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News IP-Adressen für 3 Monate speichern: Gesetz für neue Vorratsdatenspeicherung steht
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h00bi
Fleet Admiral
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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Die Daten werden nach Abruf durch die Strafverfolgung natürlich bis weit nach dem Verfahren gespeichert. Aber aktuell können sie nach 7 Tagen eben nicht mehr abgerufen werden.Micha- schrieb:Andererseits reichen 3 Monate eh nicht, weil die Verfahren so lange dauern.
Hatten wir jede Entwicklung oder Neuanfänge abgelehnt, säßen wir noch in Höhlen und müssten uns entscheiden zwischen Feuer aktiv halten oder Nahrung suchen.ShiftC schrieb:Es geht aber um die Entwicklung bzw. die Anfänge. Hätten wir bisher jeden Traum durchgewunken
Möchtest du eine 24h live Aufzeichnung aus deinem Wohnzimmer? Nein? Dann kannst du nicht für eine solche Überwachung sein. Ist zwar nicht vergleichbar, aber die gleiche Richtung.h00bi schrieb:Hatten wir jede Entwicklung oder Neuanfänge abgelehnt
Studien haben inzwischen belegt, dass eine längere Speicherfrist bei schweren Verstößen nicht hilft und das quick freeze Verfahren völlig ausreichend ist. Bei organisierter Kriminalität oder anderen, schwersten Verbrechen hilft eine längere Speicherung nicht zur besseren Aufklärung.
Aber das ist wie mit dem wissenschaftlichen Konsens zum Klimawandel. Eigentlich müssten und könnten es alle wissen, aber er lässt sich durch Politiker bestimmt auch noch zum Warten bequatschen, Verbrenner-Aus-Aus und Gaskraftwerke und so.
h00bi
Fleet Admiral
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Samurai76 schrieb:Möchtest du eine 24h live Aufzeichnung aus deinem Wohnzimmer? Nein? Dann kannst du nicht für eine solche Überwachung sein.
Nein, denn ich kann das differenzieren.
Die cleveren Kriminellen nutzen heute schon die guten VPNs und andere Maßnahmen, bei denen bringt das nichts, da stimme ich zu.
Und bezüglich "wenn wir damit erst mal angefangen haben..." Es wird bereits 7 Tage gespeichert. Der Anfang ist längst gemacht.
Auch das ist nicht richtig. Es bringt nicht nichts. Das ist eine abflachende Kurve. An irgendeinem Punkt ist der Zugewinn bei der Strafverfolgung so gering, dass es die Nachteile nicht aufwiegt.Samurai76 schrieb:Studien haben inzwischen belegt, dass eine längere Speicherfrist bei schweren Verstößen nicht hilft und das quick freeze Verfahren völlig ausreichend ist. Bei organisierter Kriminalität oder anderen, schwersten Verbrechen hilft eine längere Speicherung nicht zur besseren Aufklärung.
Ich sehe diesen Punkt aber nicht bei 7 Tagen.
Eigentlich auch nicht bei 90. Aber im Bereich 40-45 Tage. Aber trotzdem nehme ich lieber 90 als 7.
https://www.hessenschau.de/panorama...de-v1,ayleen-prozess-zusammenfassung-100.html
Ja, war auch mit 7 Tagen gerade so noch erfolgreich. Aber knapp. Und jetzt stell dir bitte nochmal die Frage, ob du, wenn irgendwas den Fall hier verzögert hätte - und sei es nur der Fund der Leiche, diesen Typ lieber auf freiem Fuß haben wollen würdest oder weiterhin auf deine 7 Tage Datenspeicherung pochst.Denn: Der ausschlaggebende Punkt in der Ermittlung war lediglich ein sogenannter Kreuztreffer in den mobilen Handydaten von Ayleen und Jan P. Er zeigte, dass die Rufnummern der beiden mehrmals zur gleichen Zeit in den gleichen Funkzellenbereichen eingeloggt waren. Die Polizei in Ayleens Heimat Baden-Württemberg konnte das eine Woche nach ihrem Verschwinden gerade noch rechtzeitig feststellen. Nur Tage später wären die Daten aufgrund der derzeitigen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gelöscht worden.
Zudem will die Strafverfolgung, die laut Artikel sogar noch mehr gefordert hat, ja nicht einfach nur länger in deiner Porno Historie wühlen können.
Die Daten liegen ja weiterhin bei den ISPs und sind auch weiterhin ohne Beschluss nicht einsehbar.
Oder was ist deiner Meinung nach der Anlass, dass die Polizei noch mehr Zeit fordert, wenn es doch angeblich gar nichts bringt?
Zuletzt bearbeitet:
alles was nicht direkt mit dem thema zutun hat wird nicht freigeschaltet. es geht offensichtlich nicht anders und wir haben andere threads für die übrigen themen im PuG WENN man diese diskussion in einem Computerforum unbedingt führen möchte. Die Warscheinlichkeit auf einen grünen zweig zu kommen ist sehr gering. das nur so am rande 
Restart001
Commodore
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- Sep. 2021
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- 4.813
Ist doch rein logisch ergründbar. Mit 7 Tagen kann man sich aus einem direkten starren Profil rausreden, war ja nur mal so. Anders bei 90 Tagen, läßt sich doch ein klareres verwertbares Profil aufzeichnen, daß mit Sicherheit auch vor Gericht stand hält, egal in welche Richtung.h00bi schrieb:Oder was ist deiner Meinung nach der Anlass, dass die Polizei noch mehr Zeit fordert, wenn es doch angeblich gar nichts bringt?
Was haben Addressdaten mit dem Inhalt von Briefen oder Paketen zu tun?Samurai76 schrieb:Dann darf die Regierung ja auch demnächst einfach alle Briefe und Pakete öffnen. Hat ja keiner was zu verbergen. Oder Briefe verbieten und nur noch Karten....
h00bi
Fleet Admiral
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Das Profil wird nicht aufgezeichnet. Deine Daten werden aufgezeichnet.Restart001 schrieb:Anders bei 90 Tagen, läßt sich doch ein klareres verwertbares Profil aufzeichnen, daß mit Sicherheit auch vor Gericht stand hält, egal in welche Richtung.
Gegen richterlichen Beschluss werden die Daten abgerufen und daraus ggf. ein Profil erstellt.
Ein Profil ist kein Beweis sondern - wenn überhaupt - ein Indiz. Es obliegt dem Angeklagten diese Daten vollständig zu sichten und die eigene Seite darzulegen.
Ich sehe nicht, dass eine Verlängerung der Frist plötzlich den kompletten Rechtsapparat aushebelt und richterliche Beschlüsse wie Wurfsendungen verteilt werden. Das werden sie ja jetzt bei 7 Tagen auch nicht.
Ich sehe auch nicht, dass bei Verbindungsdaten zu VPN Servern plötzlich pauschal etwas kriminelles unterstellt wird, was vor Gericht auch standhalten würde. Aber nochmal: um diese Daten überhaupt nach VPN Verbindungen zu durchsuchen, muss bereits ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen, sonst gibt's keinen Beschluss.
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