.
Das wurde nicht so geregelt, damit es schwerer wird Terroristen zu jagen. Das wurde gemacht, damit die Bürger unseres Landes davor geschützt sind, irgendwann vom eigenen Staat wie Terroristen behandelt zu werden.
(Man sieht ja gerade z.B. in der Türkei, wie leicht alle möglichen, unbequemen Personen zu Terroristen erklärt werden können.)

Mit jedem dieser Polizeistaatsgesetze bekommen wir nicht mehr Sicherheit, sondern die Gefahr wird größer. Eine Gefahr, neben der alle Terroranschläge wie Kindergeburtstag aussehen.

Ich frage mich echt, haben unsere Politiker alle im Geschichtsunterricht geschlafen? Leiden sie unter kollektiven Gedächtnisschwund? Haben sie wirklich überhaupt kein Gefühl dafür, was für eine Gefahr sie heraufbeschwören?
Vielleicht liegt dieser Leichtsinn daran, dass inzwischen die Generation, die die Schrecken des 3. Reichs noch selbst miterlebt hat, aus der aktiven Politik verschwunden ist. Aber zumindest diejenigen Politiker, die in der ehemaligen DDR aufgewachsen sind, müssten doch noch wissen, wohin sowas führen muss...
 
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Für wie stark verfassungswidrig das BVG das Gesetz hält, läßt sich an der gesetzten Frist ablesen. In diesem Falle: Fast nicht der Rede wert...
 
Es ein Sieg für den Rechtsstaat.

Im Übrigen halte ich viele der ehemaligen Blockflöten und Wendehälse, die sich sich jetzt mit einem demokratischen Parteibuch schmücken, für noch lange nicht mental im Rechtsstaat angekommen. Diese Leute sind von einer Diktatur geprägt und keinesfalls demokratisch sozialisiert.
 
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