Kauf bei Onlineshops

Wenn man sagt, dass zwei Wochen Nutzung "sicherlich" über die Prüfung hinausgehen, dann ist das bald das Gegenteil von dem was im Gesetz steht. (Herzlichen Glückwunsch)

Was hat das dann noch mit der (materiellen) Rechtslage zu tun?
 
Trigger_Hurt schrieb:
Denkbar ist vieles.

Beweis' als Händler mal vor Gericht, dass der Kunde bei einem nach wie vor funktionierenden Gerät über die Prüfung der Eigenschaften Viel Spaß!

Zum Beispiel kann der Händler bei einer Kaffeemaschine....denTassenzähler auslesen....oder beim Handy die Gesprächzeit..oder bei Apple....läuft die Garantie sobald das Produkt bei iTunes angeschlossen wurde.....

Bei den Kamera die Anzahl der Fotos.....die geschossen wurden...
also man kann es beweisen....
 
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Also man kann damit sicher grob umreißen was mit dem Gerät gemacht wurde aber wo hört Prüfung und Testen auf? Und vor allem wurde das Gerät dadurch verschlechtert?

Ich meine du stehst dann da und musst beweisen, dass die z.B. 50 Tassen Kaffee

a) Übers prüfen hinausgegangen sind (was sicher nicht allzu schwer wäre).

b) Und das die 20-30 Tassen (die über die Prüfung hinausgegangen sind) das Gerät verschlechtert haben! Und zwar im Vergleich zu den 20 Tassen Testbetrieb! Ich denke das ist praktisch im Regelfall unmöglich. Nicht nur bei Kaffeemaschinen. Was wäre das denn für eine Kaffeemaschine wenn man an der (nicht zu reinigenden Abnutzung) erkennen kann ob da 20 oder 50 Tassen durchgelaufen sind?!
 
Trigger_Hurt schrieb:
Wenn man sagt, dass zwei Wochen Nutzung "sicherlich" über die Prüfung hinausgehen, dann ist das bald das Gegenteil von dem was im Gesetz steht. (Herzlichen Glückwunsch)

Was hat das dann noch mit der (materiellen) Rechtslage zu tun?


Dann solltest du Lesen lernen, 357 III ist da recht eindeutig, eine Verschlechterung, die über die bloße Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht, kann zu einem Wertersatz führen.

Eine bestimmungsgemäße Nutzung über 2 Wochen geht sicherlich über die o.g. Prüfung hinaus.
 
Oh da wird aber jemand spitzfindig.

Wenn du aber meinst über 14 Tage iSv 15+X (nicht iSv vierzehn) dann macht das oft sowieso keinen Sinn mehr, weil du in diesem Fall sowieso regelmäßig nicht mehr zurücktreten kannst (und wenn dann aus anderen Gründen die aber überall gelten und nicht nur im E-Commerce). Das ist dann eben Off-Topic.
 
@Trigger_Hurt
"wo hört Prüfung und Testen auf? Und vor allem wurde das Gerät dadurch verschlechtert?"

Genau das werden dann Richter entscheiden...:-)

Aber ich habe dir nur gesagt, dass deine Aussage grds. Falsch ist, dass der Händler keine Beweiß Möglichkeit hat....anhand von Beispielen....und ja allein durch das Benutzung eines Apple Produktes und dem zurücksenden des Gerätes, ist eine Verschlechterung des Produktes vorhanden....
 
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Ribery88 schrieb:
@Trigger_Hurt
"wo hört Prüfung und Testen auf? Und vor allem wurde das Gerät dadurch verschlechtert?"

Genau das werden dann Richter entscheiden...:-)

Aber ich habe dir nur gesagt, dass deine Aussage grds. Falsch ist, dass der Händler keine Beweiß Möglichkeit hat

Lern lesen.
Nochmal: Es gibt natürlich jede menge Möglichkeiten das zu beweisen. Es ist nur im Normalfall verdammt schwierig.

Ribery88 schrieb:
und ja allein durch das Benutzung eines Apple Produktes und dem zurücksenden des Gerätes, ist eine Verschlechterung des Produktes vorhanden....
Jupp und ich sage dann das liegt am Testbetrieb, Pech gehabt lieber Verkäufer. Du kriegst keinen Cent. Beweis mir mal, dass die Verschlechterung genau dadurch gekommen ist, dass ich das Gerät nicht nur getestet habe. Hast du es jetzt verstanden?
 
Ja die Verschlechterung des Produktes tritt in Kraft, da die Garantie ab der Nutzung des Gerätes anfängt....somit ist hier eindeutig eine Verschlechterung des Produktes vorhanden oder würdest du ein Apple Gerät mit vollem Kaufpreis kaufen was nur noch 9 Monate Garantie hat???
Ich gebe zu das Apple-Beispiel ist...befindet sich in der Grauzone....

Schlussendlich entscheidet der Händler ob er wirklich sich den Aufwand machen will....und nein es ist nicht Schwierig, sondern mit Aufwand verbunden.....die Beweise zu sammeln....

Aber eins darfst du nicht vergessen...du hast zwar ein 14tägiges Widerrufsrecht....aber das soll ja nur den Nachteil gegenüber den stationären Handeln beseitigen, da man ja die Ware vor Ort sehen und testen kann...hier zu glauben ich kann die gekaufte Ware (Online)14 Tage durchweg testen.....verbindet ein hohes Risiko....dass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird.....

oder kannst du vor Ort (stationäre Handel) einfach 50 Tassen ausprobieren??? Darauf kann sich unter anderem sich der Online Händler beziehen......
Ergänzung ()

Trigger_Hurt schrieb:
Also man kann damit sicher grob umreißen was mit dem Gerät gemacht wurde aber wo hört Prüfung und Testen auf?

Prüfung und Testen hört da auf, was man auch stationär nicht machen kann.....
 
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