Holzhase
Lieutenant
- Registriert
- März 2012
- Beiträge
- 714
Moin Leute,
da ich gegen Ende des Monats umziehe und weg von Alice will (gibt mehrere Gründe, die ich jetzt nicht näher erläuter), hab' ich mich als erste Wahl auf Kabel Deutschland gestürzt.
Der Punkt mit der Drosselung seit der letzten AGB-Änderung war mir schon klar um das mal vorweg zu nehmen.
Viel mehr stören mich bspw. die folgenden Punkte.
Die Stelle mit der öffentlichen Sicherheit, sowie die Stelle mit dem Datenschutz macht mich stutzig.
Ohne die Absicht zu haben, irgendwas mit dem Zugang anzustellen - aber in wie weit wollen die das "rechtzeitig" nachvollziehen? Sofern ich mich nicht irre, dürften die Netzaktivitäten vom ISP nicht überwacht werden. Klingt, als würde es hier anders sein.
Auch das klingt so, als würde das Ganze überwacht werden - verdeutlicht mMn durch den folgenden Abschnitt:
Das klingt, als würden die in Verdachtsmomenten bereits den Zugang sperren und ich müsste dafür aufkommen, dass dieser wieder freigeschaltet wird.
Wie bereits geschrieben, ich will hier keine Disskusion über mögliche illegale Netzaktivitäten, die möglich wären, sondern lediglich wissen, woran ich bei den AGB's bin.
Noch eine Frage zur DL-Drosselung:
Angenommen ich lade mir legal ein Spiel runter, welches die 10GB überschreitet (bspw: AION, oder irgendwelche Games bei Steam), wie erfolgt dort die Unterscheidung ob "wird gedrosselt" oder "wird nicht gedrosselt"? Diesen Punkt könnte man schon fast auf den Punkt "Überwachung" schieben...
Ich hoffe hier sind einige bei, die mich ein wenig mehr aufklären können.
Danke schonmal
da ich gegen Ende des Monats umziehe und weg von Alice will (gibt mehrere Gründe, die ich jetzt nicht näher erläuter), hab' ich mich als erste Wahl auf Kabel Deutschland gestürzt.
Der Punkt mit der Drosselung seit der letzten AGB-Änderung war mir schon klar um das mal vorweg zu nehmen.
Viel mehr stören mich bspw. die folgenden Punkte.
3.4. Verfügbarkeit
[...]
Kabel Deutschland ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten
erforderlich ist.
Die Stelle mit der öffentlichen Sicherheit, sowie die Stelle mit dem Datenschutz macht mich stutzig.
Ohne die Absicht zu haben, irgendwas mit dem Zugang anzustellen - aber in wie weit wollen die das "rechtzeitig" nachvollziehen? Sofern ich mich nicht irre, dürften die Netzaktivitäten vom ISP nicht überwacht werden. Klingt, als würde es hier anders sein.
4.2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Folgendes zu unterlassen:
4.2.1. den Versand von unerwünschten Werbe-E-Mails, Junk-E-Mails, sonstigen unverlangten Mitteilungen, sog. Mailbomben etc. an eine Person, an Verteillisten oder an mehrere Newsgroups (Spamming).
Auch das klingt so, als würde das Ganze überwacht werden - verdeutlicht mMn durch den folgenden Abschnitt:
SPERREN DER DIENSTE
Kabel Deutschland ist berechtigt, den Zugang zu den von Kabel Deutschland bereitgestellten Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, wenn der Kunde seine Pflichten gemäß Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Internetanschlüsse oder Punkt 2 der Besonderen Geschäftsbedingungen Festnetz-Telefonanschlüsse in wiederholter und schwerwiegender Weise schuldhaft verletzt und erfolglos unter Fristsetzung abgemahnt wurde.
Abweichend von Satz 1 ist Kabel Deutschland berechtigt, unverzüglich einzelne Leistungen ganz oder teilweise zu sperren, sofern der Kunde eine Pflicht gemäß Punkt 4.1.10 verletzt oder begründete Verdachtsmomente dafür bestehen.
Im Fall der Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der PL genannten Preisen. Weitergehende Ansprüche von Kabel Deutschland bleiben unberührt.
Das klingt, als würden die in Verdachtsmomenten bereits den Zugang sperren und ich müsste dafür aufkommen, dass dieser wieder freigeschaltet wird.
Wie bereits geschrieben, ich will hier keine Disskusion über mögliche illegale Netzaktivitäten, die möglich wären, sondern lediglich wissen, woran ich bei den AGB's bin.
Noch eine Frage zur DL-Drosselung:
Angenommen ich lade mir legal ein Spiel runter, welches die 10GB überschreitet (bspw: AION, oder irgendwelche Games bei Steam), wie erfolgt dort die Unterscheidung ob "wird gedrosselt" oder "wird nicht gedrosselt"? Diesen Punkt könnte man schon fast auf den Punkt "Überwachung" schieben...
Ich hoffe hier sind einige bei, die mich ein wenig mehr aufklären können.
Danke schonmal