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NewsIP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht
Wie angekündigt will die Bundesregierung eine Neuregelung für die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen. Einen Gesetzentwurf, der eine dreimonatige Speicherfrist für IP-Adressen und weitere Daten vorsieht, hat das Bundesjustizministerium fertiggestellt.
Irgendwie fühlt sich das Thema wie "Täglich grüßt das Murmeltier" an. Wie viele ähnliche Entwürfe gab es schon? Wie oft wurden die schon durch die obersten Gerichtshöfe wieder einkassiert? Hab da mittlerweile das Zählen aufgehört . Wenn ich "3 Monate speichern" lese, befürchte ich, dass es wieder aufs Gleiche hinauslaufen wird.
Ach wie toll man mit gefühlter Unsicherheit Überwachungspolitik durchdrücken kann.
Es geht mittlerweile Schlag auf Schlag, Staatstrojaner kommt ja auch, inkl. Abkehr von der Unverletzlichkeit der eigenen 4 Wände
Kinderpornografie macht in etwa 1% der Gesamtkriminalität aus. Das ist zwar 1% zu viel, langt aber wunderbar um als Alibi für 100%ige Überwachung zu fungieren. Man kann in diesem Land nicht nur Bürokratie doppelt, sondern auch Moral.
Das ist, wie immer, erst nur der Anfang. Zunächst wird der Stein ins Rollen gebracht, alles andere "ergibt" sich dann rein zufällig (wirklich nur zufällig) im Zuge des Rollens. Frosch im Wasser lässt grüßen.
Ich weiß, grundsätzlich passt die Ausdrucksweise "Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht" bzw. ist richtig - aber liebe CB-Redaktion, findet ihr nicht auch, dass das von einigen (die sich vermutlich nur über den Titel direkt ein Bild vom ganzen machen) falsch interpretiert werden könnte á la "das Gesetz ist DURCHGEWUNKEN"?
Über die Sache muss ja noch abgestimmt werden (was bei euch im Artikel steht).
Wird mutmaßlich vor dem EuGH eh wieder gekippt.
Ist wie immer, stets und ständig wird Überwachung gefordert, Vorratsdatenspeicherung, Kameras allen Ortes, schleifen der DSGVO, Beseitigen von DSBs usw. usf..
Wurde jemals was dadurch verhindert? Nö. Hilft das irgendwas aufzuklären? Auch oft nö.
Bei den beiden aktuellen Koalitionspartnern ist zu erwarten, dass das Ding ohne größere Diskussion erst einmal so durchlaufen und damit für eine gewisse Zeit gesetzliche Geltung haben wird, bis sich wieder Gerichte damit auseinander setzen werden.
Wenn sie wenisgstens ehrlich wären und mit dem Gesetz einen Evaluationsmechanismus implementieren würden, im Rahmen dessen nach einem Jahr geprüft hat, ob die Aufklärungsquoten durch die Vorratsdatenspeicherung auch signifikant ansteigen, dann könnte man dem Ganzen wenigstens die Chance einräumen, dass die Wirksamkeit für die Aufklärung der angestrebten Straftatbestände empirisch breit gestützt abgeräumt wird, aber so scheint das einfach wieder nur die Erfüllung des lang gehegten Traums der Überwachungsfanatiker zu werden.
Hahaha, IP-Adresse speichern? Ich habe eine fest IP-Adresse, ihr könnt euch die Arbeit sparen.
Aber ich muss meinen Vorgängern recht geben, dies ist der wiederholte Versuch die Privatspähre des Normalen Volkes zu untergraben, mitzählen hab ich schon lange aufgegeben. Anlasslose Datensammlung verstößt gegen das Grundgesetz und dieser Gesetzesentwurf wird erneut scheitern.
Punkt 1: kann nicht aein, laut Foristen will nur schwarz eine VDS
Punkt 2: taugt bestenfalls für Hatespeecherfassung und wird nur Wasser auf den Mühlen der Blauen sein (ala "dient nur der Unterdrückung unliebsamer Meinungen"). Oddr anders gesagt, blinder Aktionismus der kontraproduktive Folgen haben kann.
Na, das ist schon einmal ein Anfang. Demnächst kann man die Aufbewahrungszeit Stück für Stück erweitern.
Gilt natürlich nur für das gemeine Volk. Die Elite und Politik bleibt davon verschont. Ursula lässt GRÜSSEN.
Wirklich begeistert bin ich davon eher nicht, um es mal politisch akzeptabel auszudrücken...
Aber ich kann damit leben, wenn es zumindest Verdachtsfälle geben muss und es für wirklich jeden gleich gilt.
Aber wie bei allem ist zu erwarten, wird es da sicher wieder bestimmte Personen geben, die da drüber stehen und unantastbar sind.