Käuferschutz Paragraph 476

DaDede

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habe bei einem händler mehrere computerteile gekauft und nach dem zusammenbau gemerrkt das der seitenaufbau von internetseiten stockte.

deshalb habe ich alle teile zwecks fehlerüberprüfung zurückgesand.

ne woche später bekam ich alles samt neuen rams zurück.

noch ne woche später kamen die alten rams zurück mit ner rechnung.

ich hätte die rams machanisch beschädigt und hätte deshalb keinen anspruch auf die neuen rams.

ich habe die rams aber nicht beschädigt.

nach dem telefonat mitm verbraucherschutz habe ich emails versand :

meine 1. nach dem telefonat mit dem VS:

durch das gespräch mit dem verbraucherschutz bin ich in meiner annahme bestätigt,
ihnen nichts zahlen zu müssen und auch nicht den ausgetauschten artikel
auszuhändigen

ich muss ihnen jediglich die speicher mit dem defekt zurücksenden.

es greift laut mitarbeiter des verbraucherschutzes nicht nur der § 476
beweislastumkehr

sondern auch die tatsache das die beschädigung bei der überprüfung enstanden sein
kann.

ein prozess würde aus diesen gründen zu meinen gunsten ausfallen.


wie wollen sie weiter verfahren ?

antwort vom Verkäufer :

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Leider ist der vom Verbraucherschutz zitierte Paragraph in diesem Fall nicht zutreffend. Da es sich bei der aufgetretenen Beschädigung um einen Mangel handelt, welcher mit der Art der Nutzung des Artikels nicht zu vereinbaren ist und auch nicht bei ordnungsgemäßer Handhabung entstanden sein kann greift der angesprochene § 476 BGB leider nicht.

Ich bitte Sie daher erneut, die offene Position zu begleichen oder den entsprechend vorabgetauschten Speicher zurück zu senden.

meine 2. email:

Die mechanische beschädigung wurde nicht von mir verursacht.

Es kann nur durch ihren test zu der beschädigung gekommen sein.

Im grunde ist es so das keiner dem anderen beweisen kann wer den mechanischen defekt verursacht hat und somit bin ich ihnen zu keiner zahlung oder der gleichen verpflichtet.

Der paragraph 476 greift in soweit das sie mir beweisen müssen das ich den schaden verursacht habe und nicht sie bei der prüfung.



wer hat recht ????
 
bewandert... naja en paar teile zusammenstecken mit en bisschen bedacht is ja net so schwer...

vorher entladen und los gehts... ;)
Ergänzung ()

habe 5 systeme zusammen gebaut.... und en bissle bei freunden gebastelt
 
Deine 2. Mail ist vom Inhalt recht gut, denn die Beweislast liegt, egal bei welcher Beschädigung, erstmal beim Verkäufer. (Ich hätte das aber etwas griffiger formuliert, ist aber auch egal, wichtig werden Formulierungen erst dann wenn er anfängt Mahnungen zu schicken, denen du widersprechen solltest)

Gut wäre natürlich noch wenn du Zeugen hättest, z.B. einen Freund mit dem du das Teil ausgepackt und zusammengebaut hast o.ä. Wobei hier natürlich der Ernstfall, sprich eine Klage eintreten müsste. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Verkäufer etwas nachweisen kann.

Vor allem da du ja den beschädigten RAM zurzeit hast, mach Fotos von dem, notier dir die Seriennummer (prüfe ob es eh der selbe RAM ist, denn du zurückgegeben hast, Nummer steht vllt auf der Rechnung). Im Normalfall, müsstest du den kaputten RAM ja wieder zurücksenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
seriennr. der rams sind in der rechnung nicht vorhanden.

die fotos werde ich machen... guter tip...
 
Wie man wegen stockendem Seitenaufbau darauf kommt alle Teile zurück zuschicken erschließt sich mir da noch nicht ganz, aber immerhin war die rechtliche Antwort ok. Zu einer Klage sollte es wegen eines Ram Riegels nicht kommen, insbesonders wenn der andere Kram von Dir schon voll bezahlt wurde.
 
der fehler konnte überall liegen, deshalb einmal alles zurück als 4mal ein teil

ich habe mir nen 5820k


x99s gaming 7

cl15 2800 gskill 5 4x4

980 ti strix gekauft...

das system stockte beim seitenaufbau und programmstart.....

da musste iwo en fehler sein... deshalb zurückgeschickt....

und auch wenn andrere net drauf kommen, gibt mir die fehleranalyse vom verkäufer ja recht, auf diesen schluss zu kommen

wurde alles im vorraus bezahlt....

jetzt wollen die nochmal geld für die rams oder die ausgetauschten rams back
 
Zuletzt bearbeitet:
Komischer Händler, der hier rumzickt bei so einer Absatzmenge. Die Teile sind ja allesamt nicht gerade billig.

Die RMA vom Händler könnte dir auch noch nützen, heb dir den Nachrichtenverkehr jedenfalls auf. Die zeigt nämlich, dass dein RAM funktioniert hat, aber eben nicht richtig. Eine mechanische Beschädigung würde eher zum Totalausfall führen als zum beschriebenen Verhalten.
 
nie wieder dieser händler ( darf der hier genannt werden ?)

werde mich nicht klein kriegen lassen ^^

daniel gegen goliath ;)
 
Bei dem Eingangspost würde ich mich nicht wundern, wenn der Händler Recht hat, und der Threadersteller die Beschädigung zu verantworten hat.

Klar kannst du den Händler nennen.
 
Es ist schon mal verwunderlich, dass der Händler die RAMs erst tauscht und dann eine Woche später erst reklamiert, dass die alten beim Zusammenbau beschädigt worden wären. Es ist für mich aber noch verwunderlicher wieso man einen Rechner wegen dem stockenden Aufbau von Seiten im Internet reklamiert und wieso das am RAM gelegen habe sollte. Außerdem macht man eigentlich nach dem Zusammenbau erst einen ordentlichen RAM Test mit Memtest86(+), dann weiß man auch ob die RAMs Fehler haben oder nicht.
 
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