Kabel-DSL und WLAN

G.Threepwood

Lt. Junior Grade
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Dez. 2007
Beiträge
258
Moin, moin!

Ich habe ein kleines Problem mit einer neuen Internethardware und hoffe, ihr könnt mir helfen…

Ich habe ein Kabelmodem / Kabelrouter (???) von Ubee, Typ: EVM 2200. Das Ding hat einen LAN Port. Wenn ich da meinen Rechner anklemme und die IP-Daten via DHCP zuweisen lasse: Alles TOP. Internet geht, auch wenn die IP-Adressse und so weiter öffentliche Adressen sind wie folgt…

IP-Adresse: 77.20.25.98
Gateway: 77.20.176.254
DNS: 83.xxx.xxx.xxx (weiß ich gerade nicht)

So weit so gut…

Nun wollte ich aber an diesen LAN-Port einen WLAN-Accesspoint anschließen. Dazu hab ich mir den TRENDnet TEW-637AP gekauft. Dieser bekommt ebenfalls via DHCP seine IP-Daten ganz ähnlich wie oben. Im Rechner selber hab ich eine WLAN-Karte TRENDnet TEW-623PI verbaut. Diese kann zwar zum Accesspoint eine Verbindung aufbauen, bekommt aber keine IP-Daten übertragen und kann somit keine Verbindung mit dem Internet aufbauen. Ich kann dem Rechner zwar IP-Daten manuell zuweisen, was aber auch zu keiner funktionierenden Ergebnis führt.

Und zu dem Ding von UBEE finde ich weder eine Anleitung (von Kabel-Deutschland gab es NIX dazu) noch sonst viel Informationen.

Wie bekomme ich die Grütze zum laufen?

Danke…
 
kabelmodem an den WAN port des WLAN routers anschliessen. im router muss für den WAN port dynamische IP eingestellt sein, DHCP für LAN(WLAN aktiviert sein und und z.b.die MAC filter liste für WLAN = off,dann sollte es gehen.
 
OK, OK... ich hab den grundsätzlichen Fehler schon gefunden. ich bin von einem KabelROUTER ausgegangen und haben nur einen AP angeschlossen... keinen WLAN-Router! Da es aber nur ein KabelMODEM ist, kann das so nicht funktionieren.

Aber dazu eine Frage: Wie kann man den das Kabelmodem neu starten oder reicht da Stecker raus - Stecker rein (also Stromstecker)?
 
Am besten würdest du noch einen alten Router dazwischen klemmen und den Accespoint dann an den router klemmen! Zugangsdaten kommen dann in den Router sofern es wirklich nur um ein Modem handelt, so war jedenfalls früher bei meinem DSL-Modem!
 
Bei KabelDeutschland gibt es wohl keine Zugangsdaten. Wie das dann genau geht... keine Ahnung. Aber es geht. wenn ich den Rechner direkt ans Model dran klemme, geht's ja auch ohne das ich irgendwas eingeben muss. Ich hoffe nur, dass der Router (mal sehen, was ich da nehme... wird ein WLAN-Router werden) das auch irgendwie hin bekommt.
 
KabelDeutschland identifiziert dich über die MAC-Adresse deines Kabelmodems.

Ein WLAN-Router wird funktionieren, habe ich genauso gemacht.
 
Fischy667 schrieb:
KabelDeutschland identifiziert dich über die MAC-Adresse deines Kabelmodems.

Ein WLAN-Router wird funktionieren, habe ich genauso gemacht.

Achso... OK. Danke für den Tip.

Das heißt aber, wenn ich mir jetzt ein WLAN-Router mit integriertem Kabelmodem hole, würde es nicht gehen, weil andere MAC-Adresse. Doof....
 
...und die müssen vom Provider noch mal freigeschaltet werden, was zu Schwierigkeiten führen kann, besonders wenn es sich hierbei um eine Unitymedia-FB handelt, du aber einen KD-Anschluss hast.
 
Der ist aber von Unitiymedia und auch darauf voreingestellt, ob Du den KD auch nutzen kannst ist fraglich, weil die MAC ja nicht von denen eingestellt wurde. Da würde ich mich erst schlau machen bevor ich fast 200 € ausgebe. Du kannst doch auch einen Wlan-Kabel-Router bei KD dazukaufen, ob sich das lohnt weiss ich auch nicht, bei Unitymedia nehmen sie dafür 5 €/Monat und einmalig so zwischen 40 € und 80 €.
http://www.kabeldeutschland.de/homebox/
 
Wenn der Verkäufer den für einige Euros bei Vertragsabschluss gekauft hat, ist es sein Eigentum, dann darf man den auch verkaufen. Leihweise zur Nutzung überlassene Geräte darf man allerdings nicht so ohne weiteres verkaufen.
 
cartridge_case schrieb:
@G.Threepwood: da macht sich der verkäufer aber strafbar weil kein eigenes eigentum ;)

der Verkäufer macht sich doch nicht strafbar :D, er macht sich schadenersatzpflichtig :)

wo liegt denn da ein Straftatbestand vor?

Der Provider fordert im ungünstigen Fall das Gerät zurück, wird das vom Kunden nicht geliefert, schickt der Provider eine Rechnung für das Gerät oder in letzter Instanz einen Gerichtsvollzieher, wird der auch nicht bedient kommt es zur Abgabe der Eidesstattlichen Erklärung der Vermögenslosigkeit, weigert sich der Schuldner diese abzugeben, ergeht ein Haftbefehl zur Abgabe der EV.

Da kann der Eine oder die Andere schon mal in der Disco bei Kontrolle oder bei der Fahrzeugkontrolle einen temporären Urlaub im Café Viereck erwarten :D

Das alles kann dem Käufer auf eBay eh wurscht sein, soweit er die Ware in den Händen hält.
 
Der Verkauft aber auch 8 Stück... wo auch immer die vom LKW gefallen sind :rolleyes:
 
G.Threepwood schrieb:
Der Verkauft aber auch 8 Stück... wo auch immer die vom LKW gefallen sind :rolleyes:

Der Verkäufer schreibt doch, dass er die Geräte aus einer Insolvenz erworben hat, also liegt ihm eine Rechnung eines IV vor.

Wie kommst du darauf (in einem öffentlichen Forum), dem Verkäufer zu unterstellen (zumindest hat die Passage assoziativen Charakter), Ware dubioser Herkunft und zweifelhafter Eigentumsverhältnisse zu verkaufen?
 
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