Bokill
Lt. Commander
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- Jan. 2004
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Beleidigungen
Tiguar
Die Funktion von Zeugen liefern in diesem Falle die Provider: Zugangsdaten, IP ... und die Forenseite, da ist ja sogar netterweise die "originelle" Titulierung schriftlich festgehalten. Da ist ein mündlich dahingesagtes Wort schwerer nachzuweisen ...
Tiguar
Das meinte ich auch mit strafrechtlich relevant. Wenn ich jemanden auf der Strasse öffentlich tituliere ... am besten mit Zeugen, dann ist dies strafrechtlich relevant. Foren sind in dieser Hinsicht vergleichbar, auch hier kann ich nicht einfach losrüpeln und wenig schmeichelnde Titulierungen nutzen. Ehrverletzende Beleidigungen bleiben auch in Foren Beleidigungen.oder eben andere Boardies beleidigt haben
Die Funktion von Zeugen liefern in diesem Falle die Provider: Zugangsdaten, IP ... und die Forenseite, da ist ja sogar netterweise die "originelle" Titulierung schriftlich festgehalten. Da ist ein mündlich dahingesagtes Wort schwerer nachzuweisen ...