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Internet - Kosten teilen
- Ersteller JMeril
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coasterblog
Fleet Admiral
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Das wird sicher sehr genau in dem/deinem Vertrag bzw. den AGB stehen.
xxMuahdibxx
Fleet Admiral
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Wo kein Kläger da kein Richter ...
Und ehrlich die sind froh wenn ein Vertrag läuft.
Und ehrlich die sind froh wenn ein Vertrag läuft.
coasterblog
Fleet Admiral
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Und der Nachbar ist fein raus wenn etwas "Krummes" läuft da er nicht der Anschlußinhaber ist.
EDIT: zu lahm
EDIT: zu lahm
xxMuahdibxx
Fleet Admiral
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@ Schwarzmaler NÖ ist ja durch die Abmahnwelle damals etwas entschärft worden.
http://www.heise.de/newsticker/meld...nschlussinhaber-fuer-Filesharing-3207701.html
https://irights.info/artikel/privates-offentliches-und-gewerbliches-wlan-wer-haftet-wann/17925
weiterhin setz einen Schrieb auf wo du deinen Mitnutzer aufklärst das er über den Anschluss keine illegalen Sachen machen darf ... lass ihn dir Unterschreiben und gut ist.
http://www.heise.de/newsticker/meld...nschlussinhaber-fuer-Filesharing-3207701.html
https://irights.info/artikel/privates-offentliches-und-gewerbliches-wlan-wer-haftet-wann/17925
weiterhin setz einen Schrieb auf wo du deinen Mitnutzer aufklärst das er über den Anschluss keine illegalen Sachen machen darf ... lass ihn dir Unterschreiben und gut ist.
coasterblog
Fleet Admiral
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Erstens kommt es auf den Verstoß an.... und zweitens kommen evtl. 10.000 durch - einer nicht. Und den "Einen" kenne ich auch, der hat auch von Aluhut und Schwarzmalerei gesprochen. Leider kann ich da nicht ins Detail gehen, nur soviel: er hat die fette Quittung bekommen an der er heute noch knabbert. Und auch wenn man sich schon ewig kennt...mein Mitleid hält sich sehr in Grenzen. Seine Einstellung hat ihn in sein Problem geführt.
Das Risiko, wenn man es so nennen will, muss jeder für sich selbst abschätzen.
Das Risiko, wenn man es so nennen will, muss jeder für sich selbst abschätzen.
xxMuahdibxx
Fleet Admiral
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damals ja ... heutzutage hast du aber etwas mehr Rechte ...
coasterblog
Fleet Admiral
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Richtig...aber keinen Freifahrtschein 
Wichtig ist mir halt -auch aufgrund der Erfahrung im Bekanntenkreis- dass man es wenigstens erwähnen sollte.
Wichtig ist mir halt -auch aufgrund der Erfahrung im Bekanntenkreis- dass man es wenigstens erwähnen sollte.
Frequency
Ensign
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- 232
In den AGB wird sowas meistens ausgeschlossen (Nutzung durch Dritte) - das heißt: Vertraglich gesehen darfst nur du den Anschluss nutzen. Wenn dein Nachbar den Vertrag also mitnutzt, hat er vertraglich keine Rechte und Pflichten in diesem Vertrag. Beispiel: Der Anschluss fällt aus und dir und deinem Nachbarn entsteht ein nachweisbarer Schaden, dann wird der Provider eine Regulierung des Schadens deines Nachbarn auf jeden Fall verweigern.
owned_you
Banned
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@coasterblog: Die Erfahrung muss aber jeder selber machen ...
und glaub mir einmalig diese Erfahrung reicht da vollkommen 
Keines deiner genannten Urteile hat Präsidenzfall Charakter sondern sind alles Einzelfall Urteile ... andere Kammer, anderer Richter: anderer Ausgang!
Aber wie heißt es so schön: Schaden macht klug!
wegen der Störerhaftung ? Das neue Gesetz ist da so schwammig formuliert das sie dich da genauso an den Eiern kriegen ... erst recht als Privatperson ... wurde doch in einschlägigen Foren bereits genug breitgetretten ... genauso wie die Abmahndeckelung auf 100€ ja so gut funktioniert, gell ?damals ja ... heutzutage hast du aber etwas mehr Rechte ...
Keines deiner genannten Urteile hat Präsidenzfall Charakter sondern sind alles Einzelfall Urteile ... andere Kammer, anderer Richter: anderer Ausgang!
Aber wie heißt es so schön: Schaden macht klug!
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mir gerade die AGB durchgelesen.
Da steht drin:
"Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeltlich an Dritte weitergeben."
"6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Er hat den Kabelnetzbetreiber
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten
bekannt sind oder bekannt sein können oder ihm diese abhandengekommen sind. Mit Zugang einer solchen Mitteilung
beim Kabelnetzbetreiber wird der Kunde von einer etwaigen Haftung aufgrund einer Nutzung durch unbefugte Dritte
gegenüber dem Kabelnetzbetreiber frei."
Ist das teilen der Internetkosten ein "entgeltlich an Dritte weitergeben"?
Da steht drin:
"Der Kunde darf die von dem Kabelnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Kabelnetzbetreibers entgeltlich an Dritte weitergeben."
"6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Er hat den Kabelnetzbetreiber
unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten
bekannt sind oder bekannt sein können oder ihm diese abhandengekommen sind. Mit Zugang einer solchen Mitteilung
beim Kabelnetzbetreiber wird der Kunde von einer etwaigen Haftung aufgrund einer Nutzung durch unbefugte Dritte
gegenüber dem Kabelnetzbetreiber frei."
Ist das teilen der Internetkosten ein "entgeltlich an Dritte weitergeben"?
Benzer
Fleet Admiral
- Registriert
- Nov. 2007
- Beiträge
- 16.902
Ja klar.Ist das teilen der Internetkosten ein "entgeltlich an Dritte weitergeben"?
Kostenlos in dein WLAN lassen ist natürlich erlaubt, die Gefahr das du haften könntest für seine Verstöße ist aber gegeben.
H
highks
Gast
Frequency schrieb:Beispiel: Der Anschluss fällt aus und dir und deinem Nachbarn entsteht ein nachweisbarer Schaden, dann wird der Provider eine Regulierung des Schadens deines Nachbarn auf jeden Fall verweigern.
In so einem Fall hast du mit Consumer-Anschlüssen sowieso die Arschkarte. Die Verträge sind so formuliert, dass die Leitung tagelang komplett ausfallen kann und der Vertrag ist weiterhin erfüllt. Auch super niedrige Übertragungsraten sind mit der "bis zu" Formulierung abgedeckt.
Ich habe mich da bei der Telekom schon erkundigt: wenn man irgendwelche Sicherheiten haben will (auch nur geringe), muss man eine Standleitung bestellen. Und die kostet natürlich gleich ein Vermögen
chrigu
Fleet Admiral
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- Mai 2012
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- 33.672
ja das ist ein verstoss gegen agb, wenn du dein internet gegen gebühren am nachbar "ausleihst". aber solange keiner schwatzt und der nachbar brav ist.... wayne.
dümmer wird es, wenn der nachbar dummfug mit deinem anschluss treibt oder sich bei einer panne direkt bei unity beschwert...
PS: so teuer ist das kleine abo nicht, ich würde nicht teilen. so bist du herr des kabels und keiner kann maulen.
dümmer wird es, wenn der nachbar dummfug mit deinem anschluss treibt oder sich bei einer panne direkt bei unity beschwert...
PS: so teuer ist das kleine abo nicht, ich würde nicht teilen. so bist du herr des kabels und keiner kann maulen.
Zuletzt bearbeitet:
Merle
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 11.624
Wozu denn ein Gastkonto?
Und wenn du ein Gast WLAN meinst, so ist das auch nicht überall so abgeschottet wie bei einer Fritz Box. Zudem kann man auch über Port 80 oder 443 urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten.
Summa summarum ändert das nichts. Klar, torrent wird schwer, aber ansonsten...
Und wenn du ein Gast WLAN meinst, so ist das auch nicht überall so abgeschottet wie bei einer Fritz Box. Zudem kann man auch über Port 80 oder 443 urheberrechtlich geschütztes Material verbreiten.
Summa summarum ändert das nichts. Klar, torrent wird schwer, aber ansonsten...
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