Installateur kann Gastherme nicht reparieren - trotzdem bezahlen?

/root

Lt. Commander
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Hallo,

Ich bin aktuell in einer ärgerlichen Situation.

tl;dr Frage: Muss ich einen Handwerker bezahlen obwohl er weder das Problem gelöst hat noch die Problemursache klären konnte? (Österreich)

Vorgeschichte:
Vor zwei Wochen wollte ich das 20 Jahre alte Raumthermostat meiner Gasetagenheizung (Warmwasser & Heizung) tauschen weil das Thermometer darin defekt war. Eigentlich ist das keine Hexerei, das Thermostat schliesst einfach den Stromkreis einer 24V Leitung wenn es zu kalt ist und aktiviert damit die Therme und damit die Heizung. Beim Kauf des neuen Thermostats ist mir aber leider ein Fehler passiert und das Thermostat hat leider 230V an die 24V Leitung der Therme angelegt (anstatt einfach den Kreislauf zu schliessen) => my bad. Die Therme hat daraufhin den Dienst quittiert :grr:

Hauptakt:
Installateur geholt und ihm das Problem erklärt. Der hat daraufhin eine neue Platine bestellt €400. Drei Tage später (in einer kalten Wohnung ohne warmwasser) musste ich dort anrufen und nachfragen wann er denn die Reparatur abschliesst => für nächsten Tag d.h. Donnerstag 16:00 einen Termin ausgemacht. DO Abend gewartet von 16:00 bis 20:00 ohne dass jemand aufgetaucht ist, telefonisch niemand erreichbar. Am nächsten Tag angerufen was los ist, wieder für Abend einen Termin ausgemacht, mit 1h verspätung kam dann wer => neue Platine eingebaut aber Therme macht noch immer keinen Mucks, super. Handwerker ratlos, er meinte ich soll doch selbst beim offiziellen Vertriebspartner der Therme fragen ob die sich das mal anschauen können. Handwerker ging und lies die neue Platine eingebaut. :freak:

Nachspiel:
Diesen Mittwoch kommt jetzt der offizielle Vertriebspartner meiner Therme. Unabhängig davon was der jetzt entscheidet - wenn mir die vorherige Firma die nichts lösen konnte eine Rechnung über Arbeitszeit schickt, muss ich die in voller höhe bezahlen? Was ist mit dem Ersatzteil, wenn das umsonst ist, können die das dann auf meine Kosten wieder ausbauen? Müssen sie das Ersatzteil überhaupt zurücknehmen?

LG
 
Guck in den Vertrag rein, den Du mit dem Dienstleister abgeschlossen hast. Grundsätzlich darfst Du die Rechnung bezahlen. Der Dienstleister wird mit bestem Gewissen gedacht haben, es läge an diesem Bauteil.

Durch Deinen unsachgemäßen Eingriff ist der Schaden dann aber doch ein anderer. Ob man das hätte feststellen müssen, das muss im Zweifel ein Gutachter klären.
 
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BlubbsDE schrieb:
Grundsätzlich darfst Du die Rechnung bezahlen.

Das ist grundsätzlich falsch.

In Deutschland (vermutlich in Österreich äquivalent) hängt es davon ab ob ein Dienst oder ein Werkvertrag abgeschlossen wurde.
Daraus ergeben sich alle weiteren Rechte und Pflichten.
 
Und wieso sollte hier in dem geschilderten Fall ein Werkvertrag vorliegen? Oo Andernfalls ist der Einwurf unsinnig, da Blubbs mit Sicherheit und korrekterweise davon ausgeht, dass bei einem DIENSTleister auch ein DIENSTvertrag vorliegt und sich seine Aussage somit auch genau darauf bezieht.
 
Hast du irgendwas unterschrieben? Sprich einen Zettel mit der Arbeitszeit oder der Platine quittiert?

Wenn nein, abwarten und Tee trinken...

Ein Handwerker kann nicht einfach (ungefragt?) Bauteile einbauen, diese verrechnen und dann sagen - oh funktioniert doch nicht, aber bezahl bitte alles. Ich geh übrigens nicht davon aus, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt...
 
Zuletzt bearbeitet:
/root schrieb:
neue Platine eingebaut aber Therme macht noch immer keinen Mucks,

Ohne Thermostat, oder wie muss ich das jetzt verstehen?

Davon abgesehen: eine Angabe, um welches Gerät es sich handelt, ist bei der Fehlersuche durchaus hilfreich, falls das hier gewünscht ist.
 
Mustis schrieb:
Und wieso sollte hier in dem geschilderten Fall ein Werkvertrag vorliegen? .

Weil im Regelfall ein Werkvertrag vorliegt.
Der Unterscheid zwischen Dienst- und Werkvertrag ist dir bekannt?
 
Es wurde kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, ich habe ihn ja telefonisch als Privatperson "beauftragt".
Ich habe auch nichts bekommen zum unterschreiben.
Er hat aber vor der Bestellung der Platine gefragt ob ich das möchte und ich habe natürlich eingewilligt wenn das der Fachmann vorschlägt?

Man kann die Therme auch ohne Thermostat testen, nämlich wenn man den Warmwasserhahn aufdreht, dann muss sie auch anspringen, tat sie aber nicht.

Ich möchte jetzt aus Prinzip das Gerät nicht mehr anfassen, Tipps zur Fehlersuche helfen mir dh vorerst nicht. Ich bastel ja eigentlich gerne an Sachen herum aber bei Geräten mit Gas will ich das nicht riskieren - dass ich mit dem Thermostat die Therme zerschiesse hätte ich übrigens vorher auch nicht für möglich gehalten :heul:

Der Servicemann der offizielle Vertriebsfirma wird jetzt hoffentlich das Problem finden.
 
heronimo schrieb:
Weil im Regelfall ein Werkvertrag vorliegt.
Der Unterscheid zwischen Dienst- und Werkvertrag ist dir bekannt?
Ja. Aber bei nochmaligen Lesen kann ich zumindest verstehen, worauf du hinaus willst. Es ist eben die Frage, ob eine Reparatur beauftragt wurde oder die Beschaffung einer neuen Platine. Ohne Zeugen des GEsprächs wird der TE es schwer haben, dies ggf. nachzuweisen, sollte der Dienstleister drauf bestehen.
 
Wieso sollte der TE es nachweisen müssen? Wer Geld will muss nachweisen...
 
Mustis schrieb:
Es ist eben die Frage, ob eine Reparatur beauftragt wurde oder die Beschaffung einer neuen Platine.

Im Regelfall wird der Kunde sagen "mach ganz" und nicht "wechsel Platine".
Darum gehe ich von einem Werkvertrag aus.

Wie auch immer, der Satz

BlubbsDE schrieb:
Grundsätzlich darfst Du die Rechnung bezahlen.

Ist so nicht korrekt.

Hier wäre zuerst zu klären ob überhaupt eine Rechnung gestellt werden kann.
 
Qie gesagt, nach erneutem Lesen kann ich diesen Satz inzwischen nachvollziehen.
 
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relevant ist doch was beauftragt wurde: wechsel der Platine oder Instandsetzung der Therme.
Vermutlich zweiteres, also auf Nacherfüllung bestehen. Wenn er zugibt dass er die Therme nicht reparieren kann soll er sein Ersatzteil wieder mitnehmen und dir einen geringen Betrag für die Anfahrt usw. in Rechnung stellen.
 
heronimo schrieb:
Im Regelfall wird der Kunde sagen "mach ganz" und nicht "wechsel Platine".
Darum gehe ich von einem Werkvertrag aus.

Darum sagt der Handwerker ja auch immer: Da muss ne neue Platine rein, sollen wir machen?
 
Selbst wenn man nur den Einbau einer neuen Platine beauftragt hätte, wäre es immer noch "nur" ein Werkvertrag. Das beauftragte Gewerk wäre dann eben eine fachgerecht eingebaute Platine.
 
Idon schrieb:
Warum sollte man sowas dann zahlen?
Weil er den Monteur vor Ort ruft um den Problemfall zu begutachten und einen verbalen Kostenvoranschlag erstellt. Dass man dafür aufkommen muss ist relativ normal.
 
Er wollte aber doch eine Problemlösung haben, keine Nicht-Hilfe. Deshalb hat er doch eine Fachfirma gerufen und nicht den Hausmeisterservice?
 
Fehler behoben, endlich gibt es wieder Warmwasser :D

Der Servicemann hat tatsächlich nochmal die Platine getauscht und dann ging sie an. Kostenpunkt €460 (Anfahrt, Arbeitszeit, Platine und USt).

Seine Vermutung ist entweder (1) die Platine war schon defekt als sie der Installateur bekommen hat oder (2) sie wurde beim Einbau (vom Installateur) beschädigt.
Habe jetzt mit meinem Installateur telefoniert, er holt morgen seine "defekte" Platine ab und retourniert sie. Bin mir nicht sicher ob ich ihn nach einer Rechnung für die Arbeitszeit fragen soll ... irgendein Tipp? ^^
 
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